Sa 29. Jul 2017, 10:10
Sa 29. Jul 2017, 10:10
Sa 29. Jul 2017, 10:17
Sa 29. Jul 2017, 11:53
Mais hat geschrieben:Wenn dem Befürchtungen entgegenstehen sollten, müssten diese natürlich beleuchtet werden.
Und wenn alles geklärt ist, dann endlich ab damit in die Aufgabenbeschreibung! Ist bei der letzten Aktualisierung wohl untergegangen.
Kämmerer
- Zucht von Jungtieren
- Einstellung von Beamten
- Änderung der Bergwerkseinstellungen (Arbeiterzahlen, Gehalt) auf Anweisung
- Änderung der Höhe des IML
- Einstellung von Waren- und Lohnsteuer
- Überweisung der wöchentlichen militärischen Ausgaben an den Marschall
- Erstellung von Mandaten, Bargeldanteil (zusammen mit HBV für Warenanteil), insbesondere für:
- Überweisung der Soldzahlungen an Soldaten
- Überweisung der Soldzahlungen an Gendas
- Sonstige Überweisungen
- Zahlungen für die Häfen
- Allgemeine Handelsgeschäfte und Schiebemandate (Kostenberrechnung)
- Abwicklung von (Aus-)Zahlungen von der/an die Grafschaft über die Spendenfunktion inkl. rechtssicherer Dokumentation
- Abwicklung der Abgaben und Zuschüsse der Professoren an der Universität Württemberg. Kontrolle der Zahlung aller Abgaben, Auszahlung der Zuschüsse über die Spendenfunktion inkl. rechtssicherer Dokumentation
- Entgegennahme und Dokumentation von Spenden
- Wöchentliche Dokumentation und Veröffentlichung der Beamteneinstellungen
- Wöchentliche Dokumentation und Veröffentlichung der Tierzuchtstatistiken
- Erstellung und Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnung der Grafschaft alle 7 Tage
- Tägliche Überwachung und Bestätigung der Bergwerkswartung durch den Baumeister (4-Augenprinzip)
- Entgegennahme und interne Dokumentation der Soldzahlungen an Soldaten
- Interne Dokumentation der Zahlungen für die Häfen
- Sonstige Dokumentation im Zusammenhang mit Auszahlungen und Einzahlungen
- Berechnung und Veröffentlichung der Grafschaftsabgaben von den Dörfern
- Bestellung vom Futtermitteln für die Jungtierzucht der Grafschaft bei den Bürgermeistern
- Verwalten der Steuersünder
- Mahnungen schreiben
- Register führen
- Anzeigen schreiben
- Steuern erlassen
- Gegenprüfung des Etats der Württembergischen Armee
- Mitarbeit im Schatzmeisterbereich der Reichsarmee
- Mitarbeit in diversen Reichsinstitutionen (z.B Wirtschaftskanzlei Worms)
Handelsbevollmächtigter (HBV)
- Mitarbeit in diversen Reichsinstitutionen (z.B Wirtschaftskanzlei Worms)
- Erstellung/Erweiterung von Mandaten, Warenanteil (zusammen mit Kämmerer für Bargeldanteil), insbesondere für:
- Weiterleitungen Waren im innergrafschaftlichen Handel zwischen den Dörfern
- Auszahlung des Förderprogramms der Bergwerksarbeit
- Überweisung der Soldzahlungen an Soldaten
- Nahrungsverkauf für Soldaten
- Materiallieferung für die Häfen
- Allgemeine Handelsgeschäfte und Reisemandate (unter Angabe des Raubrisiko und der nötigen Sicherheitsvorkehrungen im Mandatstext!)
- Durchführung der Rückkäufe der Grafschaft von den Dörfern
- Aufkauf von Futtermitteln für die Jungtierzucht der Grafschaft
- Abwicklung der Zahlungen der Abgaben und Gendakosten der Dörfer an die Grafschaft
- Wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern
- Tägliche Dokumentation und Veröffentlichung des Täglicher Warenbestand
- Wöchentliche Dokumentation und Veröffentlichung der Grafschaftsrückkäufe
- Wöchentliche Dokumentation und Veröffentlichung der Futtermittelankäufe
- Vereinbarung und Abwicklung der Handelsgeschäfte der Grafschaft
- interne Dokumentation aller Handelsgeschäfte
- Stetiges Vorhalten von 100 Brot, 100 Mais, 50 Fleisch, 100 Milch bzw. 50 Fisch, 100 Gemüse und/oder Obst im Lager der GS für Armee-Sonderverpflegung.
