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Re: Bestätigung der Sonderämter

Mo 28. Sep 2015, 15:06

Dein Vorschlag, Jussi, ist gut, nur würde ich auch noch die Aufgaben des Zollwachtmeisters (Säumige Steuersünder für den Kämmerer überwachen und anmahnen) und des Archivars (Akten ablegen für den Regenten) gemäß unserer bereits bestehenden Geschäftsordnung mit einbeziehen.

2) Die grundlegende Aufgabenverteilung und die Verantwortungsbereiche der Ratsmitglieder sind zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Sollten davon abweichend Sonderämter geschaffen und Aufgaben an diese übergeben werden (z.B. Hafenbevollmächtigter, Aussenhandelsbevollmächtigter, Zollwachtmeister, Archivar), so hat dies binnen 14 Tagen nach der Ratswahl zu geschehen. In dringenden und begründenden Ausnahmefällen auch später.

Mo 28. Sep 2015, 15:06

Re: Bestätigung der Sonderämter

Mo 28. Sep 2015, 15:33

Stimmt Slaufa, die gehören bei Punkt 1 dazu. Danke.

  1. "Sonderämter" im Sinne der GO des Rates, sind Aufgabenübertragungen aus der festen Aufgabenzuordnung eines Ratsmitgliedes. Da gibt es derzeit vier, den Hafenbevollmächtigten (Teil der Aufgabe des Baumeisters), den Aussanhandelsbevollmächtigten (Teil der Aufgaben des HBV), den Zollwachtmeister (Teilaufgabe des Kämmerers) und den Archivar (Aufgabenteile des Regenten). Dass Regelungen dazu in der GO stehen, macht Sinn. Denn es muss vom Baumeister und/oder vom HBV eine Aufgaben abgegeben werden, damit hängt es immer vom Amtsinhaber ab und sollte damit auch mit jeder neuen Amtszeit neu entschieden werden.
  2. Andere "Sonderämter" (besser definiert: "Zusätzliche Aufgabenbereiche") die in der Vergangenheit oder auch in Zugunft definiert werden, wie z.B. der Provinzkulti, der Provinz-EBV, der Gesundheitsbeauftragte etc., haben keine Berührungspunkte zu den definierten Aufgaben einzelner Ratsmitglieder. Sie wurde/werden nach Bedarf unter Wahnehmung der Gesamtverantwortung für die Provinz vom Rat geschaffen, wenn eine Aufgabe diese Struktur erfordert. Diese Ämter würde ich nicht in der GO hinterlegen, da sie kein Teil eines konkreten Ratsamtes ausmachen. Hier bedarf es eher einer Abstimmung (gemeinsame Verantwortung) durch den Rat, oder eine schlichten Festlegung durch Ernennung den Regenten (Einzelverantwortung).
  3. "Sonderämter" und "Zusätzliche Aufgabenbereiche" sollten eine Beschreibung erhalten, die es in teilen schon im Grafenbüro gibt. Diese sollten dann auch öffentlich ausliegen, so wie die Aufgabenverteilung im Rat auch.

Mein Vorschlag ist daher: Punkt 1 lassen wir unverändert nach GO bestehen. Wenn von den Amtsinhabern (HBV und Baumeister) Bedarf gesehen wird, besetzen wir das "Sonderamt" gemäß der bestehenden Regelung. Die "Zusätzlichen Aufgabenbereiche" nach Punkt 2. bleiben, so sie heute schon existieren, bestehen. Das sind also Provinz-Kulti und Provinz-EBV. Sollte nich keine offizielle legitimation für die Amtsinhaber vorliegen, holen wir das nach. Zudem überarbeten wir die bestehenden Beschreibungen, erweitern sie um die neuen Aufgabenbereiche.


Wenn das so aus eurer Sicht passt, machen hier auf die Strukturdiskussion den "Deckel" drauf und setzen das einfach gleich inhaltlich um. Wir verfassen die Beschreibungen zu allen Ämtern und veröffentlichen sie. Und wir überlegen, was davon brauchen wir aktuell, und was nicht. Amtsinhaber des Provinz-EBV und Provinz-Kultis erhalten mit formaler Ernennung ihre Legitimation nachgereicht und wir sind hier durch.

Re: Bestätigung der Sonderämter

Mo 28. Sep 2015, 17:11

"Wie lange gilt die dann? Die Legitimation von Gesundheit, Kultur und EBV?"

Re: Bestätigung der Sonderämter

Mo 28. Sep 2015, 18:06

Ich würde sagen, dass diese Ämter mit "Zusätzlichen Aufgabenbereichen" einfach vom Regenten ernannt werden. Er kann das entweder befristen, wenn z.B. absehbar ist, dass es nur vorrübergehend nötig ist, oder einfach unbefristet bis auf Widerruf ernennen. Das ist äußerst felxibel und jederzeit von jedem (neuen) Regenten änderbar.

