Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Re: Ritter
BeitragVerfasst: Di 8. Feb 2011, 20:55 
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Ist so ein Gefühl, wenn ich den folgenden Punkt lese. "Der Ritter sollte also ein rein militärischer Titel sein.". Ich persönlich verbinde mit dem Titel Ritter auf jeden Fall eine millitärische Ausbildung und die Fähigkeit ein Schwert zu halten. Allerdings ist diese Einschränkung des Adelsgesetzes sicherlich nicht in Ordnung, denn dort wird der Ritter als "normaler" Adelstitel definiert, ohne Einschränkung.
Es per Württembergischen Gesetz also auf rein millitärische Auslegung zu beschränken, ist in meinen Augen nicht möglich. Ohne entsprechendes Gesetz wäre das ganze Modell aber wieder hinfällig, wenn der amtierende Graf es anders handhabt und jeden den er will zum Ritter schlägt.

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Verfasst: Di 8. Feb 2011, 20:55 


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 Betreff des Beitrags: Re: Ritter
BeitragVerfasst: Di 8. Feb 2011, 20:59 
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Provinzgesetze dürfen die weit ausgelegten Regelungen der Reichsgesetze enger fassen
Deswegen müssen sich in manchen Provinzen die Regenten Ratsbeschlüssen beugen, was Adelungen angeht, obwohl im ADG steht, dass es im Ermessen des Regenten liegt

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 Betreff des Beitrags: Re: Ritter
BeitragVerfasst: Di 8. Feb 2011, 21:14 
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Serverin hat geschrieben:
Provinzgesetze dürfen die weit ausgelegten Regelungen der Reichsgesetze enger fassen
Deswegen müssen sich in manchen Provinzen die Regenten Ratsbeschlüssen beugen, was Adelungen angeht, obwohl im ADG steht, dass es im Ermessen des Regenten liegt


Beim obigen Beispiel sehe ich aber einen Widerspruch zum ADG, wenn es tatsächlich eine Einschränkung in den Rechten des Regenten ist. Wundert mich, dass die Regenten sowas zulassen.
Und wenn wir das Recht aus dem ADG in der Definition des Rittertitels beschränken, ist es doch im Zweifel sowieso nichtig, da das Reichsgesetz dem Württemberger Gesetz übergeornet ist. Wenn überhaupt sollte es im Sinne einer Richtlinie oder Kann-Bestimmung formuliert werden, sollte das Modell in die Umsetzung gehen. Und im schlimmsten Fall wird es irgendwann ein Regent kippen, der das völlig unmillitärisch sieht.

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 Betreff des Beitrags: Re: Ritter
BeitragVerfasst: Mi 9. Feb 2011, 10:16 
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Gegen die Forumlierung "rein militärischer Titel" wäre ich auch, wenn wir dies aber nun nicht als Rang, sondern als Verpflichtung sehen, handeln wir gemäss ADG. Ich denke doch, dass es mehr als rechtens ist, wenn der Lehnsherr von seinen Rittern militärischer Beistand fordert, also auch, wenn der Lehnsherr sich darauf beschränkt diesen Titel an Leute zu geben, welche sich im Vorfeld verbindlich verpflichten.

Daher sehe ich kein Problem mit dieser Anwendung.

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 Betreff des Beitrags: Re: Ritter
BeitragVerfasst: Mi 9. Feb 2011, 11:00 
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Ja, dann ist es aber eine "Kann-Regelung", also nichts was wir in ein Württemberger Adelsgesetz schreiben könnten. Und wenn wir das nicht gesetzlich tun, dann ist es zwar ein nettes Konzept, was aber in seiner Anwendung immer von der Meinung des jeweiligen Grafen anhängt. Sieht er den Ritter als freien Adelstitel gemäß ADG an, oder findet er vielleicht diese Knappenregelung blöd, wird er sich einfach darüber hinweg setzen. Das sollte allen klar sein, wenn wir das jetzt so versuchen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Ritter
BeitragVerfasst: Mi 9. Feb 2011, 18:05 
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Ich würde auch nicht den Grafen zu was verpflichten, sondern den Ritter. ;) Dann ist es eine "Muss-Reglung", denn auch wenn das ADG vorschriebt, welche Rechte und Privilegien der jeweilige hat, so ist die Wahl, der Inhalt der Eide und der Lehnsverträge, doch ausschliesslich eine Sache des Lehnsherrn.

Wenn du einen Ritter also zu den genannten Diensten verpflichten willst, dann kannst du das im Vorfeld tun und der weiss ja auch vorauf er sich einlässt. Und wenn die Grafschaft dies in einem Dekret oder Gesetz so festhält, dann hat das auch Gültigkeit.

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 Betreff des Beitrags: Re: Ritter
BeitragVerfasst: Do 3. Mär 2011, 17:43 
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Die Knappenregelung wird dann zu einem Muss, wenn sie als Regel für den zu stiftenden Hausorden der Provinz deklariert wird. Wenn dieser Hausorden dann noch ein paar weitere nette Regeln hat, zum Beispiel dass ihm eben nur Ritter militärischen Hintergrunds angehören, ist es völlig egal, ob irgendwann irgendein Graf noch ein paar Zivi-Ritter schlägt, denn die haben dann einfach nicht die gleichen Rechte wie die Ritter des Hausordens. Die gleichen Pflichten natürlich schon.
Genau deswegen kam ja der Vorschlag mit dem Hausorden, weil es ja bereits jetzt zwei verschiedene "Gattungen" gibt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Ritter
BeitragVerfasst: Do 10. Mär 2011, 12:02 
Serverin, als Ratsmitglied ohne besonderen Aufgabenbereich und da du dich mit dem Thema bereits ausgiebig beschäftigst hast, bitte ich dich darum, einen Text für das Regelwerk des Hausordens auszuarbeiten.

Als Vorschlag für einen Namen wäre, mit Blick auf das Wappen Württembergs, etwas mit Hirschen, Wild oder ähnlichem denkbar.


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 Betreff des Beitrags: Re: Ritter
BeitragVerfasst: Do 10. Mär 2011, 12:06 
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Der Blick geht zu Svoi und es wird versucht sich nichts anmerken zu lassen. Eigentlich wusste der Graf genau das das nicht wirklich sein Thema ist.
"Sehr gerne Euer Erlaucht. wird freundlich gesagt

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 Betreff des Beitrags: Re: Ritter
BeitragVerfasst: Do 10. Mär 2011, 14:49 
"Danke, Serverin." Damit hat er die Aufgabe sinnvoll delegiert, und seinem Ratsherrn ermöglicht, seine Fähigkeit auch einmal auf anderem Gebiet zu beweisen.


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