Zusätzliche Dokumentation der Preisdifferenz zwischen GS-Ankaufspreis und Sonder-Verkaufspreis für Soldaten bei Verpflegungsusgabe im Versorgungsbüro der Armee (für Armee-Etat)- Moderation und Verwaltung des Bürgermeisterbereiches des Schlosses (Schloss-Forum)
Überwachung der Abgaben der Bürgermeister-Inventuren in Zusammenarbeit mit dem Kämmerer/HBV
Sa 29. Jul 2017, 12:04
So 30. Jul 2017, 14:21
So 30. Jul 2017, 15:17
Was mir übrigens aufgefallen ist: Habt ihr den letzten Punkt beim HBV bemerkt? Ihm obliegt die Moderation der Bürgermeisterschreibstube - und da stehen keine Ausnahmen! Beim HBV! Nicht beim Kämmerer... nur mal so am Rande.
Die Abstimmung ist mit 10 abgegebenen Stimmen des Rates gültig.
Der Rat von Württemberg hat sich für die überarbeiteten Aufgaben der Ratsämter entschieden.
Die Abstimmungsergebnisse im Detail:
Mit "Ja" stimmten: Adesha, Blackrabbit, Carlson, Celestria, Leiv., Mondlicht, Sofia_aurora, Sugarcam, Yared (9)
Mit "Nein" stimmten: - Keiner -
Enthaltungen: Sualtim (1)
Nicht abgestimmt haben: Cersan (unentschuldigt), Luicia (entschuldigt) (2)
So 30. Jul 2017, 15:52
So 30. Jul 2017, 19:15
Dino hat geschrieben:Ich sehe, es wird wieder Parteipolitik betrieben.
Ich hätte Fragen dazu:
Warum wird bei der Reichsstaatsanwaltschaft nur die Hälfte des Schriftwechsels eingereicht? Es gab da doch eine erste Aufforderung des HBV. Wird die nicht veröffentlicht, weil sie genau das ist, was man der Gegenpartei immer ankreidet? Rotzig?
Ich war noch nie BM, aber gibts einen Pargrafen, der besagt, dass der HBV den Bürgermeistern gegenüber weisungsbefugt ist? Moderieren ist nicht gleich kommandieren. Weisungsbefugt ist der Regent. Der fordert Adesha um 13.04 Uhr auf, den Bericht abzugeben. Warum erfolgt eine Anzeige gegen Adesha bereits 2 Stunden vorher?
Steht irgendwo geschrieben, wo und in welcher Form diese Inventur von BMs abzugeben ist? Falls nein, ist Adeshas Vorgehen, dass sie den Bericht an Rabi schickt ungewöhnlich aber nicht ungesetzlich.
Wieviele andere Inveturlisten fehlen zur Zeit oder auch in der Vergangenheit und wieviele wurden angezeigt. Keine? Warum nicht, wie wurde das geregelt oder wurde es einfach schleifen gelassen weil diese BMs keine Parteizugehörigkeit hatten?
Was ist das mit dem Vorwurf, der HBV würde über Internas plappern? Falls es stimmt und er Summen nennt, kann ich das Misstrauen einer BM verstehen. Warum nimmt das keiner ernst? Wird gegen den HBV ermittelt?
So 30. Jul 2017, 19:27
Dino hat geschrieben:kannst du das bitte veröffentlichen?
Ich sehe, es wird wieder Parteipolitik betrieben.
Ich hätte Fragen dazu:
Warum wird bei der Reichsstaatsanwaltschaft nur die Hälfte des Schriftwechsels eingereicht? Es gab da doch eine erste Aufforderung des HBV. Wird die nicht veröffentlicht, weil sie genau das ist, was man der Gegenpartei immer ankreidet? Rotzig?
