Ja sicher kann ich die Bm anschreiben, würde es über mein Büro machen, da würden alle Post bekommen. (Also die Bm, die hier eh schon vertreten sind, dann diesen Brief einfach ignorieren)
Mal eine generelle Frage, wenn man so die Beteiligung der Leute sieht, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß jemand Interesse am Posten des Bürgervertreters hat. Nun gut, ich laß mich da gerne eines Besseren belehren.
Des weiteren, finde ich den >>>>>>Vorschlag von Rabi und Jorik gut, zum Thema Bürgervertreter.
Es ist schlüssig und und übersichtlich erklärt.
Zitat:
Zitat:
Die Bürgervertreter:
1) Der Bürgervertreter wird für eine Amtsdauer von drei Monaten (quartalsweise) gewählt.
2) Der Wahl geht eine öffentliche Nominierungsphase von mindestens 5 Tagen voraus.
3) Nach dem Abschluss der Nominierungsphase eröffnet der Bürgermeister die Wahl. Sie dauert 5 Tage. Gewählt wird mit relativer Mehrheit. Gültigkeit haben nur persönlich abgegebene Stimmen, eine Übermittlung durch Briefe und Boten ist nicht zulässig.
4) Nur Bürger mit nachweisbarem Grundbesitz in der Stadt, in welcher der Bürgervertreter gewählt wird, besitzen das aktive und passive Wahlrecht.
5) Zwei Wochen vor dem Ende der aktuellen Amtszeit des Bürgervertreter eröffnet der Bürgermeister die erneute Nominierungsphase, sollte er dies nicht tun, hat jeder wahlberechtigte Bürger der Stadt das Recht, die Nominierungsphase zu eröffnen.
6) Bei Nichtwahrnehmung seiner Pflichten oder anderweitigen Verfehlungen gegen die geltenden Gesetze der Stadt, der Provinz oder des Reiches hat jeder Bürger der Stadt das Recht, ein öffentliches Amtesenthebungsverfahren gegen den Bürgervertreter einzuleiten. An einer solchen Abwahl müssen sich mindestens 5 Bürger beteiligen, es ist eine einfache Mehrheit erforderlich.
(7) Zieht der Bürgervertreter in eine andere Stadt, so verliert er automatisch sein Mandat.
(6) Diese Regelungen dürfen alleine von der Bürgerschaft per öffentlicher Abstimmung geändert werden. Sie werden dann entsprechend über ein Dekret der Stadt geregelt.