Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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BeitragVerfasst: So 26. Okt 2014, 19:44 
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Beiträge: 307
1. Aktuelles
2. Ansprechpartner und freie Ämter
3. Handel, Markt und Spenden
4. Preise des Rathauses
5. Äxte
6. Hilfsprogramme in Rottweil
7. Gesetze und Dekrete:
...§1 Geltungsbereich und die Zuständigkeiten
...§2 Gesetzeshierarchie
...§3 Handel
...§4 Mindeslöhne
...§5 Steuern

═══════════════════════════════════════════════

♦ ♦ ♦ 1. Aktuelles: ♦ ♦ ♦

Berufsempfehlung: Müller, Schmied, Fleischer
Feldempfehlung: Mais, Gemüse

Bürgerstammtisch:
Liebe Rottweiler Bürger,
einer unserer Bürger, Gajus, hat einen Bürgerstammtisch vorgeschlagen. Ich halte das für eine ausgezeichnete Idee und würde gerne jeden Mittwoch um 20 Uhr zu diesem Stammtisch im "Lustigen Rottweiler" einladen. Jeder, der Fragen oder Anregungen hat, die das Gemeinwohl betreffen, ist herzlich eingeladen, teilzunehmen. Natürlich könnt ihr auch jederzeit einen Brief an mich schicken, den ich dort gerne vorlesen werde, solltet ihr selber keine Zeit haben.

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♦ ♦ ♦ 2. Ansprechpartner: ♦ ♦ ♦

⋄ Kultur: Synnya
⋄ EBV: Alexsandria
⋄ Büttel: Skruwel (Oberbüttel), Sirlancelott_du_lac (Büttel)
⋄ Architektur: wird gesucht
⋄ Hafenmeister: Selden
⋄ Kirche: Frietjof (Pfarrer), Franzel (Diakon)
⋄ Geleitschutz: Maliander
⋄ Gendarmerie: Claire_fraser
⋄ Stadtkommandant: wird gesucht

Medici:
⋄ Erzi
⋄ Evilwitch
⋄ Narthan
Weitere Mediziner bitte melden. Bei Bedarf öffnen die aufgelisteteten Ärzte ihre Praxen.

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♦ ♦ ♦ 3. Handel, Markt und Spenden: ♦ ♦ ♦

Der Rottweiler Markt ist lizensfrei!


Es ist möglich bis zu 50 Taler am Tag an das Rathaus zu spenden. Für größere Spenden wendet euch bitte an den Bürgermeister.

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♦ ♦ ♦ 4. Preise des Rathauses: ♦ ♦ ♦

Einkaufspreise des Rathauses sehen wie folgt aus:

⋄ Holz bis zu 3,90 Taler
⋄ Weizen bis zu 12,00 Taler
⋄ Mais bis zu 3,00 Taler
⋄ Gemüse bis zu 8,90 Taler
⋄ Milch bis zu 8,90 Taler
⋄ Leder bis zu 15,00 Taler

Für die automatischen Einkäufe des Rathauses gelten folgende Preise:

⋄ Wolle zu 11,00 Taler
⋄ Schweine Gerippe zu 14,00 Taler
⋄ Fleisch zu 16,50 Taler
⋄ Doppelzentner Kuhgerippe zu 28,00 Taler
⋄ Leder zu 15,00 Taler
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♦ ♦ ♦ 5. Äxte: ♦ ♦ ♦

Nur das Rathaus darf ungeschliffene Äxte zu 140 Taler auf dem Markt anbieten, nur ortsansässige Schmiede diese kaufen und dann für 160 Taler auf dem Markt verkaufen. Äxte für 160 Taler dürfen nur von dem Rathaus gekauft werden.

═══════════════════════════════════════════════

♦ ♦ ♦ 6. Hilfsprogramme: ♦ ♦ ♦

Jungbürgerhilfe:
Als Starthilfe für Jungbürger bietet das Rathaus neuen Bürgern täglich bis zum Erhalt des ersten Feldes (höchstens aber sieben Tage lang) ein Brot zum Mindestpreis von 2 Talern. Bitte meldet euch per Brief oder im Wirtshaus beim Bürgermeister.

