Zitat:
Der goldene Hirsch
gräflicher Hausorden von Württemberg
Regelwerk des Hausordens
I. Allgemein
1. Der Vorsitz des Hausordens obliegt dem amtierenden Regenten von Württemberg, der auch als Stifter des Hausordens gilt.
2. Der Ordensitz ist das Schloss von Württemberg
II. Aufnahme
1. In den Hausorden dürfen nur von der Grafschaft geadelte Ritter militärischen Hintergrundes aufgenommen werden.
2. Dem Vorsitzenden obliegt die Aufnahme in den Ritterorden.
Vorschläge dürfen durch die jeweiligen Ordensritter oder Ratsmitglieder Württembergs vorgebracht werden.
III. Rechte und Pflichten
1. Ein Ritter des Hausordens hat das Recht sich einen Knappen zu suchen und die Pflicht diesen gewissenhaft auszubilden.
2. Der Ritter und sein Knappe haben das Recht von der Grafschaft bei Einsätzen verpflegt zu werden.
3. Der Ritter hat das Recht zum Wohle der Grafschaft innerhalb dieser zu agieren.
4. Der Ritter verpflichtet sich mit bestem Gewissen nach seinem Eid, Treue(Obsequium), Hilfe (Auxilium) und Rat (Consilium), zu leben und sich Aktionen zum Wohle der Grafschaft zu widmen. Dies kann die Begleitung einer Handelskarawane, Schutz von Reisenden und Räuberjagden sein.
5. Der Ritter verpflichtet sich Württemberg nicht zu verlassen um einsatzbereit zu sein. Der Vorsitzende kann Ausnahmen erteilen.
6. Der Austritt aus dem Hausorden ist nur mit Genehmigung des Vorsitzenden erlaubt.
Zitat:
Anhang - Das Knappensystem
I. Ritter
Der Ritter darf sich seinen Knappen selber aussuchen. Wie dies zu geschehen hat, darf sich der Ritter selber aussuchen.
Der Ritter verpflichtet sich dazu, seinem Knappen Folgendes zu lehren:
- Ideale und Tugenden eines Ritters
- Waffenlehre, militärische Grundausbildung
- Höfische Etikette, Anreden des Adels, Tanz, Benehmen
Der Ritter kann seinen Knappen zum Schildknappen ernennen, wenn er meint, dass die Ausbildung beendet ist.
Der Ritter kann seinen Knappen jederzeit aus seinem Dienst entlassen
II. Knappen
Der Knappe kann jederzeit aus dem Dienst seines Herrn treten ohne dessen Genehmigung zu brauchen.
Der Knappe verpflichtet sich für den Ritter zu jeder Zeit zur Verfügung zu stehen.
Ich habe willkürlich erst mal nen Namen genommen. Ob wir ihn behalten oder einen anderen aussuchen, können wir ja noch entscheiden.
Das Knappensystem sollte meiner Meinung nach als Anhang gereicht werden. Jeder Ritter hat natürlich seine eigenen Regeln für seinen Knappen aber etwas Grundsätzliches sollte für das Knappensystem schon stehen.
Sollten wir den Namen behalten, habe ich einfach mal versucht eine Kette herzustellen. Ich bin nicht sehr gut darin und wer geschicktere Finger hat, kann sich gerne daran versuchen. Ich denke nur, dass wir versuchen sollten die Kette zum eigenen Hausorden herzustellen. Ob sie später angenommen wird oder eine gestellt bekommen, sehen wir ja dann. Das ist aber nur nebensächlich.