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Re: Vererbung Constancia Schenkenbach

Sa 23. Apr 2016, 11:53

Von Kelian_ Gesendet am am 23 April 1464, um 09h50
Betreff AW: Erbsache Constancia von Schenkenbach
Läuft am 15 Mai 2016 ab
An seine Hoheit Janski crni Oblak,


Euer Hoheit,


Euren Brief habe ich zur Kenntnis genommen und ihn auch wunschgemäß weitergeleitet. Eure Entscheidung ist eine, die tatsächlich eigentlich Eure ist, jedoch muss ich mich nun entschuldigen. In der Annahme, dass dies ein ganz normaler Lehensvertrag ist, bin ich davon ausgegangen, dass dieser Passus, der es Euch erlauben würde, den Erben abzulehnen, auch in dem von Sulz vorhanden ist. Insofern ich Euch dies so nicht mitgeteilt hatte, Ihr von alleine das Recht in Anspruch nehmen wolltet, so unterlagen wir beide einem Trugschluss.
Nach der Prüfung von der Erzkanzlerin des Reiches, welche dies im Auftrag der Königin tat, hat sich herausgestellt, dass der Lehensvertrag von Sulz seinerseit so gestaltet wurde, dass Lehensherr kein Recht dazu hat, den Erben abzulehnen. Der unterschreibende Graf war Belg, die Hofrätin Lisana. Bewusst scheint dieser Passus weggelassen worden zu sein.
Eine Kopie lege ich Euch selbstverständlich bei.
Es verhält sich nun also so, dass Euer Recht den Herzog von Werden abzulehnen, gar nicht vorhanden ist und Ihr es nicht ausüben könnt. Wie gesagt, ich nehme diesen Fehler auf meine Kappe.
Wie bereits in einem meiner früheren Briefe erläutert, gilt das Testament, welches beim deutschen Reichshofrat liegt, kein anderes. Es ist nun also an mir Euch zu bitten, einen Termin zu nennen, damit wir die Vererbung durchführen können. Ich gehe davon aus, dass Xbeta das Erbe antreten wird, werde aber engen Kontakt halten, falls ich noch andere Informationen erhalte.
Die Adelung würde in Heidelberg stattfinden. Am neunten Mai des Jahres habe ich wahrscheinlich sowieso schon einen Termin dort, wenn Ihr es wünscht, dann können wir es gerne verbinden, Ihr seid aber auch frei jeden anderen Termin zu wählen, der Euch gut passt.


Ich bitte noch einmal um Entschuldigung,
mit den besten Grüßen,


Kelian L. Peverell

http://s1125.photobucket.com/user/Reich ... d.png.html


Im Grunde war das ganze alles umsonst und hat nur unnötig Zeit gebunden....

Sa 23. Apr 2016, 11:53

Re: Vererbung Constancia Schenkenbach

Sa 23. Apr 2016, 16:02

dann frag ich mich ernsthaft warum man so ein Lehensvertrag überhaupt zulässt, damit ist der Graf und die Regierung ja garnimmer befugt überhaupt was in anspruch zu nehmen, und jeder amtierende Herzog kann jedem Dorftrottel das lehen und somit Land weiterreichen.
Ich würde den Vertrag aufheben damit der Vertrag neu gestaltet werden kann, so dass das Land auch bei WB bleibt und nciht irgend wann mal den Franzosen gehört.

ka was Belg sich damals dachte aber das geht wohl garnet!

Re: Vererbung Constancia Schenkenbach

Sa 23. Apr 2016, 17:12

Mir ist immer noch nicht klar, warum nun der vorletzte Wille gelten soll und nicht der letzte Wille der Verstorbenen. Immerhin hat sie ihren letzten Willen an übergeordneter Stelle hinterlegt und nicht an untergeordneter Stelle. Zumal der Reichhofrat ja auch noch der Erbe ist. Logisch hinterlegt man das dann da nicht.

Auch dass ein Lehnsherr nicht die Möglichkeit haben soll, einen Vasallen abzulehnen, geht gegen mein ganz persönliches Rechtsverständnis. Die Beziehung Lehnsherr - Vasall ist immer eine Beziehung auf Gegenseitigkeit. Hier wird aber gerade dem zukünftigen Vasall ein größeres Recht eingeräumt, als dem Lehnsherrn. Gerechtigkeit ist etwas anderes.

Wäre ich an Xbetas Stelle würde ich das Erbe ablehnen, schon um nicht für die Ewigkeit als "IchkriegdenHalsnichtvoll" oder "Egal-Hauptsache-noch-ein-Lehen" dazustehen.

