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Re: HBV und Inventuren

Sa 29. Jul 2017, 10:10

Wäre Sualim der Kämmrer würde sich Adesha genauso beschweren.. nur der Rat ist kein Wunschkonzert und dem Wunsch einer einzelnen Dame kann so eben nicht entsprochen werden.
Alle haben Vertrauen in Sualtim.. deswegen muss Adesha jetzt damit leben das er ihre Inventur sieht.. was ist daran nicht zu verstehen?

Sa 29. Jul 2017, 10:10

Re: HBV und Inventuren

Sa 29. Jul 2017, 10:17

Das meiste hier geht mich nichts an, zumindest betrifft dies nicht meinen Bereich, jedoch scheint es mir wichtig zu sein, dass ich einmal eines klar stelle:

Die Arbeit mit der Kämmerin Rabi und dem HBV Sualtim läuft gegen meine Erwartungen hervorragend. Beide sind sehr engagiert und tauschen sich gegenseitig in allen Belangen (soweit ich das mitbekomme) aus. Auch die Kommunikation mit dem Regenten in Sachen Wirtschaft ist absolut vorhanden. Vielleicht sind die Ansichten zu gewissen Themen unterschiedlich, aber im Grunde vertraue ich jedem der Verantwortlichen voll und ganz.
Selbst ich als "Erzfeind" der Grafschaft sehe den Talerbestand und niemand hat sich darüber beschwert. Ich pflichte Mondlicht bei, der Rat ist eben kein Wunschkonzert, wir sind verpflichtet zusammenzuarbeiten und Württemberg voran zu bringen.

Re: HBV und Inventuren

Sa 29. Jul 2017, 11:53

Ich kann mich erneut meinen Vorrednern nur anschließen und möchte nochmals auf Mais' Brief verweisen:

Mais hat geschrieben:Wenn dem Befürchtungen entgegenstehen sollten, müssten diese natürlich beleuchtet werden.

Und wenn alles geklärt ist, dann endlich ab damit in die Aufgabenbeschreibung! Ist bei der letzten Aktualisierung wohl untergegangen.



Sollten also irgendwo Befürchtungen - ernsthafter Art - liegen, raus damit!

Ansonsten könnte man in der Tat die Aufgabenbeschreibung erweitern, sodass es zu so einer Situation künftig nicht mehr kommt.
Derzeit sehen die Aufgaben so aus:


Kämmerer

  • Zucht von Jungtieren
  • Einstellung von Beamten
  • Änderung der Bergwerkseinstellungen (Arbeiterzahlen, Gehalt) auf Anweisung
  • Änderung der Höhe des IML
  • Einstellung von Waren- und Lohnsteuer
  • Überweisung der wöchentlichen militärischen Ausgaben an den Marschall
  • Erstellung von Mandaten, Bargeldanteil (zusammen mit HBV für Warenanteil), insbesondere für:
    • Überweisung der Soldzahlungen an Soldaten
    • Überweisung der Soldzahlungen an Gendas
    • Sonstige Überweisungen
    • Zahlungen für die Häfen
    • Allgemeine Handelsgeschäfte und Schiebemandate (Kostenberrechnung)
  • Abwicklung von (Aus-)Zahlungen von der/an die Grafschaft über die Spendenfunktion inkl. rechtssicherer Dokumentation
  • Abwicklung der Abgaben und Zuschüsse der Professoren an der Universität Württemberg. Kontrolle der Zahlung aller Abgaben, Auszahlung der Zuschüsse über die Spendenfunktion inkl. rechtssicherer Dokumentation
  • Entgegennahme und Dokumentation von Spenden
  • Wöchentliche Dokumentation und Veröffentlichung der Beamteneinstellungen
  • Wöchentliche Dokumentation und Veröffentlichung der Tierzuchtstatistiken
  • Erstellung und Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnung der Grafschaft alle 7 Tage
  • Tägliche Überwachung und Bestätigung der Bergwerkswartung durch den Baumeister (4-Augenprinzip)
  • Entgegennahme und interne Dokumentation der Soldzahlungen an Soldaten
  • Interne Dokumentation der Zahlungen für die Häfen
  • Sonstige Dokumentation im Zusammenhang mit Auszahlungen und Einzahlungen
  • Berechnung und Veröffentlichung der Grafschaftsabgaben von den Dörfern
  • Bestellung vom Futtermitteln für die Jungtierzucht der Grafschaft bei den Bürgermeistern
  • Verwalten der Steuersünder
    • Mahnungen schreiben
    • Register führen
    • Anzeigen schreiben
    • Steuern erlassen
  • Gegenprüfung des Etats der Württembergischen Armee
  • Mitarbeit im Schatzmeisterbereich der Reichsarmee
  • Mitarbeit in diversen Reichsinstitutionen (z.B Wirtschaftskanzlei Worms)


