Für einen einzigen Raubüberfall?
Josephine hat wie folgt angezeigt:
Zitat:
Anzeige wegen Raubes
Täter: Gryzjusz
Opfer: Josephfine
Tatort: Knoten zwischen Rottweil und Schaffhausen
Tatzeit: In der Nacht zum 10.01.1462
Beute: 290 Taler, 50 Holz, 20 Fleisch, 15 Mais sowie ein Mandat mit 447 Taler, 15 Milch
Zitat:
10/01/1462 04:08 : Sie haben sich mit Gryzjusz geprügelt (Kampfkoeffizient 5), , der Sie ausrauben wollte. Au weia, er hat über Sie gesiegt und Sie halbtot in einem Feld liegen gelassen.
Wie rechtfertigst Du eine Verbannung ohne Gerichtsverfahren, ohne gültiges Urteil bei nur einer Anzeige? Dieser Überfall wird derzeit in Schaffhausen verhandelt, weil der Angeklagte nicht in Württemberg ist. Was, bitteschön, soll eine Verbannung aus Württemberg bringen, wenn die Person nicht in Württemberg ist?
Ist ein einziger Überfall bereits "ein bestimmter, schwerwiegender Fall (zum Beispiel Hochverrat oder Wegelagerei)" gemäß Richtervertrag, so dass wir eine Verbannung aussprechen dürfen?