Im Rat wurde darüber diskutiert, den Inhalt des Dekretes über den Ratsfrieden in Ziffer III der Geschäftsordnung des Rates einzuarbeiten. Hier zunächst die alte Fassung der Ziffer III GO:
Zitat:
III. Ausschluss von Ratsmitgliedern
(1) Liegen berechtigte Sicherheitsbedenken oder massive Vernachlässigungen der Ratsaufgaben vor, kann der Graf den Ausschluss eines Ratsmitglieds aus dem Schloss veranlassen.
(2) Der Ausschluss muss im Rat unter Vorlage von Beweisen begründet werden.
(3) Jedes Ratsmitglied kann nach der Entscheidungsverkündung des Grafen Einspruch erheben. Eine Abstimmung zur Aufhebung des Auschlusses ist dann unverzüglich zu eröffnen.
Die neue Fassung der Ziffer III soll wie folgt lauten:
Zitat:
III. Ausschluss von Ratsmitgliedern
(1) Liegen Sicherheitsbedenken oder Störungen des Ratsfriedens durch Beleidigungen, Drohungen oder Angriffe auf andere Ratsmitglieder vor, kann der Graf den Ausschluss eines Ratsmitglieds aus dem Schloss veranlassen.
(2) Der Ausschluss muss im Rat unter Vorlage von Beweisen begründet werden.
(3) Jedes Ratsmitglied kann nach der Entscheidungsverkündung des Grafen Einspruch erheben. Eine Abstimmung zur Aufhebung des Auschlusses ist dann unverzüglich zu eröffnen.
(4) Wenn ein Ratsmitglied sein Amt nicht entsprechend seiner Pflichten erfüllt, kann der Graf das Ratsmitglied mit sofortiger Wirkung seines Amtes entheben. Ein entsprechender Antrag kann auch von jedem Ratsmitglied beim Grafen eingereicht werden.
Abstimmungsfrage:Soll Ziffer III der Geschäftsordnung des Rates wie angeführt geändert werden?
Abstimmungsoptionen:Ja
Nein
Enthaltung
Abstimmungsregeln nach der Geschäftsordnung des Rates:Die Abstimmung läuft 48 Stunden.
Es ist offen abzustimmen.
Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme.
Es zählt die einfache Mehrheit der Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet der Graf
Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens neun Ratsmitglieder abgestimmt haben.
Die Abstimmung läuft wegen des Wochenendes 72 Stunden.