Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Re: Problematik Dorfdekrete
BeitragVerfasst: Fr 9. Jun 2017, 12:55 
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Und ich stelle meine Frage abermals. Was passiert, wenn das Dekret am Aushang im Dorf und das in der WS nicht übereinstimmt? Welches gilt dann vor Gericht?


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Verfasst: Fr 9. Jun 2017, 12:55 


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 Betreff des Beitrags: Re: Problematik Dorfdekrete
BeitragVerfasst: Fr 9. Jun 2017, 13:17 
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Vllt fragst du einfach mal an der Stelle, ob das so raus kann, wo auch der vorgefertigte Aushang sich befindet, wie es immer üblich war. Wenn du schon wert darauf legst, dass es so bleibt wie es war. Dann versteht man dich auch eher.

Gute Frage Adesha. Da es keine Änderung gibt nach dieser Abstimmung, werden BMs zukünftig wohl weiterhin Gefahr laufen, je nach WF und BM, das zu erleben was im Fall Reut/Persie geschah. Traurig aber eben wahr.

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 Betreff des Beitrags: Re: Problematik Dorfdekrete
BeitragVerfasst: Fr 9. Jun 2017, 13:47 
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nach dem gesetz gesehen golt das dekret in der weistube

so steht im wb gesetz das dekrete nur ihre gültigkeit haben wenn sie dort veröffentlciht wurden

das im rh ist also nicht rechtbindlich solang es ncith übereinstimmt


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 Betreff des Beitrags: Re: Problematik Dorfdekrete
BeitragVerfasst: Fr 9. Jun 2017, 16:01 
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Wir haben aber gesehen, dass das so nicht gehandhabt wird Gala. Und das ist auch nicht so einfach. Schliesslich orientieren sich die Leute am RH-Aushang und gehen nicht in die WS Dekrete suchen. Wenn das so ist, dass nur die Dekrete in der WS vor Gericht gelten, dann sollte man das auch so festlegen und kommunizieren.

Lustigerweise gab es im Fall Reut ja nicht mal zwei unterschiedliche Dekrete :lol:


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 Betreff des Beitrags: Re: Problematik Dorfdekrete
BeitragVerfasst: Fr 9. Jun 2017, 16:11 
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scha ich versteh dich aber es steht ja so im gesetz von wb

ps du kannst allerdings hingehen und den link ins rh machen wo das dekret 1 tes forum steht mit hier nachzulesen


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 Betreff des Beitrags: Re: Problematik Dorfdekrete
BeitragVerfasst: Fr 9. Jun 2017, 17:05 
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Jetzt hat man dieses Thema hier so lange geritten, bis man eine Abstimmung hatte. Jetzt ist man mit dem Ergebnis nicht zufrieden. Und nun holt man wieder die alten Vorwürfe raus um noch ein bisschen im Mist zu wühlen.

Was soll das?

Ich habe es hier 100 Mal erklärt, aber gottlob werd ich niemals müde, mich zu wiederholen:

Adesha, du machst doch alles richtig. Du kümmerst dich. Dein Interesse sollte darin liegen, dass die Dekrete nicht unterschiedlich sind und alles ist gut.

Das Prinzip "im Zweifel für den Angeklagten" ist ein wichtiger juristischer Grundsatz, der greift, eben wenn nicht alle Zweifel an der Schuld in der Verhandlung ausgeräumt werden können. Dies kann durch 2 nicht wortgleiche Dekrete an 2 Orten sein oder durch wirrige Erklärungen dem Dekret voran gestellt, die diesem widersprechen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Problematik Dorfdekrete
BeitragVerfasst: So 11. Jun 2017, 07:52 
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Registriert: Di 16. Feb 2010, 20:24
Beiträge: 10279
Man kann nur darauf hoffen, dass BMs und WF ganz aufmerksam und penibel beachten, dass alles gleich aushängt. Und wenn die BMs sich vor sowas schützen möchten, müssen sie es erst recht und dürfen die Verantwortung nicht beim WF lassen. Das hat bisher nicht funktioniert und daraus sollte man lernen. Sie müssen unbedingt selbst darauf achten, ob alles überall aktuell ist.

Mehr gibt es hier nicht zu tun. Das Ergebnis ist klar und durch.

Ich bitte darum, hier zum Abschluss zu kommen.

Sollte es in der Zukunft weiterhin nicht klappen wie gedacht, kann man das erneut thematisieren.

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 Betreff des Beitrags: Re: Problematik Dorfdekrete
BeitragVerfasst: Mo 26. Jun 2017, 01:35 
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