Dann hätten wir bei allen "Sonderämtern" nach 1 immer das Bestimmungsrecht des jeweiligen Ratsmitgliedes und bei den "Zusätzlichen Aufgabenbereichen" nach Punkt 2 pro Forma den ernennenden Regenten. Davon unbenommen sollten solche Dinge nach Möglichkeit im Rat beratschlagt werden, also z.B. eine Diskussion um den Mehrwert eines Provinz-EBV. Der Regent hätte demnach das Ernennungsrecht, aber muss sich gleichfalls der Frage nach dem Sinn stellen, wenn er so etwas grundlos entscheidet.

Re: Bestätigung der Sonderämter

Mo 28. Sep 2015, 19:23

"Danke. Klingt für mich soweit gut."

Re: Bestätigung der Sonderämter

Mo 28. Sep 2015, 21:47

Sehe ich auch wie Ronda

Re: Bestätigung der Sonderämter

Fr 2. Okt 2015, 05:25

Dann bringen wir die Sache jetzt einmal zu Ende. Im Grafenbüro liegt eine Aufgabenbeschreibung für den Gesundheitsbeauftragten. Und in den Aushängen ist die Aufgabenbeschreibungen der Ratsämter zu finden. Das sollten wir beides nun für die Beschreibung der anderen "Sonderämter" und "Zusätzlichen Aufgaben" als Muster nehmen. Ich bitte darum, dass sich folgende Personen um die Erstellung je einer Beschreibung kümmern und diese aus einem Teil ihrer Amtsaufgaben zusammen stellen und hier anfügen. Auch wenn diese Ämter jetzt nicht besetzt werden sollen, ist die Definition sinnvoll.

Ronda - Zollwachtmeister
Slaufa - Aussenhandelsbeauftragter
Danavis - Hafenbevollmächtigter
Jussi - Archivar

Zudem wäre es schön, wenn auch Beschreibungen für den Provinz-EBV und den Provinz-Kulti entstehen. Hier ist sicher etwas mehr Kreativität gefragt.

Auf, auf - an die Arbeit. :-)

Re: Bestätigung der Sonderämter

Fr 2. Okt 2015, 08:06

"Jussi, also äh, die Reichskulturkammer sagt zum Provinzkulti folgendes:"

7. Welche Funktion haben die obersten Kulturbeauftragten einer Provinz und wie wird man das?

Die obersten Kulturbeauftragten der Provinzen (Provinzkulturbeauftragte) werden jeweils vom Rat ernannt. Jeder, der Interesse und idealerweise Erfahrung in Sachen Kultur hat, kann sich für dieses Amt bewerben.
Findet sich niemand aus dieser Provinz, der das Amt übernehmen möchte, kann ein Kulturbeauftragte aus einer anderen Provinz dieses Amt übernehmen.
Findet sich auch hier niemand, greift die Königliche Kulturkammer bei provinzweiten Ereignissen selbstredend den Provinzen unter die Arme, sofern sie Hilfe erbitten.

Als oberster Kulturbeauftragter ist man Ansprechpartner für den Rat, für alle Bürgermeister und insbesondere für alle Dörfer in dieser Provinz ohne Kulturbeauftragten.
Der oberste Kulturbeauftragte hat dafür Sorge zu tragen, dass in allen Dörfern seiner Provinz alle Feste ausgehangen werden.

Re: Bestätigung der Sonderämter

Fr 2. Okt 2015, 09:34

"Was soll ich denn zum Zollwachtmeister schreiben? Ehrlich gesagt halte ich das Amt... für völlig sinnlos. Ich sehe mit einem Handwisch sämtliche Steuersünder und sollte ich alleine nicht dazu kommen die anzuschreiben, wende ich mich eben an den Staatsanwalt oder an die Leerposten. Davon ab... dass es ehrlich gesagt nicht so viele Steuersünder sind, dass man dafür nicht die Zeit haben sollte.

Wenn einer eine Begründung für das Amt findet... kann ich dazu gerne was schreiben. Aber so... ne, schaffen wir den lieber ab."

Re: Bestätigung der Sonderämter

Fr 2. Okt 2015, 11:51

Hier ein Brief zum Thema "Provinz-EBV Leiter".

Sini_brachenau hat geschrieben:Werter Graf,

da ich nicht redeberechtigt bin, hoffe ich, Ihr könnt mit folgendem Brief etwas anfangen.

Der ehemalige Graf Janski schrieb:

Janski89 hat geschrieben:
Ich möchte für den Provinz-EBV-Leiter jedoch noch sein Aufgabenfeld abstecken. Ich könnte mir folgendes vorstellen:
  • neue EBV-Leiter der einzelnen Dörfer einweisen in das Amt
  • Ratschläge für Begrüßungsbriefe an die Neubürger
  • Neubürgerstatistik nach Zuarbeit der EBV-Leiter



Weitere Aufgaben gibt es soweit nicht. Auch die genannten wurden nicht weiter verfolgt - ich muss gestehen: Auch nicht von meiner Person.

Danke!

Sini
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