In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Beschlüsse und Abstimmungen des Rates von Württemberg
die Abstimmungsreife von Änderung des §4 Absatz 8 Gesetzbuch wurde festgestellt. Aufgrunddessen eröffne ich hiermit die Abstimmung.
Die vollständige Diskussion könnt ihr hier bzw. hier nachlesen.
Abstimmungsfrage: Soll §4 Absatz 8 des Württemberger Gesetzbuches wie folgt geändert werden:
8. Die Bürgermeister haben binnen der letzten beiden Tage jeder Amtsperiode, oder jederzeit nach Aufforderung durch den Kämmerer, Handelsbevollmächtigten oder den Regenten eine Bestandsliste abzugeben. Kämmerer und Handelsbevollmächtigter müssen ihre Aufforderung schriftlich begründen und vom Regenten unterzeichnen lassen. Darin ist aufzuführen, [...]
Abstimmungsoptionen:
Ja
Nein
Enthaltung
Abstimmungsregeln nach der Geschäftsordnung des Rates:
Die Abstimmung läuft 48 Stunden.
Es ist offen abzustimmen.
Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme.
Es zählt die einfach Mehrheit der Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet der Graf
Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens neun Ratsmitglieder abgestimmt haben.
Ratsmitglieder sollten in Abstimmungen ihre Stimme selber abgeben, oder wie geduldet per Brief. Ludwigs Stimme ist meines Erachtens so nicht gültig, für eine korrekte Abstimmung.