Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Räuberliste im Meldungsbereich
BeitragVerfasst: Fr 24. Mär 2017, 07:58 
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Vorab: Ich bitte um Beteiligungsrechte für unseren Nachrichtenoffizier Atlanter von Araja und bitte insbesondere alle mit der Sicherheit Württembergs betraute Amtsträger um Diskussion.


In der benachbarten Diskussion zum Justizturm sind wir auf die Räuberliste im Meldungsbereich gestoßen.
Atlanter hält diese derzeit allein so aktuell wie es ihm möglich ist, doch:

    Wer muss auf die Räuberliste?
    Wie lang ist der Name auf der Räuberliste zu belassen (welche Straftat fordert welche Länge)?

Dazu sollten wir uns erstmal einig werden.

Könnte dann weiterhin ein Automatismus etabliert werden, dass bei Urteilen im Raubfall eine Nachricht an den Nachrichtenoffizier geht?

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Verfasst: Fr 24. Mär 2017, 07:58 


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 Betreff des Beitrags: Re: Räuberliste im Meldungsbereich
BeitragVerfasst: Fr 24. Mär 2017, 12:07 
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Das wurde doch vor ein paar Jahren erst alles umgekrämpelt. Ich erinnere mich was für eine ewige Diskussion das war wie lange die Leute auf der Räuberliste stehen müssen. Warum das ganze jetzt noch einmal?

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 Betreff des Beitrags: Re: Räuberliste im Meldungsbereich
BeitragVerfasst: Fr 24. Mär 2017, 13:01 
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Weißt du zufällig noch wo die Diskussion dazu ist?
Finde sie auf die Schnelle nicht.
Und offenbar ist nicht hängen geblieben, was damals bei rausgekommen ist...
Ist überhaupt was bei rausgekommen?

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 Betreff des Beitrags: Re: Räuberliste im Meldungsbereich
BeitragVerfasst: Fr 24. Mär 2017, 15:17 
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Ich weiss da leider nichts von. Und offenbar ist da nicht viel bei raus gekommen, sonst hätten wir eine vernünftige Räuberliste.^^
Erst mal sollten natürlich Räuber und Stürmer drauf. Jemand der wegen Spekulation oder Beleidigung verurteilt wurde natürlich nicht.
Die Dauer würde ich abhängig machen ob es Wiederholungstäter sind oder nicht. Ersttäter für die Dauer eines Jahres zum Beispiel, und wenn sie nicht mehr straffällig wurden könnte man sie streichen.
Ansonsten bleiben sie stehen.

Zitat:
Könnte dann weiterhin ein Automatismus etabliert werden, dass bei Urteilen im Raubfall eine Nachricht an den Nachrichtenoffizier geht?


Das wäre super.

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 Betreff des Beitrags: Re: Räuberliste im Meldungsbereich
BeitragVerfasst: Fr 24. Mär 2017, 15:26 
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Ich kann mich an eine Diskussion erinnern, aber hängen geblieben ist da nichts. Nur, dass der NO dafür zuständig sein soll. Allerdings ist die jetzige Liste sehr dürftig und ich habe Atlanter kürzlich gebeten, die Liste zu aktualisieren und ihm ein paar Räuber genannt, die fehlten.
Die Dauer würde ich auch nicht zu kurz machen, da einige Räuber immer Räuber bleiben, auch wenn sie Monate ruhig sind. Ein Automatismus zwischen Justiz und NO würde ich begrüssen. Ist auch einfacher für die Genda's, wenn da eine aktuelle Liste hängt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Räuberliste im Meldungsbereich
BeitragVerfasst: Fr 24. Mär 2017, 16:17 
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Viel Spaß beim Lesen.

:arrow: Räuberliste

:arrow: Räuberliste 2.0

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 Betreff des Beitrags: Re: Räuberliste im Meldungsbereich
BeitragVerfasst: Fr 24. Mär 2017, 18:01 
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Öm, ich hab mich mal durchgewurschtelt und bin verwirrt.
Eigetnlich wurde genau das beschlossen, was ich mir da vorgestellt habe, wenn ich das richtig verstanden habe.^^

Jussi hat geschrieben:
Um auch hier weiter zu kommen, bitte ich den Richter, eine aktuelle Räuberliste zu erstellen, die die relevanten Straftäter enthält, auf die wir ein Auge haben sollten. Ablage dafür ist das Büro der Justiz, eine Abschrift der Liste lasse ich dann in den Nachrichtendienst bringen. ((Shadow-Topic im Forum)). Dann bekommt der Nachritendiens eine weitere Grunedlage zur Bewertung der Situation.


