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Thema gesperrt

Re: Schniggenbau Anfrage

Mo 8. Nov 2021, 20:05

Schiffe für Auswärtige bauen - kein Problem. Leilah hat recht, damit verdienen wir Geld.

Bzgl. der "Parksituation" - wie gestaltet sich diese denn aktuell? Gibt es dazu eine Übersicht?

Mo 8. Nov 2021, 20:05

Re: Schniggenbau Anfrage

Di 9. Nov 2021, 20:03

Aktuell nicht - zumindest hab ich keine gefunden. Ich frag mal "meine" Hafenmeister, wie die Situation ist.

Re: Schniggenbau Anfrage

Di 9. Nov 2021, 21:57

Wenn es keinen Ratsbeschluss zum Baustopp gibt, müssen wir über den Bau abstimmen?

Ansonsten würde ich Lorencz bitten den Bau einzuleiten.

Eine Aufstellung bezüglich der Schiffe in unseren Häfen sollte dennoch erstellt werden, in Rottweil haben wir auch teilweise private Schiffe die mal ein halbes Jahr den Hafen blockieren.

Nach Erstellung einer Übersicht dahingehend kann man diskutieren wie man auf Langzeitparkende reagieren möchte.

Re: Schniggenbau Anfrage

Mi 10. Nov 2021, 15:06

In den Logbüchern kann man ersehen wie viele Plätze noch frei sind und wie viele Schiffe am Kai liegen und wer der Reeder ist. Leider sind diese Bücher meistens nie auf dem neuesten Stand.

Re: Schniggenbau Anfrage

Do 11. Nov 2021, 07:50

Jorik_baerentatze hat geschrieben:Wenn es keinen Ratsbeschluss zum Baustopp gibt, müssen wir über den Bau abstimmen?
[...]



"Wäre mir neu. Ist Sache des Regenten und Baumeister.

Was die Blockierer angeht, deshalb gibt es Hafensteuer. Vermeiden wird man das wohl nie können. Das Thema gab es schon etliche Male. Leider eine endlose Debatte. Aber vielleicht kommen ja neue Ideen auf, ich bin gespannt."

Re: Schniggenbau Anfrage

Do 11. Nov 2021, 09:14

leilah hat geschrieben:In den Logbüchern kann man ersehen wie viele Plätze noch frei sind und wie viele Schiffe am Kai liegen und wer der Reeder ist. Leider sind diese Bücher meistens nie auf dem neuesten Stand.


Könnten die nicht aktuell gehalten werden? Ist das schwierig?
Meiner Meinung nach sollte die Provinz wissen, wieviele Boote wo liegen und wo Platz wäre, vor allen Dingen sollten wir uns auch überlegen, wie man mit Booten umgeht, deren Kapitäne nicht aus WB sind und ewig lange rumliegen, weil die Kapitäne irgendwo rumrennen und gar nicht das Schiff weg bewegen könnten.
Gibts da Richtlinien für solche Fälle?
Und was machen wir, wenn jemand sein Schiff hier parkt und nicht auf Aufforderungen reagiert? ((Das neue Spiel inspiriert ;-) ))

Re: Schniggenbau Anfrage

Do 11. Nov 2021, 09:43

Ich glaube es war mal vorgesehen, dass die Hafenmeister alle Woche das Logbuch aktualisieren, dann wären wir ja auf dem neusten Stand. Vielleicht noch einmal anschreiben.


IV Häfen der Grafschaft

IV.I Zuständigkeiten

Alle Häfen unterstehen der Verwaltung durch den Rat.

IV.II Anlegeerlaubnis, Schiffreparatur und Schiffbau

a. Zum Anlegen von Schiffen in einem Stadthafen, bedarf es einer Anlegeerlaubnis des zuständigen Hafenmeisters.

b. In den Stadthäfen muss eine Liegegebühr entrichtet werden.

c. Die Genehmigung zur Reparatur eines Schiffes kann der örtliche Hafenmeister erteilen. Genehmigungen zum Schiffbau kann der Baumeister erteilen.

d. Der Graf oder Baumeister kann eine Verlegung in einen anderen Hafen anordnen. Der Kapitän muss dieser Aufforderung unverzüglich nachkommen. Bei Nichtbeachtung der Anordnung kann der Liegeplatz gewaltsam geräumt werden. Mögliche Schäden durch einen Anlegevorgang oder eine Räumung gehen zu Lasten des Schiffseigners.
Zuletzt geändert von leilah am Do 11. Nov 2021, 11:27, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Schniggenbau Anfrage

Do 11. Nov 2021, 15:08

leilah hat geschrieben:Ich glaube es war mal vorgesehen, dass die Hafenmeister alle Woche das Logbuch aktualisieren, dann wären wir ja auf dem neusten Stand. Vielleicht noch einmal anschreiben.


IV Häfen der Grafschaft

IV.I Zuständigkeiten

Alle Häfen unterstehen der Verwaltung durch den Rat.

IV.II Anlegeerlaubnis, Schiffreparatur und Schiffbau

a. Zum Anlegen von Schiffen in einem Stadthafen, bedarf es einer Anlegeerlaubnis des zuständigen Hafenmeisters.

b. In den Stadthäfen muss eine Liegegebühr entrichtet werden.

c. Die Genehmigung zur Reparatur eines Schiffes kann der örtliche Hafenmeister erteilen. Genehmigungen zum Schiffbau kann der Baumeister erteilen.

d. Der Graf oder Baumeister kann eine Verlegung in einen anderen Hafen anordnen. Der Kapitän muss dieser Aufforderung unverzüglich nachkommen. Bei Nichtbeachtung der Anordnung kann der Liegeplatz gewaltsam geräumt werden. Mögliche Schäden durch einen Anlegevorgang oder eine Räumung gehen zu Lasten des Schiffseigners.


Wunderbar, das sollte man jedem, der hier anlegt, gleich unter die Nase halten.
Besonders Punkt d.

Re: Schniggenbau Anfrage

Do 11. Nov 2021, 17:28

Schon gut, es steht schon auf meiner Agenda.

Re: Schniggenbau Anfrage

Do 11. Nov 2021, 19:31

Wunderbar,

da der Bau nun beginnt und klar ist, wie wir verstopfende Schiffe loswerden könnten (eine Übersicht über blockierende Schiffe steht noch anhand der Logbücher aus, dies wäre aber ein Thema für sich) schließe ich hier ab.
Thema gesperrt



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