Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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BeitragVerfasst: Mi 10. Jan 2024, 16:05 
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Jorik hörte schmunzelnd zu.

"Also, neuen Unterpunkt einführen scheint der Konsens zu sein? Und man kann es gleich als Störung der Öffentlichen Ordnung auch ohne Raubopfer anklagen, weil die Geschädigte Partei in jedem Fall die Provinz wäre. Dann bräuchte man keine Klage durch das Raubopfer mehr. Nur eben eine Aussage oder Beobachtung, dass etwas passiert ist.

In diesem Sinne muss man den Unterpunkt nicht erweitern, der Paragraph der Körperlichen Gewalt würde dazu zusätzlich greifen weil.. versucht. Und muss auch nicht immer greifen, denn ein potentielles Opfer könnte ja auch ein Ritter sein, der den potentiellen Räuber vor jeder Gewalthandlung direkt niederschlägt. Der Vorwurf des versuchten Überfalls wäre davon ja nicht.. beinflusst."


Zitat:
    (1) Als Störung des öffentlichen Friedens können jene Handlungen bestraft werden, welche einer anderen Person oder Vereinigung mit Gewalt einen Schaden zufügen.
    Darunter fallen insbesondere:
      1. Beleidigungen, Verleumdungen und Rufmord
      2. Drohungen, Hetze, und der Aufruf zu Gewalt
      3. Die Anwendung von körperlicher Gewalt
      4. Gotteslästerung und Blasphemie
      5. Versuchter Raub und Wegelagerei
    (2) Ist der Schaden derart gravierend, dass es die Existenz der Person oder Vereinigung bedroht oder beendet, so liegt ein besonders schwerer Fall vor.
    (3) Störung des öffentlichen Friedens kann mit 2 bis 10 Tagen Gefängnis und/oder einer Gelbuße oder in schweren oder wiederholten Fällen mit dem Tod bestraft werden


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Verfasst: Mi 10. Jan 2024, 16:05 


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BeitragVerfasst: Sa 13. Jan 2024, 18:36 
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Ich finde das schlüssig.

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~ per aspera ad astra ~


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BeitragVerfasst: Sa 13. Jan 2024, 22:10 
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Ich finde auch, dass es so bleiben kann.

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BeitragVerfasst: Di 16. Jan 2024, 17:22 
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Ich stelle damit die Abstimmungsreife fest und bitte die Ratsmitglieder zur Abstimmung hier zu schreiten.


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