Mo 28. Sep 2015, 15:06
2) Die grundlegende Aufgabenverteilung und die Verantwortungsbereiche der Ratsmitglieder sind zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Sollten davon abweichend Sonderämter geschaffen und Aufgaben an diese übergeben werden (z.B. Hafenbevollmächtigter, Aussenhandelsbevollmächtigter, Zollwachtmeister, Archivar), so hat dies binnen 14 Tagen nach der Ratswahl zu geschehen. In dringenden und begründenden Ausnahmefällen auch später.
Mo 28. Sep 2015, 15:06
Mo 28. Sep 2015, 15:33
- "Sonderämter" im Sinne der GO des Rates, sind Aufgabenübertragungen aus der festen Aufgabenzuordnung eines Ratsmitgliedes. Da gibt es derzeit vier, den Hafenbevollmächtigten (Teil der Aufgabe des Baumeisters), den Aussanhandelsbevollmächtigten (Teil der Aufgaben des HBV), den Zollwachtmeister (Teilaufgabe des Kämmerers) und den Archivar (Aufgabenteile des Regenten). Dass Regelungen dazu in der GO stehen, macht Sinn. Denn es muss vom Baumeister und/oder vom HBV eine Aufgaben abgegeben werden, damit hängt es immer vom Amtsinhaber ab und sollte damit auch mit jeder neuen Amtszeit neu entschieden werden.
- Andere "Sonderämter" (besser definiert: "Zusätzliche Aufgabenbereiche") die in der Vergangenheit oder auch in Zugunft definiert werden, wie z.B. der Provinzkulti, der Provinz-EBV, der Gesundheitsbeauftragte etc., haben keine Berührungspunkte zu den definierten Aufgaben einzelner Ratsmitglieder. Sie wurde/werden nach Bedarf unter Wahnehmung der Gesamtverantwortung für die Provinz vom Rat geschaffen, wenn eine Aufgabe diese Struktur erfordert. Diese Ämter würde ich nicht in der GO hinterlegen, da sie kein Teil eines konkreten Ratsamtes ausmachen. Hier bedarf es eher einer Abstimmung (gemeinsame Verantwortung) durch den Rat, oder eine schlichten Festlegung durch Ernennung den Regenten (Einzelverantwortung).
- "Sonderämter" und "Zusätzliche Aufgabenbereiche" sollten eine Beschreibung erhalten, die es in teilen schon im Grafenbüro gibt. Diese sollten dann auch öffentlich ausliegen, so wie die Aufgabenverteilung im Rat auch.
Mein Vorschlag ist daher: Punkt 1 lassen wir unverändert nach GO bestehen. Wenn von den Amtsinhabern (HBV und Baumeister) Bedarf gesehen wird, besetzen wir das "Sonderamt" gemäß der bestehenden Regelung. Die "Zusätzlichen Aufgabenbereiche" nach Punkt 2. bleiben, so sie heute schon existieren, bestehen. Das sind also Provinz-Kulti und Provinz-EBV. Sollte nich keine offizielle legitimation für die Amtsinhaber vorliegen, holen wir das nach. Zudem überarbeten wir die bestehenden Beschreibungen, erweitern sie um die neuen Aufgabenbereiche.
Mo 28. Sep 2015, 17:11
Mo 28. Sep 2015, 18:06
Mo 28. Sep 2015, 19:23
Mo 28. Sep 2015, 21:47
Fr 2. Okt 2015, 05:25
Fr 2. Okt 2015, 08:06
7. Welche Funktion haben die obersten Kulturbeauftragten einer Provinz und wie wird man das?
Die obersten Kulturbeauftragten der Provinzen (Provinzkulturbeauftragte) werden jeweils vom Rat ernannt. Jeder, der Interesse und idealerweise Erfahrung in Sachen Kultur hat, kann sich für dieses Amt bewerben.
Findet sich niemand aus dieser Provinz, der das Amt übernehmen möchte, kann ein Kulturbeauftragte aus einer anderen Provinz dieses Amt übernehmen.
Findet sich auch hier niemand, greift die Königliche Kulturkammer bei provinzweiten Ereignissen selbstredend den Provinzen unter die Arme, sofern sie Hilfe erbitten.
Als oberster Kulturbeauftragter ist man Ansprechpartner für den Rat, für alle Bürgermeister und insbesondere für alle Dörfer in dieser Provinz ohne Kulturbeauftragten.
Der oberste Kulturbeauftragte hat dafür Sorge zu tragen, dass in allen Dörfern seiner Provinz alle Feste ausgehangen werden.
Fr 2. Okt 2015, 09:34
Fr 2. Okt 2015, 11:51
Sini_brachenau hat geschrieben:Werter Graf,
da ich nicht redeberechtigt bin, hoffe ich, Ihr könnt mit folgendem Brief etwas anfangen.
Der ehemalige Graf Janski schrieb:Janski89 hat geschrieben:
Ich möchte für den Provinz-EBV-Leiter jedoch noch sein Aufgabenfeld abstecken. Ich könnte mir folgendes vorstellen:
- neue EBV-Leiter der einzelnen Dörfer einweisen in das Amt
- Ratschläge für Begrüßungsbriefe an die Neubürger
- Neubürgerstatistik nach Zuarbeit der EBV-Leiter
Weitere Aufgaben gibt es soweit nicht. Auch die genannten wurden nicht weiter verfolgt - ich muss gestehen: Auch nicht von meiner Person.
Danke!
Sini
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