Werter (Name Bm),
erst einmal möchte ich Euch zur gewonnen Bürgermeisterwahl gratulieren.
Mein Name ist (Name Wofü) Wortführer in Württemberg.
Im folgenden erhaltet ihr nun einige Informationen, Erklärungen und Erinnerungen für Euer Amt und auch für das Schloss.
Anfangen möchte ich damit, ihr als Bürgermeister habt voll umfängliches Rede recht im Sitzungssaal zu allen Themen, wie auch könnt/dürft ihr Diskussionen eröffnen.
Nachzulesen hier:
84148108nx42724/sitzungssaal-f6/bekanntmachung-rederecht-und-diskussionsbeteiligung-t4850.html#p196356Der Rat von Württemberg läd Euch herzlich dorthin ein.
Nun zu Eurem neuen Amt, was auch selbstredent einige Pflichten beinhaltet.
Ihr seid verpflichtet 2 Tage vor Ende einer Bürgermeisterwahl in Eurem Ort eine Inventur im Bürgermeisterbereich zu hinterlegen, dies steht im Gesetzbuch der Grafschaft Württemberg § 4 punkt 8 der besagt:
Zitat:
8. Binnen der letzten beiden Tage jeder Amtsperiode haben die Bürgermeister eine Bestandsliste abzugeben. Darin ist aufzuführen,
a. der Bargeld- und Warenbestand des Rathauses
b. der Warenbestand des Rathaus-Wirtshauses
c. eine Liste der ausgegebenen Mandate samt Inhalt
d. eine Übersicht der Steuerschuldner.
Ein neuer Bürgermeister hat nach Amtsübernahme unverzüglich die Bestandsliste seines Vorgängers zu prüfen und zu bestätigen. Bei Unstimmigkeiten ist eine neue Bestandsliste vorzulegen.
nachzulesen für euch hier:
84148108nx42724/gesetze-dekrete-und-beschluesse-der-grafschaft-f112/gesetzbuch-der-grafschaft-wuerttemberg-stand-08031464-t4923.htmlAuch solltet ihr im Bürgermeister-bereich in regelmäßigen Abständen die Liste der Wirtshäuser im Ort aushängen.
Auch empfehle ich euch im Bürgermeister-bereich den Aushang von den in (Ortsnamen) angebotenen Waren zu erneuern.
Auch gibt es dort einen Raum um Handel mit den anderen Bürgermeistern zu betreiben.
Zum Dekret Eures Dorfes:
Ebenso seid ihr verpflichtet jede Dekretänderung dem Wortführer umgehen mitzuteilen, damit dieser das neue Dekret in der Weinstube und im Schloss aushängen kann und muss! Selbst wenn ihr nur die Unterschrift und das Datum ändert, es müssen an allen 3 dafür vorgesehen stellen identische Dekrete hängen.
Sobald ein Dekret am Rh hängt ist es rechtsgültig allerdings erst rechtskräftig wenn in der Weinstube ausgehangen. Und diese dürfen sich auch nicht unterscheiden.
Wichtig wäre im Dekret Teil eures Aushangs, mit § zu arbeiten damit es eindeutig klar ist was Dekret und was Aushang ist(falls ihr einen Aushang habt und den mit veröffentlichen wollt), dazu empfehle ich mal hier zu schauen evtl hilft es euch etwas weiter
84148108nx42724/handbuch-fuer-bm-f118/dorfdekrete-t2505.htmlEbenso könnt ihr ein Sicherungsmandat beim Kämmerer für eurer Dorf beantragen um dort die Waren des Rathauses bei einem eventuellen Sturm in Sicherheit zu haben. Auch der Handel innerhalb des Dorfes ist damit möglich.
Für Fragen und Hilfen stehe ich Euch selbstverständlich zur Verfügung
Hochachtungsvoll
(Name Wofü)
Wortführer in Württemberg
Als Hinweise und Anregung für den Brief an neue Bürgermeister im Wortführerbereich hinterlegt