Werte Ratsmitglieder,
die Abstimmungsreife von
[GO Regentenwahlregelung] wurde festgestellt. Aufgrunddessen eröffne ich hiermit die Abstimmung.
Die vollständige Diskussion könnt ihr
hier nachlesen.
Abstimmungsfrage:Stimmt der Rat dem folgenden Zusatz zur Geschäftsordnung zu?
Zitat:
Die Geschäftsordnung des Rates von Württemberg
I. Die Wahl des Regenten
(1) a) Die Partei mit den meisten Stimmen in Prozent bei einer Ratswahl hat Anspruch auf den Regentenposten, es sei denn, es gibt eine andere Koalition mit der Mehrheit der Sitze im Rat.
b) Absprachen wie Postenverhandlungen sind rechtlich bindend, sofern alle Teilnehmenden ihrem Ergebnis zustimmen und dieses bezeugen.
Abstimmungsoptionen:Abstimmungsregeln nach der Geschäftsordnung des Rates:- Die Abstimmung läuft 48 Stunden.
- Es ist offen abzustimmen.
- Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme.
- Es zählt die einfach Mehrheit der Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet der Graf
- Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens neun Ratsmitglieder abgestimmt haben.
Gez.
Jorik Haakonsen
Regent von Württemberg
09.12.1469
18:11