Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Verfahren mit gekaperten Schiffen
BeitragVerfasst: Do 14. Okt 2021, 07:16 
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Registriert: Di 16. Feb 2010, 20:24
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"Werte Kollegen, nachdem mir gestern ein Brief zugetragen wurde, möchte ich dieses Thema anstoßen und eine Lösung finden.

"Im Stuttgarter Hafen lagen letztes Jahr nach der Kaperung des Kriegsschiffes 2 Schniggen rum, deren Kapitäne ebenfalls.
'Fantomas' hieß das Schiff und konnte von jedem übernommen werden. Bevor irgendein Räuber sich die Schiffe also unter den Nagel reissen könnte, hat Rovena im Auftrag von Feli (Hafelja, die werte Bürgermeisterin von Heilbronn) die Schiffe gesichert.

Es sollte und muss immernoch vom Rat entschieden werden, wie in solchen Fällen zu verfahren ist.
Also versteigern, als Grafschaft behalten oder verkaufen? Und wenn, zu welchem Preis?
Wir brauchen eine Grundlage für die Zukunft.

Feli hat Interesse an einer Schnigge bekundet und sie hatte auch einen Käufer für die zweite Schnigge."

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Do 14. Okt 2021, 07:16 


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BeitragVerfasst: Do 14. Okt 2021, 09:32 
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Hierzu gibt es einen Ratsbeschluss. Ich habe als Baumeisterin bzgl einer Schnigge ermittelt. Die Akte liegt auf dem Schreibtisch des Baumeisters. Eine Schnigge die vom Rat verwaltet wird, kann demnächst verkauft werden.

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BeitragVerfasst: Do 14. Okt 2021, 09:51 
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"Ach herrje, das hatte ich gar nicht mehr auf der Kappe. Vielen Dank. Ich sehe nach."

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BeitragVerfasst: Do 14. Okt 2021, 12:00 
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Registriert: Di 16. Feb 2010, 20:24
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"Die Abstimmung basierte darauf, dass die Grafschaft bei längerer Abwesenheit des Eigners/Kapitäns ein Schiff verkaufen kann.

Die Modalitäten jedoch müssen noch festgeselegt werden, also kommt jetzt Phase 2. Das Ergebnis muss also konkretisiert werden.

Sprich:
- Versteigerung (Höhe des Mindestgebotes?) oder
- Verkauf zu Festpreis? Wenn ja,
- zu welchem Preis und
- wonach entscheiden wir den Verkauf? Wer zuerst kommt malt zuerst?"

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BeitragVerfasst: Do 14. Okt 2021, 16:59 
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ich würde sagen die GS hat ein vorzugsrecht auf die Schiffe wegen den 1 Jährigen Ligegebüren. Somit kann der Amtierende HBV sagen das wenn sSchiffe zum Verkauf ausstehen sagen eines der Schiffe benötigen wir für Lieferungen und die Anderen würde ich basierend der Steuerschulden, das die Abgedeckt sind +einen Kleinen Aufwandsbetrag verhökern.


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BeitragVerfasst: Fr 15. Okt 2021, 06:21 
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Ich finde eine Ankündigung und wenige Tage später eine öffentliche Versteigerung nur fair.
Das Mindestgebot sollte die fehlenden Hafengebühren decken.

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BeitragVerfasst: Fr 15. Okt 2021, 13:36 
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Wenn nichts dagegen spricht, also nicht irgendein Gesetz gebrochen wird, kann man das so umsetzen. Hoffe ich!

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BeitragVerfasst: Sa 16. Okt 2021, 20:00 
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Beiträge: 69
Ich bin da auch tatsächlich für eine Ankündigung und öffentliche Versteigerung. So lässt sich auch ein Verdacht auf irgendwelche Bevorzugungen oder Absprachen komplett aus der Welt schaffen, wenn alles öffentlich in der Weinstube geschieht.

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BeitragVerfasst: Sa 16. Okt 2021, 20:24 
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BeitragVerfasst: Sa 16. Okt 2021, 22:04 
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"Ich wäre auch dafür, da es die fairste Vorgehensweise wäre."

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