Die Armeeführung hat, basierend auf einer Entscheidung des Stabes der Armee, an den Rat die Anfrage gestellt, den §14 des Württemberger Armeegesetz ersatzlos zu streichen. In der
Rats-Diskussion wurde bislang keine gegenteilige Meinung vertreten, Diskussionsbedarf scheint es nicht zu geben.
Daher starte ich hiermit die Abstimmung, ob der §14 des Armeegesetzes Württembergs ersatzlos gestrichen werden soll.
Armeegesetz hat geschrieben:
§ 14 BeratungsgremiumI. Das Beratungsgremium wird aus den führenden Soldaten der einzelnen Verwaltungsbereiche der Armee gebildet. Zu diesen gehören: Ausbildung, Personal, Einsatz, Rekrutierung, Versorgung und ein Vertreter der Stadtkommandanten.
II. Die Armeeführung besitzt ein generelles Mitspracherecht im Beratungsgremium.
Ich bitte um
offene Abstimmung der Ratsmitglieder mit Ja, Nein oder Enthaltung. Die Abstimmung läuft 48 Stunden.
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Imperialer Graf von Hohenlohe ~ Pfalzgraf von Nellenburg ~ Graf von Löwenstein