Ich war noch nie BM, aber gibts einen Pargrafen, der besagt, dass der HBV den Bürgermeistern gegenüber weisungsbefugt ist? Moderieren ist nicht gleich kommandieren. Weisungsbefugt ist der Regent. Der fordert Adesha um 13.04 Uhr auf, den Bericht abzugeben. Warum erfolgt eine Anzeige gegen Adesha bereits 2 Stunden vorher?
Steht irgendwo geschrieben, wo und in welcher Form diese Inventur von BMs abzugeben ist? Falls nein, ist Adeshas Vorgehen, dass sie den Bericht an Rabi schickt ungewöhnlich aber nicht ungesetzlich.
Wieviele andere Inveturlisten fehlen zur Zeit oder auch in der Vergangenheit und wieviele wurden angezeigt. Keine? Warum nicht, wie wurde das geregelt oder wurde es einfach schleifen gelassen weil diese BMs keine Parteizugehörigkeit hatten?
Was ist das mit dem Vorwurf, der HBV würde über Internas plappern? Falls es stimmt und er Summen nennt, kann ich das Misstrauen einer BM verstehen. Warum nimmt das keiner ernst? Wird gegen den HBV ermittelt?
§ 4 Amtsträger
1. Amtsträger ist jede Person, die ein öffentliches Amt der Provinz oder einer Stadt innehat. Der Amtsträger hat sich unverzüglich über seine Aufgaben und Pflichten zu informieren.
2. Die Grafschaft Württemberg wird vom Grafen regiert. Er bildet mit den Ratsmitgliedern an seiner Seite den Rat. Gemeinsam geben sie sich eine Geschäftsordnung.
3. Zur Amtseinführung leisten Ratsmitglieder und Bürgermeister, sowie weitere Amtsträger auf Anweisung des Grafen oder Bürgermeisters einen Amtseid.
4.. Der Rücktritt aus dem Ratsamt, dem Bürgermeisteramt oder einem Amt, dass der direkten Autorität des Grafen untersteht, ist nur mit Genehmigung des Grafen zulässig.
5. Amtsinhabern ist es ausdrücklich verboten ihr Amt zum persönlichen Vorteil oder zum Vorteil einer Gruppierung zu missbrauchen.
6. Ratsmitgliedern ist es während ihrer Amtszeit verboten, die Grafschaft zu verlassen. Bürgermeister und Hafenmeister dürfen ihre Ortschaften nicht verlassen. Ausnahmen kann der Graf gewähren, sofern das Fortlaufen der Amtsgeschäfte gewährleistet ist.
7. Allein der Graf von Württemberg hat das Recht einen Bürgermeister abzusetzen und die Erstürmung eines Rathauses zu befehlen.
8. Binnen der letzten beiden Tage jeder Amtsperiode haben die Bürgermeister eine Bestandsliste abzugeben. Darin ist aufzuführen,
a. der Bargeld- und Warenbestand des Rathauses
b. der Warenbestand des Rathaus-Wirtshauses
c. eine Liste der ausgegebenen Mandate samt Inhalt
d. eine Übersicht der Steuerschuldner.
Ein neuer Bürgermeister hat nach Amtsübernahme unverzüglich die Bestandsliste seines Vorgängers zu prüfen und zu bestätigen. Bei Unstimmigkeiten ist eine neue Bestandsliste vorzulegen
§ 6 Vertraulichkeit
1. Informationen, die im Zuge der Amtsführung erhalten werden, unterliegen der Geheimhaltung. Sie dürfen ausschließlich mit gleich- oder höherberechtigten Amtsträgern besprochen werden.
2. Der Graf hat das Recht Ausnahmen zu genehmigen. Ebenso kann er ohne Einschränkung Personen Zugang zu den Informationen gewähren.
3. Jedes Ratsmitglied kann mit Rücksicht auf die Bewahrung von vertraulichen Informationen eine Unterredung im öffentlichen oder vertraulichen Sitzungssaal eröffnen. Der Graf kann den Diskussionsort nachträglich ändern.
So 30. Jul 2017, 19:32
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