Zitat:
Aktuelle Straftäter bis ihre Rehabilition rum ist. Drei Monate! Danach weitere Drei Monate rein zum Beobachten. Nach schs Monaten insgesamt also sind die Namen zu löschen, so wie bereits einmal beschlossen.


Wieso die Räuberliste nicht weiterhin vom Richter geführt wurde, sondern auf einmal wieder vom NO, erschließt sich mir hier nicht.

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 Betreff des Beitrags: Re: Räuberliste im Meldungsbereich
BeitragVerfasst: Fr 24. Mär 2017, 18:20 
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Dino und Sugar mögen mich korrigieren, aber in letzter Zeit hat keiner Richter irgendwas geführt.

Und 1000 dank Jan fürs Raussuchen.
Du hast Recht, wir müssen das Rad nicht neu erfinden. Bauen wir darauf auf!

Celi hat etwas zu 6 Monaten zitiert; Adesha sprach von einem Jahr. Finden wir einen Kompromiss, wobei ich bei den Meldungen eher für das Jahr wäre. Es geht eben um Vorsicht, die bekanntlich besser als Nachsicht ist.

Aber wer ist dafür verantwortlich? NO, Richter, OFR?
Und vor allem wo soll's stehen, dass es nicht wieder in Vergessenheit gerät wie ja offenbar zuletzt geschehen...

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 Betreff des Beitrags: Re: Räuberliste im Meldungsbereich
BeitragVerfasst: Fr 24. Mär 2017, 18:59 
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die liste is aus dem Grund so löchrig weil sie immer geschlampt wurde
als jussi und ich in der Justiz war wurde sie nochmal aufgerollt da standen aber sachen drin die monate schon vorrüber waren

das Problem man führ die liste doppelt was damals zum Ergebnis kam dass eine Liste aktuel war und die andere nicht meist hinkte die vom no hinterher

ich würde auf die Räuberliste die gesuchten in wb oben hin und die die als Räuibergruppen bekannt sind Reichsweit unten auflisten
die obrigen mit der verjährungsfrist von 3 monaten und die untere bis eine reha bestätigt wurde offen lassen da das dauertäter im großen Stiel sind


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 Betreff des Beitrags: Re: Räuberliste im Meldungsbereich
BeitragVerfasst: Sa 25. Mär 2017, 12:37 
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Ich habe es schon damals gesagt, und sage es wieder: Es bringt nicht irgendetwas zu wollen und auf dem Papier einzuführen, wenn es in der Praxis nicht umgesetzt wird. Genau das ist das Problem mit der Räuberliste. Deshalb landen oder bleiben teils auch Namen drauf, die gar nicht (mehr) drauf gehören. Alles schon gehabt und wahrscheinlich auch wieder vorhanden.

Ich müsste einmal in die Aufgabenverteilung des Richters gucken. Sollte es nicht bereits drin sein, könnte man den Punkt, der eigentlich damals bereits beschlossen wurde, in seinen Aufgabenverteilungen einfügen. Dann ist es vllt wahrscheinlicher, dass es auch von Richter zu Richter getan wird und nicht bei ieinem ins Stocken gerät, aus dem einfachen Grund, dass er nicht mal weiß, dass dies seine Aufgabe ist.

Eine Zusammenarbeit mit dem zuständigen Bereich der Armee halte ich, wie damals schon, für unabdinglich. Ein Vier-Augen-Prinzip, auf das Jussi schon immer schwor.
Der OFR hat hier eigentlich keine Wichtigkeit. Es muss ein reibungsloser Ablauf zwischen Richter und NO her. Dann klappts auch mit dem Nachbarn.

Ein Jahr halte ich übrigens für eine sehr lange Zeit. Selbst im Richtervertrag dürfen z.B. Verbannungen höchstens 3 Monate gelten.

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