So 15. Jan 2017, 02:06
So 15. Jan 2017, 02:06
Fr 20. Jan 2017, 11:07
Adesha hat geschrieben:So einen Brief finde ich sehr gut. Das hilft totalen Neulingen sehr. Ich habe mir erlaubt, Korrekturen anzubringen und Dinge zu ergänzen. Diese sind in rot ersichtlich
Werter (Name Bm)
Erst einmal möchte der Rat Euch zur gewonnen Bürgermeisterwahl gratulieren.
Mein Name ist (Name Wofü) und ich bin der Wortführer in Württemberg.
Im Folgenden erhaltet Ihr nun einige Informationen, Erklärungen und Erinnerungen für Euer Amt und auch für das Schloss. Anfangen möchte ich damit, dass Ihr als Bürgermeister voll umfängliches Rederecht im Sitzungssaal zu allen Themen habt. Es ist euch auch erlaubt, eigene Diskussionen zu eröffnen. Nachzulesen bei der Bekanntmachung. Der Rat von Württemberg lädt Euch herzlich dorthin ein.
Nun zu Eurem neuen Amt, was auch selbstredend einige Pflichten beinhaltet.
Ihr seid verpflichtet, 2 Tage vor Ende einer Bürgermeisterwahl eine Inventur von Eurem Ort im Bürgermeisterbereich zu hinterlegen. Geht dazu bitte im Westflügel in die Bürgermeisterschreibstube
Das Gesetzbuch der Grafschaft Württemberg §4 Punkt 8 besagt:8. Binnen der letzten beiden Tage jeder Amtsperiode haben die Bürgermeister eine Bestandsliste abzugeben. Darin ist aufzuführen,
a. der Bargeld- und Warenbestand des Rathauses
b. der Warenbestand des Rathaus-Wirtshauses
c. eine Liste der ausgegebenen Mandate samt Inhalt
d. eine Übersicht der Steuerschuldner.
Ein neuer Bürgermeister hat nach Amtsübernahme unverzüglich die Bestandsliste seines Vorgängers zu prüfen und zu bestätigen. Bei Unstimmigkeiten ist eine neue Bestandsliste vorzulegen.
In der Bürgermeisterschreibstube findet Ihr alles Wichtige für Euch. Bitte tragt dort in regelmäßigen Abständen die Liste der Wirtshäuser in Eurem Ort ein. Ausserdem findet Ihr dort die Marktplätze aller Bürgermeister. Es wäre gut, wenn Ihr dort Euren eigenen aufstellt und diesen aktuell haltet.
Ein sehr wichtiger Raum, ist der Handelsplatz. Dort könnt ihr mit den anderen Bürgermeistern Handel treiben.
Zum Dekret Eures Dorfes:
Ihr seid verpflichtet, jede Dekretänderung dem Wortführer umgehen mitzuteilen, damit dieser das neue Dekret in der Weinstube und im Schloss aushängen kann und muss! Selbst wenn Ihr nur die Unterschrift und das Datum ändert, es müssen an allen 3 dafür vorgesehen Stellen identische Dekrete hängen.
Sobald ein Dekret am Rathaus hängt, ist es rechtsgültig. Allerdings erst rechtskräftig, wenn dies auch in der Weinstube ausgehangen wurde. Und diese dürfen sich nicht unterscheiden. Bitte arbeitet im Dekret Eures Aushangs mit §. So ist es eindeutig klar, was Dekret und was Aushang ist (falls Ihr einen Aushang habt und den mit veröffentlichen wollt). Dazu empfehle ich, mal hier zu schauen. Eventuell hilft es euch weiter.
Ebenso könnt Ihr ein Sicherungsmandat beim Kämmerer für Eurer Dorf beantragen, um dort die Waren des Rathauses bei einem eventuellen Sturm in Sicherheit zu haben. Auch der Handel innerhalb des Dorfes ist damit möglich.
Für Fragen und Hilfen stehe ich Euch selbstverständlich zur Verfügung
Hochachtungsvoll
(Name Wofü)
Wortführer in Württemberg
Fr 20. Jan 2017, 11:31
Fr 20. Jan 2017, 11:58
Fr 20. Jan 2017, 12:28
Mitarbeit im Schatzmeisterbereich der Reichsarmee
Mitarbeit in diversen Reichsinstitutionen (z.B Wirtschaftskanzlei Worms)
Fr 20. Jan 2017, 13:17
Fr 20. Jan 2017, 13:31
Mo 30. Jan 2017, 22:45
Sa 4. Feb 2017, 14:22
Tägliche Dokumentation der Finanzdaten der Grafschaft
Tägliche Überwachung und Bestätigung der Bergwerkswartung durch den Baumeister (4-Augenprinzip)
Berechnung und Veröffentlichung der Grafschaftsabgaben von den Dörfern
Entgegennahme und interne Dokumentation der Soldzahlungen an Soldaten
Interne Dokumentation der Zahlungen für die Häfen
Sonstige Dokumentation im Zusammenhang mit Auszahlungen und Einzahlungen
Abwicklung von (Aus-)Zahlungen von der/an die Grafschaft über die Spendenfunktion inkl. rechtssicherer Dokumentation
Mi 1. Mär 2017, 00:20
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