Handelsbevollmächtigter (HBV)

  • Mitarbeit in diversen Reichsinstitutionen (z.B Wirtschaftskanzlei Worms)
  • Erstellung/Erweiterung von Mandaten, Warenanteil (zusammen mit Kämmerer für Bargeldanteil), insbesondere für:
    • Weiterleitungen Waren im innergrafschaftlichen Handel zwischen den Dörfern
    • Auszahlung des Förderprogramms der Bergwerksarbeit
    • Überweisung der Soldzahlungen an Soldaten
    • Nahrungsverkauf für Soldaten
    • Materiallieferung für die Häfen
    • Allgemeine Handelsgeschäfte und Reisemandate (unter Angabe des Raubrisiko und der nötigen Sicherheitsvorkehrungen im Mandatstext!)
  • Durchführung der Rückkäufe der Grafschaft von den Dörfern
  • Aufkauf von Futtermitteln für die Jungtierzucht der Grafschaft
  • Abwicklung der Zahlungen der Abgaben und Gendakosten der Dörfer an die Grafschaft
  • Wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern
  • Tägliche Dokumentation und Veröffentlichung des Täglicher Warenbestand
  • Wöchentliche Dokumentation und Veröffentlichung der Grafschaftsrückkäufe
  • Wöchentliche Dokumentation und Veröffentlichung der Futtermittelankäufe
  • Vereinbarung und Abwicklung der Handelsgeschäfte der Grafschaft
  • interne Dokumentation aller Handelsgeschäfte
  • Stetiges Vorhalten von 100 Brot, 100 Mais, 50 Fleisch, 100 Milch bzw. 50 Fisch, 100 Gemüse und/oder Obst im Lager der GS für Armee-Sonderverpflegung.
    Zusätzliche Dokumentation der Preisdifferenz zwischen GS-Ankaufspreis und Sonder-Verkaufspreis für Soldaten bei Verpflegungsusgabe im Versorgungsbüro der Armee (für Armee-Etat)
  • Moderation und Verwaltung des Bürgermeisterbereiches des Schlosses (Schloss-Forum)


Beide könnte man um den Punkt erweitern:
Überwachung der Abgaben der Bürgermeister-Inventuren in Zusammenarbeit mit dem Kämmerer/HBV


Und im Zweifel geht das dann halt an den Staatsanwalt. Ich weise daher einfach hier nochmal ausdrücklich darauf hin, dass die Weigerung oder Vernachlässigung einen Verrat darstellt.

Was mir übrigens aufgefallen ist: Habt ihr den letzten Punkt beim HBV bemerkt? Ihm obliegt die Moderation der Bürgermeisterschreibstube - und da stehen keine Ausnahmen! Beim HBV! Nicht beim Kämmerer... nur mal so am Rande.

Re: HBV und Inventuren

Sa 29. Jul 2017, 12:04

Das alles hier entbindet die Bürgermeisterin aus Reutlingen nicht ihre Inventur vorzulegen.

Selbst wenn ein Leerposten damit beauftragt worden wäre, und dieser gemahnt hätte. Wäre dem folge zu leisten.

Die Überarbeitung der Aufgaben wird an anderer Stelle besprochen.

Ich fordere mir beweise vorzulegen bezüglich der Anschuldigungen an den HbV, wie ich nun auch fordere binnen kürzester zeit die Inventur im entsprechenden Bereich abzulegen

Re: HBV und Inventuren

So 30. Jul 2017, 14:21

Wie immer hört hier keiner zu. Man bastelt sich mal wieder alles so zusammen, wie es einem so gefällt. Habe ich auch nicht anders erwartet. Ich habe mich bereits deutlich ausgedrückt und wenn ihr hier meine Aussagen zu euren Gunsten verdreht so ist das bezeichnend für den Rat. Im verdrehen seid ihr ja Meister. Ich bleibe dabei. Die Nase des HBVs hat in den Büchern der Bürgermeister nichts verloren. Und hier Beweise gegen irgend ein Ratsmitglied aufzuzeigen, ist verlorene Liebesmüh. Sini wird alles daran setzen um ihren Sualtim zu beschützen. Die Justiz ist sowas von lächerlich. Sagt mir einen einzigen Grund, warum ich darin vertrauen sollte? Sie hat schon einmal das Gesetz so verdreht, dass es passte.

Ich weigere mich, die Bücher ins Schloss zu tragen. Ich werde die Zahlen Rabi schicken und wenn sie diese Zahlen weissgott wem zur Verfügung stellen will, dann ist das ihre Entscheidung und nicht meine.

