Werte Ratsmitglieder,
die Abstimmungsreife von
Änderung des Armeegesetzes wurde festgestellt. Aufgrunddessen eröffne ich hiermit die Abstimmung.
Die vollständige Diskussion könnt ihr
hier nachlesen.
Abstimmungsfrage:Ist der Rat von Württemberg dafür den § 11 Reserve des Armeegesetzes wie folgt zu ändern?
Zitat:
§ 11 Reserve
(1) Soldaten können mit Antritt eines der folgenden Ämter: Ratsamt, Bürgermeisteramtes,
Gendamerieführer oder Hafenmeister für die Dauer ihrer Amtszeit in den Reservestatus versetzt werden.
(2) Der Antrag auf Reserve muss vom Garnisonskommandanten und vom Armeeführer bewilligt werden.
(3) Die Reservisten werden von ihren Aufgaben innerhalb der Armee sowie von Einsätzen freigestellt.
(4) Die Reservisten gelten weiterhin als Soldaten und Mitglieder der Armee von Württemberg.
zum Vergleich die jetzt gültige Fassung des §11 Reserve
Zitat:
§ 11 Reserve
(1) Der Antrag auf Reserve muss vom Garnisonskommandanten und vom Armeeführer bewilligt werden.
(2) Die Reservisten sind von ihren Aufgaben innerhalb der Armee sowie von Einsätzen freigestellt.
(3) Die Reservisten gelten weiterhin als Soldaten und Mitglieder der Armee von Württemberg.
Abstimmungsoptionen:Abstimmungsregeln nach der Geschäftsordnung des Rates:- Die Abstimmung läuft 48 Stunden.
- Es ist offen abzustimmen.
- Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme.
- Es zählt die einfach Mehrheit der Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet der Graf
- Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens neun Ratsmitglieder abgestimmt haben.