In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Beschlüsse und Abstimmungen des Rates von Württemberg
Alle alten Straftaten dürfen nicht mehr verfolgt werden, 3 Monate nach Urteilsverkündung wird die Akte geschlossen, also dürfen die alten Anklagen nicht mehr gewertet werden. Demnach liegt derzeit nur eine Anzeige für den Raub zwischen Schaffhausen und Rottweil vor, vor unserem Provinzgericht aber keine Anklage, weil er sich augenscheinlich nicht in Württemberg aufhält. Welchen Sinn macht also eine Verbannung für jemanden, der sowieso nicht hier ist? Ganz davon abegesehen, dass für einen einzigen Überfall lt. Richtervertrag kaum eine Verbannung zu rechtfertigen wäre:
Die Verbannungen: Verbannung : In bestimmten, schwerwigenden Fällen (zum Beispiel Hochverrat oder Wegelagerei) hat eine Provinz das Recht, die Todesstrafe zu verhängen oder eine temporäre Verbannung auszusprechen (die nicht länger als 3 Monate sein darf). Der Provinz ist es nicht gestattet, der verbannte Person den Zugang zu den eigenen Besitztümern zu verwehren. In weniger schwerwiegenden Fällen, benötigt der Richter das Einverständnis des Spielers um eine Verbannung im Namen der Provinz auszusprechen.
Für einen einzelnen Überfall lässt sich eine Verbannung nur schwerlich rechtfertigen, zumal wir nicht mal ein Verfahren haben, in dem wir ein entsprechendes Urteil verkünden können. Zumal das Ganze von Augsburg ausgehen sollte
Wieso von Augsburg? Er hat in Württemberg mal wieder geraubt und er wurde verbannt, raubt aber weiter. Ich sehe in dem, was du mir zeigst nichts, was keine neuerliche Verbannung rechtfertigt.
Täter: Gryzjusz Opfer: Josephfine Tatort: Knoten zwischen Rottweil und Schaffhausen Tatzeit: In der Nacht zum 10.01.1462 Beute: 290 Taler, 50 Holz, 20 Fleisch, 15 Mais sowie ein Mandat mit 447 Taler, 15 Milch Zitat: 10/01/1462 04:08 : Sie haben sich mit Gryzjusz geprügelt (Kampfkoeffizient 5), , der Sie ausrauben wollte. Au weia, er hat über Sie gesiegt und Sie halbtot in einem Feld liegen gelassen.
Wie rechtfertigst Du eine Verbannung ohne Gerichtsverfahren, ohne gültiges Urteil bei nur einer Anzeige? Dieser Überfall wird derzeit in Schaffhausen verhandelt, weil der Angeklagte nicht in Württemberg ist. Was, bitteschön, soll eine Verbannung aus Württemberg bringen, wenn die Person nicht in Württemberg ist?
Ist ein einziger Überfall bereits "ein bestimmter, schwerwiegender Fall (zum Beispiel Hochverrat oder Wegelagerei)" gemäß Richtervertrag, so dass wir eine Verbannung aussprechen dürfen?
Es ist durchaus möglich Täter auch bei der ersten Straftat zu verbannen. Und ich erinnere daran, vor ca 6 Monaten wurden einige Räuber sogar reichsweit für vogelfrei erklärt, bevor sie verurteilt wurden ( und von der betroffenen Provinz noch verbannt).
Und Gryzjusz ist nun wirklich der unverbesserlichste Halunke den wir kennen. Der ist in WB nicht nur verbannt gewesen sondern wurde auch schon im Rahmen eines Rechtshilfegesuches zum Tode verurteilt. Ansonsten würde ich das Verfahren schnell durchziehen, soweit ich mich erinnere hat der sich eh nie verteidigt, und dann verbannen.
Nein, er verteidigt sich auch nicht und wir sind schon bei der zweiten Anklagerede. Es geht also wirklich einmal schnell. Aber ich sehe einfach das keine Verbesserung eintritt bei ihm und ich will unsere Bürger in Württemberg vor so etwas schützen.
Es gibt nur ein Problem, das Verfahren läuft in Aubgsburg ... deswegen wird es hier in Württemberg kein Urteil geben ... aber wenn Nicki ihn verbannen mag, soll sie es tun.
Das Verfahren läuft in Augsburg, es ändert aber nichts an der Tatsache das er in Württemberg geraubt hat. Wo die Anklage nun läuft ist egal. Sie geben uns nur Rechtshilfe. Du als Richterin solltest das wissen. Es ist und bleibt ein Raub in unseren Grenzen.
Die Justizler müssen mich mal aufklären. Urteile sind ja nach 3 Monaten verjährt, die Akten werden geschlossen. Können diese Vorverurteilungen in einem erneuten Straffall strafverschärfend einbezogen werden oder sind die außer acht zu lassen?
Wenn nicht, dann beginnt er ja mit blütenreiner Weste ein neues Leben und er wäre wie ein Ersttäter zu behandeln. Wenn ja, dann wäre ich auch für eine Verbannung, denn er wäre wie ein unbelehrbarer Mehrfachtäter zu behandeln.