Ratsbeschluss von damals:
Zitat:
Abstimmungsfrage:
Wie soll mit den Schiffen verfahren werden, deren Eigner abwesend sind?
Abstimmungsoptionen:
1. ein Verkauf des Schiffes ist möglich, wenn der Eigner länger als ein Jahr abwesend und auch nicht erreichbar ist
Die heutige Frage betrifft den Verkaufswert. Bei einer Versteigerung als Startgebot die ausstehenden Hafengebühren zu nehmen könnte ein gutes Schnäppchen werden, für die Provinz jedoch auch weitaus weniger Geld bringen.
Die ausstehenden Hafengebühren sollten ja weit unter den Kosten eines Neubaus liegen, ebenso ist es nicht sichergestellt das es am Ende die Provinz ist, die das Schiff sichert - der Ratsbeschluss sichert in diesem Sinne nämlich eher ab, das die Schiffe überhaupt verkauft werden dürfen. Von der Provinz ist hier ja nicht einmal die Rede.
Wir benötigen nun also eine Abstimmung darüber, nach welchem System wir die Schiffe verkaufen. Eine Versteigerung bringt eben auch das Problem mit sich, das der mit dem meisten Geld die beste Gewinnchance hat, neutral wäre sie also auch nicht.
Sofern es keine weiteren Meinungen gibt würde ich das Thema in den öffentlichen Sitzungssaal verschieben, ich sehe hier keine Sicherheitsrelevanz.