Valondarion schlug folgendes vor:
Zitat:
Ich habe sehr intensiv den Fall von Hennik verfolgt und finde, dass hier ein Gesetzesentwurf künftig vor Justizskandalen schützen kann.
Im erwähnten Fall wurde Hennik zum Tode verurteilt, nachdem die Staatsanwältin nur 2 Tage Haft gefordert hat. Die Hintergründe wie dieses Urteil zu stande kam, werden gerade vor dem reichskammergericht geprüft.
Hennik hat sich daraufhin auf meinen rat hin um eine Berufung gekümmert, die von Leiv durchgeführt wurde. (Ich weis nicht ob die beiden dies besprochen hatten)
Der Antrag wurde allerdings erst nach fünf Tagen zur Kenntnis genommen und erhielt erst dann ein Aktenzeichen.
Hennik, dessen Urteil nach drei tagen vollstreckt werden sollte, wurde zu diesem zeitpunkt als tot gelistet. (Ob es am urteil lag oder nicht kann ich nicht sagen, doch möglich wäre es.)
Da jedoch eine Berufung in diesem fall so oder so zu spät gekommen wäre (und gerade unerfahrenere Spieler, mich eingeschlossen, durchaus verunsichert werden von der Todesstrafe), schlage ich vor, dass bei künftig ausgesprochenen Todesstrafen, diese zuerst per veröffentlichung im Forum und per Brief ingame ausgesprochen wird, um jedem Bürger von Würtemberg die Chance zu geben, eine Berufung einzulegen und dabei nicht den viel zu langsamen Mühlen der reichsjustiz aufgrund von langsamer Arbeistweisen oder unterbesetzung zum Opfer zu fallen.
Sollte er keine Berufung einlegen wollen oder sollte das Reichskammergericht dem urteil zustimmen, kann das Urteil offiziell im Gerichtshof vollstreckt werden
Sonst wird zumindest eine Berufung dahingehend vereinfacht, dass das Urteil nicht vollstreckt wurde, ehe das Reichsgericht es für die dauer des Prozesses aufheben kann.