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Re: Räuberliste im Meldungsbereich

Do 30. Mär 2017, 23:26

Dann sollten wir 2 Abstimmungen machen.

Einmal das
Führen der Räuberliste im Meldungsbereich in Zusammenarbeit mit dem Nachrichtenoffizierder
noch in die Ämterbeschreibung des Richters verankert wird.

Und das die Regelung mit 3 + 3 Monate (3 Reha, 3 Beobachtung) beschlossen ist ebenso wo sie dann an den entsprechenden Orten hinterlegt werden muss.

Wenn nicht dagegen spricht werde ich diese morgen eröffnen.

Do 30. Mär 2017, 23:26

Re: Räuberliste im Meldungsbereich

Fr 31. Mär 2017, 10:34

Nochmals ganz ausdrücklich: :fuer:

Re: Räuberliste im Meldungsbereich

Fr 31. Mär 2017, 17:19

Der Dino gibt uns hier noch etwas zu bedenken, liebe Kollegen:

Dino hat geschrieben:
Sini_brachenau hat geschrieben:Dino und Sugar mögen mich korrigieren, aber in letzter Zeit hat keiner Richter irgendwas geführt.


Da ist nix zu korrigieren, weil du Recht hast. Mir als Richter bzw. Ex-Richter sagt die Liste garnix. Sie wurde nicht von der Justiz geführt, ich mein ich kann mich dunkel dran erinnern, dass um diese Liste auch immer ein Staatsgeheimnis gemacht wurde. Also die hing nicht öffentlich aus.

Ich würde auch jetzt zweimal überlegen, so eine Liste zu veröffentlichen. Und wenn, dann schon garnicht unter dem Namen Räuberliste. Beobachtungsliste vielleicht. Das hat nämlich mit der Rehafrist zu tun bzw. überhaupt damit, ob jemand hier straffällig wurde oder nur in Nachbarprovinzen. Es gab in der Vergangenheit immer wieder Sensibelchen unter den Räubern, die sich gegen ihren Namen auf der Liste wehrten, weil sie nämlich z.B. in WB nie straffällig wurden oder die letzte Tat länger als 3 Monate zurück lag. Es gab einmal sogar ne Klage bzw. Klageantrag am RKG gegen WB, weil jemand als Räuber bezeichnet wurde, der laut unseren Gesetzen so nicht mehr hätte bezeichnet werden dürfen.


Dino hat geschrieben:[...]

http://forum.diekoenigreiche.com/viewtopic.php?t=945852

hab sogar den alten Fall noch gefunden

Re: Räuberliste im Meldungsbereich

Fr 31. Mär 2017, 18:29

dann nennt man es halt unter beobachtung stehende individuen der grund is ja dann nur intern geläufig

Re: Räuberliste im Meldungsbereich

Fr 31. Mär 2017, 18:43

Die Liste soll nicht öffentlich aus gehangen werden sondern in den Melderbereich zum Nachrichtendienst.
Und dort hängt schon so lange ich bei der Armee angefangen habe eine solche Liste.

Re: Räuberliste im Meldungsbereich

Sa 1. Apr 2017, 06:57

Ja, veröffentlicht muss sie nicht werden. Wofür? Es müssen ja "nur" Richter und ein Teil der Armee damit arbeiten. und NO damit arbeiten. Umbenennen könnte man sie aber wegen des Sinnes vllt trotzdem.

Re: Räuberliste im Meldungsbereich

Sa 1. Apr 2017, 07:40

Dann nennen wir sie Beobachtungsliste und könnten dann abstimmen.

Führen der Beobachtungsliste im Meldungsbereich in Zusammenarbeit mit dem Nachrichtenoffizierder


noch in die Ämterbeschreibung des Richters verankert wird.

Und das die Regelung mit 3 + 3 Monate (3 Reha, 3 Beobachtung) beschlossen ist ebenso wo sie dann an den entsprechenden Orten hinterlegt werden muss.

Wenn nicht dagegen spricht werde ich diese morgen eröffnen.

Re: Räuberliste im Meldungsbereich

Sa 1. Apr 2017, 09:52

Kann mich Celi hier nur anschließen!

Re: Räuberliste im Meldungsbereich

Di 4. Apr 2017, 14:16

Können wir hier nun zur Abstimmung kommen?

Re: Räuberliste im Meldungsbereich

Di 4. Apr 2017, 14:25

Abstimmung zur Ergänzung der Aufgabenbeschreibung des Richters eröffnet. Räuberliste in Beobachtungsliste umbenannt
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