Unabhängig davon blieb und bleibt der Rechtsweg vorgeben und begehbar. Das wäre eine weitere Rechtsklärung gewesen, wenn der Reichshofrat das neue Testament "unterschlagen hätte". Dabei bewegen wir uns aber in einem hochspekulativen Bereich, welchen wir auf diese Art und Weise nie in Erfahrung werden bringen können.
Jedoch den Umweg über eine wie auch immer begründete Ablehnung des Vasallen mit anschließender "Notadelung" des gewünschten Nachfolgers zu gehen, halte ich für mehr als nur bedenklich. Im weiteren Sinn müssen wir aufpassen, dass dies nicht als Rechtsbeugung ausgelegt wird. Denn so lange XBeta sich nichts zu Schulden hat kommen lassen, ist er im Zuge der Erbfolge Vasall geworden, ob dies nun gewünscht wird oder nicht. Wenn diesem dann widersprochen wird, hinterfragen wir generell den Sinn von Testamenten und geben zu verstehen: "Wir halten uns nur daran, wenn uns auch passt". Sicherlich ist der Fall hier sehr speziell gelagert. Aber Absicht hin, Absicht her...dies wird die Auslegung sein. Und wer mag diesem dann ernsthaft Widersprechen?
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