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Re: Rederecht BM und Vasallen

Mo 29. Mai 2017, 14:51

Sini_brachenau hat geschrieben:
Sollte es zu voll werden, so kann man es immer noch zurück nehmen. Ein Testlauf ist angebracht, denke ich. Gerade auch im Hinblick auf die Argumente, die Feli brachte.


Den "Testlauf", besser die Möglichkeit, gab es ja schon. Es wurde so bunt, dass es wieder entzogen wurde^^

Mo 29. Mai 2017, 14:51

Re: Rederecht BM und Vasallen

Mo 29. Mai 2017, 15:19

deer damalige testlauf ist aber über 2 jahre her soweit ich mcih erinner

mitlerweile ises ja um einiges ruhiger geworden als früher

also entweder abstimmen oder ne neue testfase für ne legislatur oder so

Re: Rederecht BM und Vasallen

Mo 29. Mai 2017, 16:56

Ehrlich gesagt, halte ich davon gar nichts.
Wir sind hier der Rat und je voller es wird, desto langsamer geht es voran.
Gegen einen Adelssprecher hier hätte ich nichts, aber nicht alle.

Ich habe mich mal umgeschaut und bei den Vasallen gibt es einen Besprechungsraum, in dem der Rat und die Vasallen zusammen reden können.
Wenn die Meinung der Vasallen gefragt ist, kann man den doch nutzen.

Re: Rederecht BM und Vasallen

Mo 29. Mai 2017, 17:09

Die Bedenken kann ich auch verstehen. Wie wollen wir weiter verfahren?

Testphase oder abstimmen und das Meinungsbild entscheidet halt - ?

Re: Rederecht BM und Vasallen

Mo 29. Mai 2017, 17:32

Ich wäre für eine Abstimmung

Test wie vor zwei Jahren
für Bm- und Adelssprecher
die Räu,me Nutzen die da sind !

oder was vergessen ?

Re: Rederecht BM und Vasallen

Mo 29. Mai 2017, 18:13

brillevonhalten hat geschrieben:Ich wäre für eine Abstimmung

Test wie vor zwei Jahren
für Bm- und Adelssprecher
die Räu,me Nutzen die da sind !

oder was vergessen ?


So ist die derzeitige Regelung; Bm und Adelssprecher haben Rederecht. Es abzuschaffen oder zu erweitern steht zur Diskussion.

Re: Rederecht BM und Vasallen

Mo 29. Mai 2017, 18:32

ich bin klar für meinen vorschlag xD - Bm Haben ein sprecher und die Adels leute einen - die Drüfen dan gerne überall mit reden sonst sehe ich halt das zu viele reden usw. :p aber abwarten Tee trinken was dabei raus kommt!

Re: Rederecht BM und Vasallen

Di 30. Mai 2017, 12:17

Achso, dann habe ich dich falsch verstanden. Die Bm sollen aus ihren Reihen dann auch einen Sprecher bestimmen?
Die Möglichkeit gibt es natürlich auch.

Ich frag mich dann nur immer, wieso sollte ich meinen Sprecher bitten etwas Kund zu tun. Dann kann ich auch gleich einem Ratsmitglied meine Zeilen mit Bitte um Aushang zukommen lassen. Das macht die Sprecher entbehrlich. Meinst nicht?

Re: Rederecht BM und Vasallen

Di 30. Mai 2017, 18:00

Bin da auf Sini ihrer Seite, ich selbst war auch schon adelssprecher und einerseits hat sich aufgrund meiner Mitteilungen damals niemand drum geschert ,erst als ich dann bei ner Abstimmung für den Adel sprach, wurden stimmen laut, danach wurde Jackdan dann verpflichtet,der aber erst jetzt,Weswegen auch immer :mrgreen: , sich wieder gemeldet hatte.
Aber denke das jeder BM oder Vasall sich selbst melden kann,wenn es einen interessiert hat er dann die Möglichkeit und interessiert es ihn nicht geht er weiter seinen anderen tätigkeiten nach. Da BM nun auch nicht in großer Zahl sich gemeldet haben nun.
Also es brauch keiner Sprecher für Adel oder BM ,wenn dann dürfen sie sich melden, sollten Sie ausfallend oder sonst etwas werden,könnte man sie des Raumes verweisen und sie dürften dann nur den alten Weg der Taube wieder beschreiten.

Re: Rederecht BM und Vasallen

Mi 31. Mai 2017, 17:43

Ich denke es ist gut so, wie es gerade ist.
  • Jeder kann Rederecht beantragen
  • die Vasallen können sich an den Adelsvertreter wenden und sie haben ihren eigenen Bereich wo sie sich äußern können
  • Alle BM's können sich im Sitzungssaal frei äußern

Die Abstimmungen sollten auch weiterhin nur bei den Ratsmitgliedern bleiben, immerhin werden sie genau dafür gewählt und die Bürgermeister werden dafür gewäht sich um ihre Dörfer zu kümmern. Das mischen der Kompetenzen gefällt mir nicht.

Wenn wir demnächst abstimmen, dann nicht für ein Testlauf. Der regierende Rat kann dann später die Entscheidung wieder aufheben bei Bedarf.
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