Sini_brachenau hat geschrieben:
Aber wo bleibt der Entwurf denn juristisch fragwürdig?
Hmm, ich habe den Vorschlag von Mairi wohl schlechter in Erinnerung, als er war. Dies liegt wohl an dem zeitgleichen Gegenlesen der derzeitigen Gesetzesfassungen. Wirklich juristisch fragwürdig halte ich nur Dinge, die bereits jetzt im Gesetz stehen und das folgende:
Präambel:
Zitat:
steht in der Hierarchie über allen anderen Gesetzen in der Grafschaft.
Ersetzt durch korrekte Einreihung der Dorfdekrete, Provinzgesetze, Reichsbulle sowie der Kaiserlichen Gesetze. Diese gelten auch "in" der Grafschaft.
Dinge, die bereits jetzt im Gesetz enthalten sind:Artikel (2):
Zitat:
(1) Der Rat bildet die gesetzgebende Instanz und unterstützt den Grafen bei der Verwaltung der Provinz. Hierzu teilt der Graf Ratsämter in der Vogtei zu. Er kann sie eigenverantwortlich, begründet umbesetzen. Dies ist zu veröffentlichen.
Der Rat bildet die exekutive und legislative Instanz der Provinz Württemberg. Er unterstützt den Grafen nicht nur bei der Verwaltung, er IST die "Verwaltung".
Artikel 2:
Zitat:
(1) Der Rat bildet die gesetzgebende Instanz und unterstützt den Grafen bei der Verwaltung der Provinz. Hierzu teilt der Graf Ratsämter in der Vogtei zu. Er kann sie eigenverantwortlich, begründet umbesetzen. Dies ist zu veröffentlichen.
Die Handlungsspielräume möchte ich drinnen behalten da die neue Formulierung dann zu den Aufgaben der Ratsherren nur noch folgendes zulassen würde:
Zitat:
2) Zur Amtseinführung leisten die Ratsmitglieder einen Eid vor dem Grafen und informieren sich unverzüglich über ihre Aufgaben und Pflichten.
Aufgaben, die nicht zu Beginn definiert werden, würden demnach nicht mehr hier hinein fallen.
Artikel 2:
Zitat:
(5) Ein Ratsmitglied muss folgende Bestimmungen bezgüglich der Zusammenarbeit im Rat verinnerlichen:
(a) Ein Ratsmitglied muss respektvoll mit seinen Kollegen umgehen.
(b) Ein Ratsmitglied muss sich aktiv an Diskussionen beteiligen, auch wenn diese nicht sein Fachgebiet betreffen um Anträge schnellstmöglich zur Abstimmung zu bringen.
Auch wenn man besseres erwarten würde, als Mittel gegen ausufernde Beleidiungstiraden und Kampfgespräche ist dies für den Grafen weiterhin ein notwendiger Bestandteil der Verfassung zur Ahndung eben jener.
Dazu kommen noch einige Dinge, die mir bereits in der jetzigen Gesetzeslage aufstoßen, die ich aber der Fairness halber nicht alle anbringe, da auch Mairis Vorschlag größtenteils nur mit der gegebenen Grundlage arbeitet.
Abseits von den Argumenten der juristischen Korrektheit halte ich ihn für eine gute Zusammenfassung der derzeitigen Gesetzeslage, allerdings als nicht weitgehend genug um den Titel Verfassung tragen zu können. Es fehlen ganz klar einige Ämter (wie der Bürgervertreter), die Strukturierung von Exekutive, Legislative und Judikative ist zu sehr auseinander und es wird zu wenig definiert.