Re: Vererbung Constancia Schenkenbach

Di 26. Apr 2016, 11:06

Es ist im Lehensvertrag geregelt, dass die Vasallen ihr Testament beim Reichshofrat abzugeben haben, nirgendwo anders.

Warum solch ein Lehensvertrag aufgesetzt wurde, in dem der Lehensherr nicht die Möglichkeit hat den Nachfolger abzulehnen, kann ich ehrlich gesagt auch nicht nachvollziehen. Hier wurde eindeutig geschlampt.

Xbeta hat das Erbe heute ausgeschlagen.
( :arrow: Wegweiser: 1. Forum > Kronrat und Berater der Krone > Büro des Reichshofrates in Heidelberg > Offizielle Beschlüsse des Reichshofrates
http://forum.diekoenigreiche.com/viewto ... 5#89764045 )

Re: Vererbung Constancia Schenkenbach

Di 26. Apr 2016, 14:35

das war eine weise Entscheidung von Xbeta.

Was passiert denn nun mit dem Lehen? Fällt das einfach an Württemberg zurück?

Re: Vererbung Constancia Schenkenbach

Di 26. Apr 2016, 16:21

Vielen Dank für das Weiterleiten.
Immerhin sind wir so nicht im Rechtsproblem.

Re: Vererbung Constancia Schenkenbach

Di 26. Apr 2016, 16:33

jan da xbeta das nn zurück gezogen hat ist ein zeichen für guten anstand aus meiner sicht

das lehen geht ja nun wieder zurück an WB

am lehensvertrag sollte im übrigen noch ein par Punkte verbessert werden aus meiner Ansicht heraus. nicht nur um nun jemanden einzuschränken sondern um wb für zukünftige eventuele Erben besser zu schützen mit denen wb und dessen Regent/Regentin (ka was die zukunft bringt) nicht einverstanden ist

ich werd noch ein Thema was die Dekrete der Vasallen angeht noch genauer in nem extra breich ansprechen
nicht um jan oder einen anderen Regenten iwo was vorzuschreiben sonder aus rechtlicher lage heraus besser gegenüber der krone und andern abgesichert zu sein das die lehen auch den Willen des regenten entsprechend verhandelt werden.

Re: Vererbung Constancia Schenkenbach

Di 26. Apr 2016, 16:38

Danavis
aus rechtlicher sicht fällt das Lehen an den übergeordneten Lehnshernn zurück da der Erbe der Zugelassen sit zurückgetreten sit.

Das bedeutet WB kann wieder frei darüber verfügen.

Wenn man nun der Verstorbenen und deren Willen nachgehen möchte stünde dem nicht viel entgegen.
Meines erachtens würde ich das Lehen nciht direkt an ihren Halbbruder abgeben sondern ihn
a- erstmal nach wb ziehen lassen.
b- ihm einen Auftrag für seine bereitschaft für wb da zu sein anvertrauen
und c ihm eine robezeit einräumen ob er der verwaltung auch gewachsen ist
ach und d noch einen etwas anderen lehensvertrag der das mit der erbfolge so definirt das der regent von wb einspruch erheben kann wenn was nicht passt.

Re: Vererbung Constancia Schenkenbach

Sa 18. Jun 2016, 06:16

Xbeta weiß ja selber wie der Stand der Dinge ist. Xbeta hat das Erbe nicht angetreten und das Lehen wurde wieder an Württemberg abgetreten. Ob das zweite Testament nun gültig ist oder nicht, soll mal dahingestellt sein. Ich würde aber gerne wissen, ob man dem letzten Willen von Constancia nachkommen möchte und das Lehen an ihren Halbbruder John Berwick weiterzugeben. Interessant würde ich hier die Meinung der Vasallen finden, immerhin war Constancia von Schenkenbach eine sehr treue Vasallin und ihrem letzten Wille sollte nachgekommen werden.

Re: Vererbung Constancia Schenkenbach

Mo 20. Jun 2016, 18:55

Nach den Regelungen des Deutschen Königreiches gibt es keine Diskussionen, das zweite Testament ist nicht gültig, da es nicht in der gesetzlichen Frist beim Reichshofrat vorlag. Entsprechend ist das Thema für mich vom Tisch. Solange sich John Berwick in Württemberg nicht würdig erweist für ein Lehen, wie jeder andere auch, der ein Lehen von der Grafschaft verliehen bekommen hat (entsprechend nicht durch Erbe) sehe ich keinen Grund ihm Sulz zu geben.
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