Fr 10. Dez 2021, 20:35
Fr 10. Dez 2021, 20:35
Sa 11. Dez 2021, 16:22
Sa 11. Dez 2021, 19:39
Sa 11. Dez 2021, 19:59
Sini_brachenau hat geschrieben:Nein und ich kündige bereits eine Rechtsklärung an.
Ich bin verwundert, dass jüngst noch etwas in der Diskussion gesagt wurde, was einer Abstimmung klar im Wege steht und wir uns nun dennoch hier zur Abstimmung sehen.
Diese Regelung hebelt eine von der großkaiserlichen Administration gegebene Mechanik aus und ist damit von vornherein rechtswidrig. Sie läuft außerdem einer geltenden Rechtsklärung zuwider, die bereits daraufhin lautete, dass eine Postenverhandlung nur mit den 12 rechtmäßig gewählten Rätlingen überhaupt einen bindenden Anspruch entwickelt. Dann kann man aber nicht mehr von Parteien reden.
Sa 11. Dez 2021, 20:19
Sa 11. Dez 2021, 20:27
Das Reichskammergericht ist mit der Klärung folgender Frage beauftragt worden:
Ab welchem Zeitpunkt ist ein Regent ein rechtmäßiger Regent im Sinne der Reichsbulle?
Das Reichskammergericht stellt fest:
Ein rechtmäßiger Regent ist jemand dann, wenn er in der Vogtei im Aushang des Sitzungssaals des Rates als ein solcher bezeichnet wird, nachdem die Ratsmitglieder diesen gewählt haben, oder nach Vollendung eines mit Genehmigung durchgeführten Sturmes.
Sa 11. Dez 2021, 20:37
Werte Ratsmitglieder,
die Abstimmung von [GO Regentenwahlregelung] ist beendet.
Abstimmungsfrage:
Stimmt der Rat dem folgenden Zusatz zur Geschäftsordnung zu?Die Geschäftsordnung des Rates von Württemberg
I. Die Wahl des Regenten
(1) a) Die Partei mit den meisten Stimmen in Prozent bei einer Ratswahl hat Anspruch auf den Regentenposten, es sei denn, es gibt eine andere Koalition mit der Mehrheit der Sitze im Rat.
b) Absprachen wie Postenverhandlungen sind rechtlich bindend, sofern alle Teilnehmenden ihrem Ergebnis zustimmen und dieses bezeugen.
Abstimmungsoptionen:
- Ja 11 Stimmen
- Nein 1. Stimme
- Enthaltung
Damit wird der oben genannte Zusatz der Geschäftsordnung angefügt.
Abstimmungsregeln nach der Geschäftsordnung des Rates:
- Die Abstimmung läuft 48 Stunden.
- Es ist offen abzustimmen.
- Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme.
- Es zählt die einfach Mehrheit der Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet der Graf
- Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens neun Ratsmitglieder abgestimmt haben.
Gez.
Jorik Haakonsen
Regent von Württemberg
11.12.1469
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