Mi 10. Jan 2024, 16:05
(1) Als Störung des öffentlichen Friedens können jene Handlungen bestraft werden, welche einer anderen Person oder Vereinigung mit Gewalt einen Schaden zufügen.
Darunter fallen insbesondere:1. Beleidigungen, Verleumdungen und Rufmord
(2) Ist der Schaden derart gravierend, dass es die Existenz der Person oder Vereinigung bedroht oder beendet, so liegt ein besonders schwerer Fall vor.
2. Drohungen, Hetze, und der Aufruf zu Gewalt
3. Die Anwendung von körperlicher Gewalt
4. Gotteslästerung und Blasphemie
5. Versuchter Raub und Wegelagerei
(3) Störung des öffentlichen Friedens kann mit 2 bis 10 Tagen Gefängnis und/oder einer Gelbuße oder in schweren oder wiederholten Fällen mit dem Tod bestraft werden
Mi 10. Jan 2024, 16:05
Sa 13. Jan 2024, 18:36
Sa 13. Jan 2024, 22:10
Ich finde auch, dass es so bleiben kann.
Di 16. Jan 2024, 17:22
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