Re: HBV und Inventuren

So 30. Jul 2017, 15:17

Was mir übrigens aufgefallen ist: Habt ihr den letzten Punkt beim HBV bemerkt? Ihm obliegt die Moderation der Bürgermeisterschreibstube - und da stehen keine Ausnahmen! Beim HBV! Nicht beim Kämmerer... nur mal so am Rande.


Werte Adesha, ihr habt nicht nur Rechte als Bürgermeister sondern auch Pflichten. Was ihr hier grade von euch gebt ist eine klare Arbeitsverweigerung ist euch das klar? Es nutzt nichts die Zahlen an Rabi zu schicken, sie müssen an angegebener Stelle hinterlegt werden. Da geht nun mal kein Weg dran vorbei, denn wenn euch der ganze Rat sowas von missfällt warum bleibt ihr dann Bürgermeister? Denn jetzt redet ihr schon von der Justiz und dem HBV.. kommen noch mehr Ämter?

Sualtim macht nichts anderes als seine Arbeit.. ihr selber habt bei der Abstimmung mit abgestimmt.. erinnert ihr euch noch?
Am 20 März dieses Jahres wurde das ganze beschlossen..

Die Abstimmung ist mit 10 abgegebenen Stimmen des Rates gültig.

Der Rat von Württemberg hat sich für die überarbeiteten Aufgaben der Ratsämter entschieden.

Die Abstimmungsergebnisse im Detail:

Mit "Ja" stimmten: Adesha, Blackrabbit, Carlson, Celestria, Leiv., Mondlicht, Sofia_aurora, Sugarcam, Yared (9)
Mit "Nein" stimmten: - Keiner -
Enthaltungen: Sualtim (1)

Nicht abgestimmt haben: Cersan (unentschuldigt), Luicia (entschuldigt) (2)

Re: HBV und Inventuren

So 30. Jul 2017, 15:52

Ich kann da nur sagen, solltet ihr den Aufforderungen der Wirtschaft oder des Grafen nicht nachkommen, so verletzt ihr euren Eid, die Treue auf den Regenten. So sollten man, solltet ihr euch den Anweisungen nicht fügen, über andere Schritte und Maßnahmen nachdenken.

Vorher hat es euch ja nicht soviel interessiert. Da hat der Rat euch sehr gut verstanden, der HBV passt euch nicht.

Re: HBV und Inventuren

So 30. Jul 2017, 19:15

Dino hat geschrieben:Ich sehe, es wird wieder Parteipolitik betrieben.

Ich hätte Fragen dazu:

Warum wird bei der Reichsstaatsanwaltschaft nur die Hälfte des Schriftwechsels eingereicht? Es gab da doch eine erste Aufforderung des HBV. Wird die nicht veröffentlicht, weil sie genau das ist, was man der Gegenpartei immer ankreidet? Rotzig?

Ich war noch nie BM, aber gibts einen Pargrafen, der besagt, dass der HBV den Bürgermeistern gegenüber weisungsbefugt ist? Moderieren ist nicht gleich kommandieren. Weisungsbefugt ist der Regent. Der fordert Adesha um 13.04 Uhr auf, den Bericht abzugeben. Warum erfolgt eine Anzeige gegen Adesha bereits 2 Stunden vorher?

Steht irgendwo geschrieben, wo und in welcher Form diese Inventur von BMs abzugeben ist? Falls nein, ist Adeshas Vorgehen, dass sie den Bericht an Rabi schickt ungewöhnlich aber nicht ungesetzlich.

Wieviele andere Inveturlisten fehlen zur Zeit oder auch in der Vergangenheit und wieviele wurden angezeigt. Keine? Warum nicht, wie wurde das geregelt oder wurde es einfach schleifen gelassen weil diese BMs keine Parteizugehörigkeit hatten?

Was ist das mit dem Vorwurf, der HBV würde über Internas plappern? Falls es stimmt und er Summen nennt, kann ich das Misstrauen einer BM verstehen. Warum nimmt das keiner ernst? Wird gegen den HBV ermittelt?

Re: HBV und Inventuren

So 30. Jul 2017, 19:27

Ich selber halte mich hier Raus da Kein Plan von ;)
Sollte nun Tatsache eine anzeige gemacht worden sein empfinde ich es als sehr schnell auch Adesha Ist hier eine Frist wie in unser GO von 48h zu gewähren GO §1 abs.5
Dino hat geschrieben:kannst du das bitte veröffentlichen?


Ich sehe, es wird wieder Parteipolitik betrieben.

Ich hätte Fragen dazu:

Warum wird bei der Reichsstaatsanwaltschaft nur die Hälfte des Schriftwechsels eingereicht? Es gab da doch eine erste Aufforderung des HBV. Wird die nicht veröffentlicht, weil sie genau das ist, was man der Gegenpartei immer ankreidet? Rotzig?

