In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Öffentlich zugängliches Archiv der angelegten Sitzungsprotokolle des Rates.
Wie sicherlich schon einige mitbekommen haben ist mit Constancia von Schenkenbach eine treue Vasallin von Württemberg verstorben. Blöderweise gibt es nun zwei Testaments. Eines ist beim Reichshofrat hinterlegt und dort ist XBeta als Erbe für die Grafschaft von Sulz vorgesehen. Das zweite und später geschriebene Testament liegt bei der kaiserlichen Wappenkönigin. Ich hab das jetzt nur vom Hörensagen und weiß nicht was dort alles vorgefallen ist, aber angeblich soll XBeta als Reichshofrat über das Erbe vorher geplaudert haben und darüber war Constancia wohl erbost. Deswegen hat sie wohl auch das zweite Testament nicht an den Reichshofrat geschickt, sondern sich an die kaiserliche Wappenkönigin gewendet. In dem zweiten Testament steht nun John Berwick von Schenkenbach, der Halbbruder von Constancia, als Erbe für die Grafschaft von Sulz.
Ich hatte bereits ein Brief vom Hofrat für Erbangelegenheiten bekommen, aber ich habe den Termin verschoben weil mich John Berwick zu einer Audienz gebeten hat. Ich will mir zumindest anhören was er zu sagen hat.
Die Königin hat sich auch bereits zu dem Vorfall gemeldet und eine Verkündigung rausgegeben. Hier nachzulesen
Ich würde gern die Meinungen von euch als Ratsmitglieder zu dem Fall hören. Ich könnte die Vererbung anerkennen und somit XBeta zum Vasall von Württemberg machen....die Frage ist halt ob dies überhaupt noch den letzte Willen von Constancia entspricht. Ich könnte das Lehen auch wieder einziehen und unbesetzt lassen.
Ist der werte XBeta nicht sogar selbst der Reihshofrat und wäre er nicht Erbe und Amtsträger in einer Person?
Allgemein wird Testament ja auch "letzter Wille" genannt. Ergo müsste eigentlich das jüngere der beiden Testamente aktuell sein, sonst wäre der vorletzte Wille gültig. Und in der Hierarchie steht Kaiserreich über unserem Königreich.
So wäre jetzt mein Rechtsempfinden. Aber ich bin juristischer Laie.
((irgendwie geht das mit den Link nicht...ich zitier die Ankündigung einfach))
Rabi_de_granezia hat geschrieben:[rp] Verkündigung der Krone zu der Erbsache Constancia von Schenkenbach.
In den vergangenen Tagen erreichten Uns Gerüchte über ein angebliches Fehlverhalten Unseres Reichshofrates in der Erbsache Constancia von Schenkenbach.
Dies ist nicht der Fall, im Gegenteil das Vorgehen wurde mit Uns und auch seiner Kaiserlichen Majestät sowie der letzten Regentin Württembergs abgesprochen.
Die Grafschaft Sulz ist ein Lehen der Grafschaft Württemberg, gültig ist also das ADG des Deutschen Königreiches. Dies schreibt für Vererbungen folgendes vor
§13 Erbrecht (1) Ritterwürden sind nicht vererbbar.
(2) Die Vererbbarkeit eines Lehens wird, mit allen Details, im Lehnsvertrag geregelt.
(3) Eine Vererbung ist nur möglich, wenn dem Reichshofrat ein Testament vorliegt oder es eine Regelung der Erbfolge im Hausgesetz gibt. Beides hat mindestens 7 Tage vor Eintritt des Todes vorzuliegen.
Zudem ist noch der Lehnsvertrag zu berücksichtigen, welcher auch aussagt „Euer Wille ist vor eurem Tode dem Reichshofrat mitzuteilen.“
Es ist also mehr als offensichtlich, dass das Testament, um Gültigkeit zu erlangen dem Reichshofrat vorliegen muss. Constancia von Schenkenbach hinterlegte auch ein Testament, welches die Vererbung Sulz' regelte, beim Reichshofrat, womit es gültig wurde.
Kurz vor ihrem Tod änderte sie dann ihre Wünsche und teilte der kaiserlichen Wappenkönigin eine Änderung des Testaments mit. Sie betonte hierbei ausdrücklich, dass keine neue Fassung an den Reichshofrat übermittelt wurde.
Aber, die kaiserliche Wappenkönigin hat keine Befugnisse, die Regularien des deutschen ADG und des Lehnsvertrags aufzuheben. Somit bleibt das dem Reichshofrat vorliegende Testament gültig. Es ist eine Unserer Maximen, dass Gesetze angewendet werden, ohne Ansehen der Person. In der Vergangenheit wurden zu oft Ausnahmen gemacht, dies soll nicht zur Gewohnheit werden.
Ich bin hin- und her gerissen. Aber da es ja gesetzlich geregelt ist, das man ein Testament dem Reichshofrat vorlegen muss damit es gültig wird, denke ich, das das erste Testament Gültigkeit hat. Dafür müsste man erst mal wissen warum sie Xbeta enterbt hat. Aber nach diesem Adelsgesetz ist der Erbe Xbeta.
es ist wie Jan sagte anfangs ein WB Lehen es bleibt also in WB und WB hat zu entschieden wie damit verfahren wird. das Kaiserreich hat so wie ich es nun Verstehe nun nur das Testament bekommen weil Xbeta im RHR ist und da selber drin rumpfuschen konnte, und die vertrauenslage nicht mehr gewahrt blieb. Leider kann man der Toten keine Fragen mehr stellen wie es dazu kam. man könnte alledings die anderen Angehörigen der Familie und auch derer die dort Arbeiten auf dem Lehen befragen vlt schafft das etwas Licht ins trübe. und vlt bekommt man auch raus unter welcher Hand das lehen besser weiter geführt werden würde.
man sollte Bedenken es geht um einen zukünftigen Vasall WB und nicht des DKR