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Vererbung Constancia Schenkenbach

Mi 6. Apr 2016, 18:12

Wie sicherlich schon einige mitbekommen haben ist mit Constancia von Schenkenbach eine treue Vasallin von Württemberg verstorben. Blöderweise gibt es nun zwei Testaments. Eines ist beim Reichshofrat hinterlegt und dort ist XBeta als Erbe für die Grafschaft von Sulz vorgesehen. Das zweite und später geschriebene Testament liegt bei der kaiserlichen Wappenkönigin. Ich hab das jetzt nur vom Hörensagen und weiß nicht was dort alles vorgefallen ist, aber angeblich soll XBeta als Reichshofrat über das Erbe vorher geplaudert haben und darüber war Constancia wohl erbost. Deswegen hat sie wohl auch das zweite Testament nicht an den Reichshofrat geschickt, sondern sich an die kaiserliche Wappenkönigin gewendet. In dem zweiten Testament steht nun John Berwick von Schenkenbach, der Halbbruder von Constancia, als Erbe für die Grafschaft von Sulz.

Ich hatte bereits ein Brief vom Hofrat für Erbangelegenheiten bekommen, aber ich habe den Termin verschoben weil mich John Berwick zu einer Audienz gebeten hat. Ich will mir zumindest anhören was er zu sagen hat.

Die Königin hat sich auch bereits zu dem Vorfall gemeldet und eine Verkündigung rausgegeben. Hier nachzulesen

Ich würde gern die Meinungen von euch als Ratsmitglieder zu dem Fall hören. Ich könnte die Vererbung anerkennen und somit XBeta zum Vasall von Württemberg machen....die Frage ist halt ob dies überhaupt noch den letzte Willen von Constancia entspricht. Ich könnte das Lehen auch wieder einziehen und unbesetzt lassen.

Mi 6. Apr 2016, 18:12

Re: Vererbung Constancia Schenkenbach

Mi 6. Apr 2016, 18:33

Was für eine peinliche Situation...

Ist der werte XBeta nicht sogar selbst der Reihshofrat und wäre er nicht Erbe und Amtsträger in einer Person?

Allgemein wird Testament ja auch "letzter Wille" genannt. Ergo müsste eigentlich das jüngere der beiden Testamente aktuell sein, sonst wäre der vorletzte Wille gültig. Und in der Hierarchie steht Kaiserreich über unserem Königreich.

So wäre jetzt mein Rechtsempfinden. Aber ich bin juristischer Laie.

Re: Vererbung Constancia Schenkenbach

Mi 6. Apr 2016, 20:24

Stimme da Camma da zu
zudem bin ich der Meinung das ihr Halbbruder immerhin nach alten Erbrecht, der nächste Verwandte in dem Fall, das vorrecht hat.

Re: Vererbung Constancia Schenkenbach

Mi 6. Apr 2016, 21:50

Leider kann ich den Link nicht öffnen, aber grundsätzlich stimme ich auch Camma zu.

Re: Vererbung Constancia Schenkenbach

Mi 6. Apr 2016, 23:32

((irgendwie geht das mit den Link nicht...ich zitier die Ankündigung einfach))

Rabi_de_granezia hat geschrieben:[rp]
Verkündigung der Krone
zu der Erbsache Constancia von Schenkenbach.


In den vergangenen Tagen erreichten Uns Gerüchte über ein angebliches Fehlverhalten Unseres Reichshofrates in der Erbsache Constancia von Schenkenbach.

Dies ist nicht der Fall, im Gegenteil das Vorgehen wurde mit Uns und auch seiner Kaiserlichen Majestät sowie der letzten Regentin Württembergs abgesprochen.

Die Grafschaft Sulz ist ein Lehen der Grafschaft Württemberg, gültig ist also das ADG des Deutschen Königreiches. Dies schreibt für Vererbungen folgendes vor

§13 Erbrecht
(1) Ritterwürden sind nicht vererbbar.

(2) Die Vererbbarkeit eines Lehens wird, mit allen Details, im Lehnsvertrag geregelt.

(3) Eine Vererbung ist nur möglich, wenn dem Reichshofrat ein Testament vorliegt oder es eine Regelung der Erbfolge im Hausgesetz gibt. Beides hat mindestens 7 Tage vor Eintritt des Todes vorzuliegen.


Zudem ist noch der Lehnsvertrag zu berücksichtigen, welcher auch aussagt „Euer Wille ist vor eurem Tode dem Reichshofrat mitzuteilen.“

Es ist also mehr als offensichtlich, dass das Testament, um Gültigkeit zu erlangen dem Reichshofrat vorliegen muss. Constancia von Schenkenbach hinterlegte auch ein Testament, welches die Vererbung Sulz' regelte, beim Reichshofrat, womit es gültig wurde.

Kurz vor ihrem Tod änderte sie dann ihre Wünsche und teilte der kaiserlichen Wappenkönigin eine Änderung des Testaments mit. Sie betonte hierbei ausdrücklich, dass keine neue Fassung an den Reichshofrat übermittelt wurde.

Aber, die kaiserliche Wappenkönigin hat keine Befugnisse, die Regularien des deutschen ADG und des Lehnsvertrags aufzuheben. Somit bleibt das dem Reichshofrat vorliegende Testament gültig. Es ist eine Unserer Maximen, dass Gesetze angewendet werden, ohne Ansehen der Person. In der Vergangenheit wurden zu oft Ausnahmen gemacht, dies soll nicht zur Gewohnheit werden.


Gegeben in Aachen den 3.4.1464

Bild
Bild[/rp]

Re: Vererbung Constancia Schenkenbach

Do 7. Apr 2016, 05:24

Ich bin hin- und her gerissen. Aber da es ja gesetzlich geregelt ist, das man ein Testament dem Reichshofrat vorlegen muss damit es gültig wird, denke ich, das das erste Testament Gültigkeit hat.
Dafür müsste man erst mal wissen warum sie Xbeta enterbt hat.
Aber nach diesem Adelsgesetz ist der Erbe Xbeta.

Re: Vererbung Constancia Schenkenbach

Do 7. Apr 2016, 06:28

Und dieses neue Testament ist wohl auch nicht gemäß Erbrecht im Hausgesetz der Dynastie hinterlegt?

Re: Vererbung Constancia Schenkenbach

Do 7. Apr 2016, 19:01

Normal geht Kaiser über König.. da geb ich Camma recht..

was sagt denn die kaiserliche Wappenkönigin dazu.. wie wird das am kaiserlichen Hof gesehen?

Re: Vererbung Constancia Schenkenbach

Fr 8. Apr 2016, 17:58

und das Lehen bleibt ja in Württemberg und damit dem DKR erhalten - oder wird das kaiserlich, wenn der Wappenkönig es verwaltet?

Re: Vererbung Constancia Schenkenbach

Fr 8. Apr 2016, 18:23

es ist wie Jan sagte anfangs ein WB Lehen es bleibt also in WB und WB hat zu entschieden wie damit verfahren wird.
das Kaiserreich hat so wie ich es nun Verstehe nun nur das Testament bekommen weil Xbeta im RHR ist und da selber drin rumpfuschen konnte, und die vertrauenslage nicht mehr gewahrt blieb.
Leider kann man der Toten keine Fragen mehr stellen wie es dazu kam.
man könnte alledings die anderen Angehörigen der Familie und auch derer die dort Arbeiten auf dem Lehen befragen
vlt schafft das etwas Licht ins trübe. und vlt bekommt man auch raus unter welcher Hand das lehen besser weiter geführt werden würde.

man sollte Bedenken es geht um einen zukünftigen Vasall WB und nicht des DKR
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