Werte Ratsmitglieder,
die Abstimmungsreife von
Änderung des §4 Absatz 8 Gesetzbuch wurde festgestellt. Aufgrunddessen eröffne ich hiermit die Abstimmung.
Die vollständige Diskussion könnt ihr
hier bzw.
hier nachlesen.
Abstimmungsfrage:Soll §4 Absatz 8 des Württemberger Gesetzbuches wie folgt geändert werden:
Zitat:
8. Die Bürgermeister haben binnen der letzten beiden Tage jeder Amtsperiode, oder jederzeit nach Aufforderung durch den Kämmerer, Handelsbevollmächtigten oder den Regenten eine Bestandsliste abzugeben. Kämmerer und Handelsbevollmächtigter müssen ihre Aufforderung schriftlich begründen und vom Regenten unterzeichnen lassen. Darin ist aufzuführen, [...]
Abstimmungsoptionen:Abstimmungsregeln nach der Geschäftsordnung des Rates:- Die Abstimmung läuft 48 Stunden.
- Es ist offen abzustimmen.
- Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme.
- Es zählt die einfach Mehrheit der Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet der Graf
- Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens neun Ratsmitglieder abgestimmt haben.