| Schloss zu Württemberg https://wuerttemberg.iphpbb3.com/forum/ |
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| Ergänzung Württemberger Gesetze - Gefangennahmen ohne Urteil https://wuerttemberg.iphpbb3.com/forum/./84148108nx42724/archiv-der-ratsbeschluesse-f110/ergaenzung-wuerttemberger-gesetze-gefangennahmen-ohne-urteil-t5002.html |
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| Autor: | Dino [ Fr 5. Dez 2014, 23:36 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Ergänzung Württemberger Gesetze - Gefangennahmen ohne Ur |
und somit wäre Galas Vorschlag nur teilweise geeignet, nämlich für vertrauenswürdige Verdächtige, z.B. nen Einheimischen der mal vergessen hat die Steuern zu zahlen. schuldigung fürs reinplappern |
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| Autor: | Anzeige [ Fr 5. Dez 2014, 23:36 ] |
| Betreff des Beitrags: | |
| Autor: | Anastasia [ Sa 6. Dez 2014, 00:34 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Ergänzung Württemberger Gesetze - Gefangennahmen ohne Ur |
Ja, das stimmt schon. Mit jedem kann man sowas nicht machen. |
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| Autor: | Jellena [ Sa 6. Dez 2014, 12:53 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Ergänzung Württemberger Gesetze - Gefangennahmen ohne Ur |
Galaresch hat geschrieben: das is doch das was ich mein ana wenn arti sich net meldet dann verstößt er gegen eine auflage des richters oder grafen und kann via banner gejagt werden ohne einen prozess und er würde zeigen dass er auf jeden falls chuldig ist da braucht man kein rp dazu und wenn er die gs verlässt/ abtaucht haben wir möglichkeit bei den nachbarn ihn jagen zu lassen oder wozu gibt es das abkommen die sache dient nur darum ihn in wb zu halten wenn er wb verlässt kann er seinen bericht nicht abgeben und schon wird er im nachbarland verknackt und ihm den prozess gemacht bsp Artair derzeit in Esslingen 25.4.1444 Artair derzeit in Esslingen 26.4.1444 Artair derzeit in Esslingen 27.4.1444 reist morgen ab mehr nicht wenn er das nicht im dorfbürro abgibt wird er ohne zeugenaussage verurteilt weil er sich schlichtweg bei verstoß selbst der schuld überführt und der richtervertrag sagt kein urteil im rp ohne zustimmung das ist kein urteil sondern eine auflage der gs da zieht der richtervertrag nciht gruß gala ps kannst dazu aushängen "Meiner Ansicht nach ist Artair allerdings ein denkbar schlechtes Beispiel. Meiner Meinung nach ist er nicht der übliche Verbrecher. Der Vorschlag ist meiner Meinung nach geeignet für Verbrecher, die angeklagt sind und bei denen vor Verurteilung Fluchtgefahr besteht und bei denen bei Ausbleiben einer täglichen Meldung eben weitere Maßnahmen ergriffen werden können. Bei Verbrechern, bei denen man ohnehin schon die äußersten Maßnahmen ergreift, muss man ja nicht zwingend mit einer täglichen Meldung von 'vorne' beginnen." |
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| Autor: | Skye [ Sa 6. Dez 2014, 14:11 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Ergänzung Württemberger Gesetze - Gefangennahmen ohne Ur |
((was so eine Haft betrifft müsste es mit dem User abgesprochen werden. Egal für was wir uns am Ende entscheiden. Und selbst das ist dann keine Garantie. Bei der Gefangennahme mit Leiv habe ich im OFF ganz deutlich betont, dass er die Möglichkeit hat nun zu fliehen. Sogar zwei mal. Leiv hatte als User also die Möglichkeit seinen Charakter gehen zu lassen. Er war aber einverstanden damit sich einsperren zu lassen. Einen Tag später war das Gejammer schon groß. Selbst eine Absprache oder ein Einverständnis setzt nichts voraus. Leider ist es so das die meisten Räuber dann doch nicht mitspielen. Was passiert also, wenn der User zuerst zustimmt und dann doch nein sagt? Eine Haft in ein Gesetz zu bauen ist viel komplizierter. Es ist eine Kerkerhaft und es läuft unter vorherige Bestrafung des Charakters. Danach noch eine IG Anzeige. Zudem darf der Charakter auch nicht in der Haft einfach sitzen gelassen werden. Das wäre für den User unfair, der vielleicht spielen will. Es muss also irgendwie der Spielspaß auf beider Seite gewahrt werden. Und je mehr ich darüber nachdenke, desto besser finde ich es, wenn man höchstens eine Befragung in das Gesetz nimmt anstatt gleich eine ganze Haft. Für das RP off entschuldige ich mich. Aber im RP kann das nicht erklärt werden.)) Wir würden bei so einer Gesetzespassage zu viele Probleme bekommen. Galaresch sein Vorschlag gefällt mir ganz gut. Allerdings wissen doch eigentlich immer alle, wo sich wer gerade aufhält. |
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| Autor: | Anastasia [ Sa 6. Dez 2014, 14:49 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Ergänzung Württemberger Gesetze - Gefangennahmen ohne Ur |
Ich glaub, das soll hier rein, wenn nicht, schrei mich an, dino. Dino hat geschrieben: Da ich nirgendwo eine Information finde, frage ich hier (Sitzungssaal) direkt:
Warum wurde Squrat freigelassen? Warum erhält sie nur eine Angklage wegen Mordversuch? Das von Jussi am 24.10.1462 veröffentliche Dekret zu den Feinden WBs besagt: - Jede Person, die die genannten Personen nach Ablauf der 3-Tagesfrist Schutz bietet, sie verteidigt, Obdach gewährt oder sonstwie unterstützt läuft Gefahr ebenfalls die Last der Acht zu tragen.- Seit über 4 Wochen liegen Meldungen vor, dass Squrat mit den Verbannten zusammen reist. Seit 07.11. ist bekannt (Konferenzraum mit damals Zugang für den gesamten Rat), dass die Verbannten in Heillbronn ein Wirtshaus unterhielten. Dort hielt sich Squrat auf. Freas wurde dort von Artair in Squrats beisein angegriffen. Der Vorfall wurde im Konferenzraum gemeldet. Am 31.10. und 07.11. bat ich darum, Squrat aus den o.g. Gründen auf die Feindesliste setzen zu lassen bzw. ihren Lehensherren zu informieren, der sie als Vasallin hätte abberufen können. Am 02.12. wurde Squrat in eben diesem Wirtshaus gepackt. Thanatos verteidigte sie, er bot an sich gegen sie auszutauschen. Klingt das als wäre Squrat nur aus Versehen dort gewesen? Es wurde mehrfach darauf hingewiesen, sie auf ein Brandmal, das Erkennungszeichen der Bande, zu untersuchen. Ist irgendwas unternommen worden? Squrat hätte längst als Bandenmitglied überführt sein können, sie hätte längst auf der Feindesliste stehen können, somit hätte eine Anklage wegen Verrat erfolgen müssen, nicht bloss StöF. Stattdessen läuft sie unbehelligt wieder frei rum, bekommt die Gelegenheit sich erneut der Bande anzuschliessen. Welchen Eindruck soll das nach Aussen machen? Die Grossen (Vasallen) lässt man laufen? |
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| Autor: | Skye [ Sa 6. Dez 2014, 15:06 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Ergänzung Württemberger Gesetze - Gefangennahmen ohne Ur |
Zitat: - Jede Person, die die genannten Personen nach Ablauf der 3-Tagesfrist Schutz bietet, sie verteidigt, Obdach gewährt oder sonstwie unterstützt läuft Gefahr ebenfalls die Last der Acht zu tragen.- Ächtung: Soll sie nun die Acht bekommen oder eine Anklage? |
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| Autor: | Skye [ Sa 6. Dez 2014, 15:07 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Ergänzung Württemberger Gesetze - Gefangennahmen ohne Ur |
Zitat: - Jede Person, die die genannten Personen nach Ablauf der 3-Tagesfrist Schutz bietet, sie verteidigt, Obdach gewährt oder sonstwie unterstützt läuft Gefahr ebenfalls die Last der Acht zu tragen.- Soll sie nun die Acht bekommen oder eine Anklage? |
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| Autor: | Ronda [ Sa 6. Dez 2014, 17:12 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Ergänzung Württemberger Gesetze - Gefangennahmen ohne Ur |
"Hierzu möchte ich auch sagen, dass im Rat darauf hingewiesen wurde, dass es grundsätzlich nicht unter Strafe steht ein Vogel zu sein. Eine Acht kann die Justiz nicht erlassen. Demnach stand es uns auch nicht weiter zu, sie einzusperren, sondern lediglich eine Anklage für die Punkte zu erheben, zu denen es Zeugen gab." Neutral gesagt, ohne Namen zu nennen und ohne Wertung. Edit: Beinahe hätte sie das restliche Thema vergessen. "Ein ordentlicher Verhörraum und die Möglichkeit vorab einer Anklage einen Verdächtigen ausführlich zu befragen, wäre auch bereits ein großer Schritt in die richtige Richtung." ((Und wohl das, wo beide Seiten ihren Spielspaß noch behalten... das wird wohl immer ein Problem sein, mit dem gegenseitigem Einverständnis..., das stimmt wohl.)) |
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| Autor: | Dino [ Sa 6. Dez 2014, 18:24 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Ergänzung Württemberger Gesetze - Gefangennahmen ohne Ur |
Ronda hat geschrieben: Hierzu möchte ich auch sagen, dass im Rat darauf hingewiesen wurde, dass es grundsätzlich nicht unter Strafe steht ein Vogel zu sein. Entschuldigung wenn ich wieder einfach so reinbrabbel. Aber über was habt ihr euch da unterhalten? Ornithologie ? Es gibt ein gültiges Dekret von Graf Jussi, ich habe einen Passus daraus zitiert: Jede Person, die die genannten Personen nach Ablauf der 3-Tagesfrist Schutz bietet, sie verteidigt, Obdach gewährt oder sonstwie unterstützt läuft Gefahr ebenfalls die Last der Acht zu tragen Wenn was aussieht wie ein Huhn, gackert wie ein Huhn, Eier legt wie ein Huhn - dann wirds ein Huhn sein! Wenn ein Weib mit den Verbannten reist (wochenlang), in deren Wirtshaus verkehrt, ein bekannter Verbannter sich als Austauschobjekt für sie anbietet, sie mit ziemlicher Sicherheit ein Brandmal trägt (das man mit links hätte entdecken können) - was ist sie dann? Eine unwissende Zufallsbekanntschaft? Nein ein Huhn!!!! Was nach Jussis Dekret zu ahnden ist. |
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| Autor: | Jellena [ Sa 6. Dez 2014, 18:58 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Ergänzung Württemberger Gesetze - Gefangennahmen ohne Ur |
"Ich fände es schade, wenn auch diese Debatte sich beginnen würde speziell um das Thema Squrat zu drehen. Es geht darum ob der Bedarf besteht generell Handhaben zu schaffen und wie man diese umsetzen könnte. Zudem ist Squrat trotzdem nicht verbannt und geächtet, so es gibt auch meiner Ansicht nach aktuell keine Handhabe, da muss ich Ronda zustimmen. Unterstützer laufen nur Gefahr unter die Acht zu fallen. So verstehe ich den zitierten Teil." |
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