Sini_brachenau hat geschrieben:
Nein und ich kündige bereits eine Rechtsklärung an.
Ich bin verwundert, dass jüngst noch etwas in der Diskussion gesagt wurde, was einer Abstimmung klar im Wege steht und wir uns nun dennoch hier zur Abstimmung sehen.
Diese Regelung hebelt eine von der großkaiserlichen Administration gegebene Mechanik aus und ist damit von vornherein rechtswidrig. Sie läuft außerdem einer geltenden Rechtsklärung zuwider, die bereits daraufhin lautete, dass eine Postenverhandlung nur mit den 12 rechtmäßig gewählten Rätlingen überhaupt einen bindenden Anspruch entwickelt. Dann kann man aber nicht mehr von Parteien reden.
Nach dieser Logik ist die Teilnahme an der bisheringen Postenverhandlung ebenfalls rechtswidrig. Für die, die nun schon ein paar Postenverhandlungen mehr auf dem Kerbholz haben könnte dies schnell unangenehm werden, wenn das Reichskammergericht so etwas feststellen sollte.
Die Rechtsklärung darf darüber hinaus kein Recht schaffen. Die zitierte Rechtsklärung legt lediglich fest, das es keine Real Politischen Regeln abseits davon in Württemberg zum Zeitpunkt der Rechtsklärung gab.
Ferner darf das Reichskammergericht die Schaffung dieser Regelung nicht verbieten. Ein solcher Eingriff in den legislativen Prozess einer Provinzratsitzung hätte fatale Folgen für die Legitimität des Reichskammergerichtes.