Jungbauernhilfe:
Jedem Jungbauern, der das erste Mal ein Feld besitzt, steht eine einmalige Hilfe in Höhe der ersten Bearbeitungskosten (max. 20 Taler) auf seinem neu gewählten Feld zu. Diese Hilfe wird nur auf Antrag gewährt und vom Bürgermeister in Form einer Spende gewährt.

Näheres zu den beiden Hilfen ist im Haus des Lebens in der Halle Rottweils, zu finden.

Raubopferhilfe der Grafschaft:
Jedem Raubopfer wird eine Hilfe von max. 20 Talern gewährt.
Diese Hilfe gibt es nur, wenn eine Anzeige gestellt wurde und ein Beweis ((Screen)) vorliegt.

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♦ ♦ ♦ 7. Gesetze und Dekrete: ♦ ♦ ♦

§1 Geltungsbereich und die Zuständigkeiten

Alle hier aufgeführten Gesetze und Dekrete gelten innerhalb unseres Dorfes Rottweil für alle Mitbürger, Reisende, Organisationen, Parteien und jegliche Art von Vereinigungen.
Strafverfolgungen geschehen durch die hiesigen Büttel oder dem Bürgermeister.

Verstöße gegen unsere Dorfgesetze werden vom Bürgermeister strafrechtlich verfolgt.
Verstöße gegen das Württembergische Gesetz werden vom Staatsanwalt strafrechtlich verfolgt.
───────────────────────────────────────────────
§2 Gesetzeshierarchie

Die Kaiserdekrete und Reichsgesetze stehen über den Gesetzen von Württemberg sowie den Dorfdekreten.
Die Gesetze der Grafschaft von Württemberg stehen über den Dorfdekreten.
Mit der Verkündung der Gesetze, treten diese in Kraft, soweit nicht anders verfügt.
───────────────────────────────────────────────
§3 Handel

Es ist nicht nötig eine Handelslizenz zu erbitten oder eine Meldung in unseren Hallen zu machen.

Der amtierende Bürgermeister behält sich jedoch vor, in gewissen Fällen den Verkauf, auch unbegründet, zu verbieten. Der Verstoß gegen ein solches Verbot steht unter Strafe.
Die Höchstpreise sind unbedingt einzuhalten! Bei Nichteinhaltung der Höchstpreise folgt eine Anzeige durch die hiesigen Büttel oder den Bürgermeister.
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Spekulation (Aufkauf von Waren zum Weiterverkauf zu erhöhten Preisen) ist verboten, zwischen Kauf und Verkauf einer gleichen Ware müssen mindestens 2 Tage liegen. Spekulation wird grundsätzlich zur Anzeige gebracht!
Auch die Spekulation auf dem Bodenmarkt (Ankauf von billigen Feldern und teuerer Verkauf) wird zur Anzeige gebracht!
Einzig dem Rathaus ist Spekulation erlaubt.
───────────────────────────────────────────────
§4 Mindeslöhne

In Rottweil gelten folgende Mindestlöhne:

16 Taler bei geforderten 0-10 Attributpunkten
17 Taler bei geforderten 11-17 Attributpunkten
18 Taler bei geforderten 18+ Attributpunkten

Nichtbeachtung wird mit einer Anzeige wegen Sklaverei geahndet.

Löhne dürfen die angegebenen Mindestlöhne nicht unterschreiten. Das heißt eventuelle Lohnsteuern müssen bei der Ausschreibung von Stellen beachtet werden.
───────────────────────────────────────────────
§5 Steuern

Aktuell gibt es in Rottweil einen Steuersatz von 1,50 Talern pro Feld und 2 Talern auf den Beruf. (Maximal 5 Taler)
Die Steuerbescheide werden im 14-tägigen Rhythmus durch den amtierenden Bürgermeister verschickt und müssen innerhalb der genannten Tage (siehe Steuerbescheid) gezahlt werden.

Wer keine Steuern bezahlt muss einerseits mit Verzugszinsen und andererseits mit einer Anklage rechnen, wenn kein Hinderungsgrund bekannt ist (und keine Reaktion auf einen Brief binnen 5 Tagen erfolgt)

═══════════════════════════════════════════════

12.10.1464
Slaufa
Bürgermeisterin zu Rottweil


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Verfasst: So 26. Okt 2014, 19:44 


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