Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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BeitragVerfasst: Di 19. Apr 2016, 12:29 
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Ist es denn einfach so möglich einen Erben abzulehnen?

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Verfasst: Di 19. Apr 2016, 12:29 


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BeitragVerfasst: Di 19. Apr 2016, 13:15 
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Keine Ahnung, Danavis! Was ist eigentlich der Grund der Ablehnung?

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BeitragVerfasst: Di 19. Apr 2016, 13:23 
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So weit ich die Sache überblicke, halte ich deine Entscheidung, Jan, für hochproblematisch. Denn die Ablehnung muss nach meinem Rechtsverständnis eine fundierte Begründung enthalten, das es ansonsten eine willkürliche Sanktion darstellt....und ob wir uns in dieses Wespennest setzen wollen?

Denn der Absatz 3 sieht im Grunde ja ein Vetorecht für den Rat vor. Unabhängig davon, ob das überhaupt zur Debatte steht...es würde eine Begründung bedingen, welche nachvollzogen werden kann.

-> § 20 (1) / (3) / (7) Adelsgesetz


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BeitragVerfasst: Di 19. Apr 2016, 14:46 
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die Begründung liegt so dar, dass die Verstorbene das Vertrauen in den RHR verloren hat und sie sich deshalb mit einem neuen Testament an den kaiserlichen Hof wandte.
nun kann man Sagen ja aber der richtige Weg ist nun mal den des RHR aber die andere Sache ist das der anscheinde Ersterbe nunmal dort das Sagen hat und ob dann der neue Wille umgesetzt worden währe ist wenn das vertrauen in diese Person weg ist nunmal sehr fraglich

so hab ich das nun verstanden. und da wir keine Toten befragen können würde ich den letzten Willen auch wenn er wo anders hinterlegt wurde vorziehen da ja die Verstorbene selbst ihre Gründe damals ins Schreiben eingetragen hatte.


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BeitragVerfasst: Di 19. Apr 2016, 16:09 
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Aber das Problem ist die rechtliche Grundlage, die kann man einfach nicht ignorieren.
Ich bin da sehr gespannt wir der RHR reagiert bzw. der Stellvertreter. Kann die Antwort hier hinterlegt werden bitte.

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BeitragVerfasst: Di 19. Apr 2016, 17:19 
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Es ist auch das erste Mal das ich als Regent mit solch einen Fall zu tun habe. Wenn Kaylis noch eine Begründung möchte, so wird er diese auch einfordern und ich werde sie ihm geben. Den Briefverkehr stelle ich hier öffentlich.

In dem zweiten Testament von Constancia wird deutlich warum sie es nicht mehr an den Reichshofrat geschickt hat. Es ist in meinen Augen ein Präzedenzfall, weil sie dem Reichshofrat nicht mehr vertrauen geschenkt hat auf ihr Testament zu achten. Ich wollte der Vasallen ihren letzten Wille erfüllen und der sieht nicht XBeta als Erbe vor.

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BeitragVerfasst: Di 19. Apr 2016, 17:21 
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Unabhängig davon blieb und bleibt der Rechtsweg vorgeben und begehbar. Das wäre eine weitere Rechtsklärung gewesen, wenn der Reichshofrat das neue Testament "unterschlagen hätte". Dabei bewegen wir uns aber in einem hochspekulativen Bereich, welchen wir auf diese Art und Weise nie in Erfahrung werden bringen können.

Jedoch den Umweg über eine wie auch immer begründete Ablehnung des Vasallen mit anschließender "Notadelung" des gewünschten Nachfolgers zu gehen, halte ich für mehr als nur bedenklich. Im weiteren Sinn müssen wir aufpassen, dass dies nicht als Rechtsbeugung ausgelegt wird. Denn so lange XBeta sich nichts zu Schulden hat kommen lassen, ist er im Zuge der Erbfolge Vasall geworden, ob dies nun gewünscht wird oder nicht. Wenn diesem dann widersprochen wird, hinterfragen wir generell den Sinn von Testamenten und geben zu verstehen: "Wir halten uns nur daran, wenn uns auch passt". Sicherlich ist der Fall hier sehr speziell gelagert. Aber Absicht hin, Absicht her...dies wird die Auslegung sein. Und wer mag diesem dann ernsthaft Widersprechen?


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BeitragVerfasst: Di 19. Apr 2016, 17:28 
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Das zweite Testament wurde nicht unterschlagen vom Reichshofrat, er hat es nie bekommen. Constancia hatte es nur der imperialen Wappenkönigin zugesandt.

Das ich John Berwick nicht einfach so adeln kann ist mir auch klar. Das ist ein Thema wo ich auch die Vasallen hinter mir wissen wollen würde und daher werde ich das Thema dort auch noch einmal ansprechen.

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BeitragVerfasst: Di 19. Apr 2016, 17:35 
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Jan, das meint ich auch nicht. Verzeih meine vielleicht unklare Ausdrucksweise:

Der einzig legitimierende Weg wäre über den Reichshofrat gewesen. Dieser ist ja auch einmal eingehalten worden, nämlich beim ersten Testament. Dieses können wir nicht einfach für ungültig Erklärung, wenn wir uns nicht der Amtsanmaßung schuldig machen wollen.

Das zweite Schriftstück mag den Willen der Verstorbenen wiedergeben, wurde aber nicht gesetzeskonform weitergeleitet. Und solange darf es meines Erachtens aus rechtlicher Sicht nur als "nicht existent" eingestuft werden. Wie gesagt, der reguläre Weg wäre ihr offen gestanden, jedoch hat sie ihn nicht gewählt. Somit fällt der Schaden dann letztendlich auf den "neuen Erben", da dieser nicht kraft Gesetzes in der offenbar zuletzt gewünschten Weise bedacht werden kann.


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BeitragVerfasst: Di 19. Apr 2016, 17:57 
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Ja wie gesagt und dem Reichshofrat hat Constancia damals nicht mehr vertraut, weil ebend jener durch XBeta besetzt war. Ob John Berwick irgendwann je dieses Lehen bekommen wird oder nicht, steht eh noch in ganz anderen Sternen.

Ich weiß das der eigentlich Weg eines Testament zum RHR führen muss, wenn dort ein Erbe verlesen werden soll. Ich habe mir die Entscheidung auch nicht leicht gemacht. Ich werde jetzt den Brief von RHR abwarten.

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