Zitat:
§ 1 Geltungsbereich
Das Gesetzesbuch der Grafschaft Württemberg gilt ohne Ausnahme für jedweden Menschen innerhalb der Provinzgrenze. Verstöße werden bestraft.
Das Gesetzbuch (Gesetzesbuch...was solln das?) gilt ohne Ausnahme für jeden (jedweden klingt einfach nicht gut) Menschen innerhalb der Provinzgrenze. Verstöße werden bestraft.
Zitat:
§ 2 Gesetzeshierarchie
Ich bin nach wie vor für den Vorschlag aus der ersten Kommission.
Zitat:
§ 3 Religion
Streichen
Zitat:
§ 4 Amtsträger
Amtsträger ist jede Person, die ein öffentliches Amt der Provinz oder eines Dorfes innehat. Der Amtsträger hat sich über seine Aufgaben und Pflichten zu informieren.
Amtsträger ist jede Person, die ein öffentliches Amt der Provinz oder eines Dorfes bekleidet.
Das der neue Amtsträger allein verantwortlich sein soll sich zu infomieren über seine Rechte und Pflichten kann ich nicht akzeptieren. Auch der Amtsvorgänger sollte in der Pflicht stehen seinen nachfolger einzuarbeiten und aufzuklären.