Ich war noch nie BM, aber gibts einen Pargrafen, der besagt, dass der HBV den Bürgermeistern gegenüber weisungsbefugt ist? Moderieren ist nicht gleich kommandieren. Weisungsbefugt ist der Regent. Der fordert Adesha um 13.04 Uhr auf, den Bericht abzugeben. Warum erfolgt eine Anzeige gegen Adesha bereits 2 Stunden vorher?

Steht irgendwo geschrieben, wo und in welcher Form diese Inventur von BMs abzugeben ist? Falls nein, ist Adeshas Vorgehen, dass sie den Bericht an Rabi schickt ungewöhnlich aber nicht ungesetzlich.

Wieviele andere Inveturlisten fehlen zur Zeit oder auch in der Vergangenheit und wieviele wurden angezeigt. Keine? Warum nicht, wie wurde das geregelt oder wurde es einfach schleifen gelassen weil diese BMs keine Parteizugehörigkeit hatten?

Was ist das mit dem Vorwurf, der HBV würde über Internas plappern? Falls es stimmt und er Summen nennt, kann ich das Misstrauen einer BM verstehen. Warum nimmt das keiner ernst? Wird gegen den HBV ermittelt?


Als Fußnote eben das !
§ 4 Amtsträger

1. Amtsträger ist jede Person, die ein öffentliches Amt der Provinz oder einer Stadt innehat. Der Amtsträger hat sich unverzüglich über seine Aufgaben und Pflichten zu informieren.

2. Die Grafschaft Württemberg wird vom Grafen regiert. Er bildet mit den Ratsmitgliedern an seiner Seite den Rat. Gemeinsam geben sie sich eine Geschäftsordnung.

3. Zur Amtseinführung leisten Ratsmitglieder und Bürgermeister, sowie weitere Amtsträger auf Anweisung des Grafen oder Bürgermeisters einen Amtseid.

4.. Der Rücktritt aus dem Ratsamt, dem Bürgermeisteramt oder einem Amt, dass der direkten Autorität des Grafen untersteht, ist nur mit Genehmigung des Grafen zulässig.

5. Amtsinhabern ist es ausdrücklich verboten ihr Amt zum persönlichen Vorteil oder zum Vorteil einer Gruppierung zu missbrauchen.

6. Ratsmitgliedern ist es während ihrer Amtszeit verboten, die Grafschaft zu verlassen. Bürgermeister und Hafenmeister dürfen ihre Ortschaften nicht verlassen. Ausnahmen kann der Graf gewähren, sofern das Fortlaufen der Amtsgeschäfte gewährleistet ist.

7. Allein der Graf von Württemberg hat das Recht einen Bürgermeister abzusetzen und die Erstürmung eines Rathauses zu befehlen.

8. Binnen der letzten beiden Tage jeder Amtsperiode haben die Bürgermeister eine Bestandsliste abzugeben. Darin ist aufzuführen,

a. der Bargeld- und Warenbestand des Rathauses
b. der Warenbestand des Rathaus-Wirtshauses
c. eine Liste der ausgegebenen Mandate samt Inhalt
d. eine Übersicht der Steuerschuldner.
Ein neuer Bürgermeister hat nach Amtsübernahme unverzüglich die Bestandsliste seines Vorgängers zu prüfen und zu bestätigen. Bei Unstimmigkeiten ist eine neue Bestandsliste vorzulegen


Adesha Für dich ;)

§ 6 Vertraulichkeit

1. Informationen, die im Zuge der Amtsführung erhalten werden, unterliegen der Geheimhaltung. Sie dürfen ausschließlich mit gleich- oder höherberechtigten Amtsträgern besprochen werden.

2. Der Graf hat das Recht Ausnahmen zu genehmigen. Ebenso kann er ohne Einschränkung Personen Zugang zu den Informationen gewähren.

3. Jedes Ratsmitglied kann mit Rücksicht auf die Bewahrung von vertraulichen Informationen eine Unterredung im öffentlichen oder vertraulichen Sitzungssaal eröffnen. Der Graf kann den Diskussionsort nachträglich ändern.
Zuletzt geändert von brillevonhalten am So 30. Jul 2017, 19:36, insgesamt 2-mal geändert.

Re: HBV und Inventuren

So 30. Jul 2017, 19:32

Tut mir leid, aber ich beantrage den Brief von Dino hier zu entfernen.

Er trägt weder zur Diskussion bei, noch ist er von irgendeiner Art sinnvoll. Er ist nur von Parteipolitschen Phrasen und rhetorischen Fragen, die zu einer fruchtbaren Diskussion nicht beitragen.

Als Nachtrag: Er möge sie doch vor Gericht verteidigen und dort solche Reden schwingen, hier helfen sie wenig.

Der Ebend zitierte Paragraph reicht da völlig und schildert die Situation.
Thema gesperrt



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