Beschlüsse und Abstimmungen des Rates von Württemberg
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Re: Verbannung Gryzjusz

Mi 22. Jan 2014, 18:50

Ähm, es braucht für eine Verbannung kein vorheriges Urteil, keine Straftat, keinen Prozess, theoretisch braucht es nichtmal einen Grund, ausser dass der Regentin die Nase nicht gefällt. Eine Verbannung ist kein juristisches Mittel, sonst könnten ja Richter auch einen Bann aussprechen. Eine Verbannung ist ein politisches Mittel. Dazu gabs mal eine Rechtsklärung am RKG

Das Reichskammergericht ist mit der Klärung 1459-025 a/b/c/d folgender Fragen beauftragt worden:
1. Ist es rechtens ein Einreiseverbot gegen Personen auszusprechen nur aufgrund des bloßen Verdachtes ...?

Das Reichskammergericht stellt fest:
1. Ein Einreiseverbot kann jederzeit gegen jede Person, auch ohne konkreten Verdacht, ausgesprochen werden.
Es gibt kein Gesetz, welches die Reisefreiheit garantiert und auch keines, welches den Voraussetzungen für Einreiseverbote vorschreibt. Die Länder des Deutschen Königreichs verwalten ihre Grenzen eigenständig und dürfen somit auch Einreiseverbote gegen unerwünschte Personen verhängen. Zur Ächtung oder Verbannung, die ähnlich einem Einreiseverbot sind, bestehen also keine Einschränkungen.


Ich kann mich an diesen Kerl erinnern. Soweit ich weiss ist er bei fast keinem seiner Prozesse erschienen, verteidigt sich nicht (hat null Beiträge im Forum, darum wäre eine RP-Jagd wohl auch für die Katz), ich glaube er hat sich aber einmal über das Gericht oder ein Opfer lustig gemacht. Wäre ich grade Richter und der Kerl hätte hier einen neuen Raub begangen, ich wäre versucht ihm den Kopp abhauen zu lassen.

Mi 22. Jan 2014, 18:50

Re: Verbannung Gryzjusz

Mi 22. Jan 2014, 18:57

Gut, danke Dino. Dann werde ich den Kerl mal verbannen.

Re: Verbannung Gryzjusz

Mi 22. Jan 2014, 21:17

Lady Nicki hat geschrieben:Die Justizler müssen mich mal aufklären. Urteile sind ja nach 3 Monaten verjährt, die Akten werden geschlossen.
Können diese Vorverurteilungen in einem erneuten Straffall strafverschärfend einbezogen werden oder sind die außer acht zu lassen?

Wenn nicht, dann beginnt er ja mit blütenreiner Weste ein neues Leben und er wäre wie ein Ersttäter zu behandeln.
Wenn ja, dann wäre ich auch für eine Verbannung, denn er wäre wie ein unbelehrbarer Mehrfachtäter zu behandeln.


Die alten Verurteilungen dürfen nicht strafverschärfend wirken, daher gilt der ehemalige Straftäter wieder als unbescholtener Bürger.

Re: Verbannung Gryzjusz

Mi 22. Jan 2014, 21:21

Sind diese Gesetze auf Provinz-, Reichs-, oder höheren Ebenen festgehalten?

Re: Verbannung Gryzjusz

Mi 22. Jan 2014, 21:42

Welche Gesetze meint Ihr, Durius?

Bei meiner Antwort auf Nickis Frage habe ich mich auf unser Württemberger Strafgesetzbuch bezogen:
§ 7 Grundsätze der Strafzumessung

1. Der Richter muss den Vorgaben des Richtervertrages zwingend Folge leisten.

2. Im Falle eines Schuldspruchs steht es dem Richter frei nach eigenem Ermessen Sanktionen zu verhängen.

3. Bei der Strafzumessung ist die Wirkung der Strafe auf das zukünftige Leben des Täters zu berücksichtigen und die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander abzuwiegen.

4. Nach Ablauf einer Frist von drei Monaten ab Urteilsspruch, in denen ein Verurteilter sich keiner weiteren Straftat schuldig gemacht hat, wird seine Akte geschlossen.


Im RJG und auch im Richtervertrag ist hierzu nichts geregelt, also greift unser Provinzgesetz.

Re: Verbannung Gryzjusz

Mi 22. Jan 2014, 21:44

"Wann machst du das, Nicki, dann werde ich das auch in die Wortführerkonferenz tragen und in Württemberg aushängen."

Re: Verbannung Gryzjusz

Mi 22. Jan 2014, 21:45

Man Slaufa, fang doch mal an Justiz zu lernen, wenn du die schon versuchst auszuführen. Das was du meinst setzt keiner um. Drei Monate ist es her das ich gestürmt habe. Dennoch bin ich kein ungescholtener Bürger oder? Darauf sollte ich mich mal berufen. Aber eine Verbannung hat auch nichts mit einer Verurteilung zu tun. Und ich verlange die Verbannung nicht grundlos. Er tut es ja schon wieder.

Re: Verbannung Gryzjusz

Mi 22. Jan 2014, 21:48

Es ist ja erstmal schon eine Frechheit das der Typ schon wieder wegen Raubes bei uns auffällig geworden ist und das nach einer Verbannung. Hier wäre eine längere Verbannung als 3 Monate angebracht da es sich um einen Schwerverbrecher handelt bei mehrfachen Raub. Soetwas darf nicht toleriert werden, da kann ich den werten Herr Staatsanwalt nur Recht geben.

Re: Verbannung Gryzjusz

Mi 22. Jan 2014, 21:52

Ich formuliere grad den Text ... mach ich also heute noch.

Re: Verbannung Gryzjusz

Mi 22. Jan 2014, 21:54

"Leider darf man eine Verbannung aber nicht länger als für 3 Monate aussprechen. Und gemäß Richtervertrag auch niemanden für ein und dieselbe Straftat nochmals verurteilen.

Und Artair, vielleicht hätten wir uns viel Ärger erspart, wenn wir auch Euch die Einreise untersagt hätten. Hinterher ist man immer schlauer."


Slaufa nickt ihm lächelnd zu und geht ihres Weges.
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