Schloss zu Württemberg
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Ergänzung Württemberger Gesetze - Gefangennahmen ohne Urteil
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Autor:  Jellena [ Do 4. Dez 2014, 22:34 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Ergänzung Württemberger Gesetze - Gefangennahmen ohne Ur

"Eben das sollte möglichst geregelt sein. Wer? Die Personen, denen der Rat die Kompetenz zuspricht, indem er einen Teil des Gesetzes so beschließt.
Das 'wann ist das gerechtfertigt' bereitet mir ja gerade genauso Kopfzerbrechen.

Natürlich ist das eine große Verantwortung, die da denjenigen zugesprochen wird. Das steht außer Frage."

Autor:  Anzeige [ Do 4. Dez 2014, 22:34 ]
Betreff des Beitrags: 


Autor:  Skye [ Do 4. Dez 2014, 23:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Ergänzung Württemberger Gesetze - Gefangennahmen ohne Ur

Ich muss gestehen das ich dem Rat nicht zutraue so etwas wirklich gerecht aufzuteilen. Dafür habe ich oft genug erlebt wie man Situationen immer nach belieben abändert.

Und wie haltet ihr es mit einer Anklage danach?
Was wenn die Beugehaft deutlich länger dauert als ein Urteil es jemals gerechtfertigt hätte?

Ihr habt ja gesehen wie lange die Gräfin eingesperrt war.

Autor:  Ronda [ Do 4. Dez 2014, 23:36 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Ergänzung Württemberger Gesetze - Gefangennahmen ohne Ur

"Ja, ich bin auch durchaus bereit zuzugeben, dass in dem Fall auch von mir nicht komplett richtig gehandelt wurde. Soll nun keine Entschuldigung für mich sein, aber dennoch ein kleiner Einwand: Es liegt auch einfach mit daran, dass in diesem Bereich wenig Erfahrung und Regelungen bestehen. Damit meine ich einfach: Was darf ich, was darf ich nicht. Im Nachhinein und nach dem Lesen hier, denke ich mir, dass man viele und andere Möglichkeiten gehabt hätte, die vielleicht effektiver gewesen wäre.

Gerade deshalb finde ich es jetzt aber auch wichtig, dass darüber gesprochen wird. Einfach, damit man zukünftig andere Möglichkeiten erkennt und sie anwendet. Und dann... entwickelt sich vielleicht auch das gewisse Vertrauen in die Kollegen. Sollte so etwas überhaupt nochmal vorkommen."
Vielleicht war jetzt auch erst mal eine Zeit lang Ruhe.

Autor:  Jellena [ Fr 5. Dez 2014, 08:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Ergänzung Württemberger Gesetze - Gefangennahmen ohne Ur

"Setzt man als gegeben voras, dass man dem Rat diese Kompetenz nicht zutraut, erübrigt sich die Debatte. Wem würdet Ihr es zutrauen?

Und wie gesagt, hätten wir eine Beugehaft, müsste man vermutlich vorab bereits festlegen, wie lange ihre Dauer wäre, anders ist es schwer mit einem Urteil zu verrechnen. Es wäre tatsächlich wohl eher eine Haft, um Fluchtgefährdete dieser Möglichkeit zu berauben. Wenn man weiß, dass es bald vorbei ist, tut eine Haft vermutlich weniger weh.

Sicherlich könnte man überzählige Tage auch mit einer möglichen Geldstrafe und deren Erlass ausgleichen"

Autor:  Anastasia [ Fr 5. Dez 2014, 11:17 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Ergänzung Württemberger Gesetze - Gefangennahmen ohne Ur

Dino möchte auch etwas dazu sagen.


Brüderchen hat geschrieben:
Titre : vorschlag für sitzungssaal
§ x Ein Verdächtiger kann für X Tage in Arrest genommen werden. Wird nach dieser Zeit keine Anklage erhoben, hat er unverzüglich auf freien Fuss gelassen zu werden. Ihm steht für diese Zeit keine Entschädigung zu

(das gäbe keinen Konflikt mit dem Richtervertrag, da es nur bei Spielern anzuwenden wäre, die RP mitmachen und die akzeptieren das. Arrest lässt offen ob Kerker oder Prinzessinnenzimmer. Wenn eine Anklage erhoben wird, kann er weiter im Arrest bleiben bis er in den Kerker wechselt. Ich würde diese Tage NICHT auf ein späteres Urteil anrechnen, während der Arrestzeit kann der Spieler seinen Char ja jederzeit noch Arbeiten schicken)

Autor:  Skye [ Fr 5. Dez 2014, 13:45 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Ergänzung Württemberger Gesetze - Gefangennahmen ohne Ur

Warum sollte ein Arrest anders sein als eine Kerkerhaft?
Nur weil der Name anders ist bleibt der Verdächtige dennoch eingesperrt.

Autor:  Jellena [ Fr 5. Dez 2014, 21:23 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Ergänzung Württemberger Gesetze - Gefangennahmen ohne Ur

Galaresch hat geschrieben:
hi ich hätt nen dritten vorschlag den garkeiner bisher erdacht aht
er ist historisch hinterlegt und kann simpel umgesetzt werden

es geht folgendermaßen
eine persohn die unter fluchtgefahr oder einer tat verdächtigt wird wird augelegt, dass sie sich täglich bei der zuständigen stelle melden soll. geht sie dieser verpflichtung nicht nach wird sie in haft genommen und angeklagt

dabei spielt es keine rolle ob die persohn im dorf bleibt oder aber in der gs umherreist sie hat nur diepflicht sich bei reise abzumeldenn und bei ankunft anzumelden

da wir mit den nachbarn gut gestellt sind könnenw enn er über die grenze hopst auch ihn dort verknacken und anklagen wegen verstoß gegen sicherheitsauflagen

die auflagen werden aufgehoben sollte er sich seiner schuld eingestehen oder eben das sie nichtig sind.
vorteil es ist keine einschränkung in dem sinne wie stubenarrest und man hat den burschen im auge

ps außerdem kann es ganz schön einem auf den s... gehn wenn man täglich wo antanzen muss und sagen muss ich bin ncoh da und bleib für heute auch da
hilft vlt um leute auch dazu zu bewegen ihre taten zuzugestehn


früher wurde der persohn ein loggbuch gegeben der örtliche magistrat /büttel machte sein siegel und seine unterschrift rein fehlte was durfte die wache ihn bei kontrolle gleich verhaften ohne anklage
kam ab dem 16 jh auf als es viele veurteilte gab von seiten der seefahrt und der kriege einfach um sie auch nach der haft unter kontrolle zu halten
hoffe das hilft weiter gruß gala

Autor:  Anastasia [ Fr 5. Dez 2014, 22:42 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Ergänzung Württemberger Gesetze - Gefangennahmen ohne Ur

Die Idee von Gala kann ich sogar etwas abgewinnen.

Autor:  Jellena [ Fr 5. Dez 2014, 22:54 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Ergänzung Württemberger Gesetze - Gefangennahmen ohne Ur

"Ich finde sie auch sehr praktikabel.

Weitere Maßnahmen können leichter folgen, wenn diese scheitert."

Autor:  Anastasia [ Fr 5. Dez 2014, 23:30 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Ergänzung Württemberger Gesetze - Gefangennahmen ohne Ur

Dino hat geschrieben:
((galas Vorschlag hat einen Haken:

Er setzt voraus, dass diese Person mitspielt. Angenommen wir haben einen Typen wie Artair und brummen dem auf, sich regelmässig zu melden, andernfalls würde er verhaftet. Was passiert? Er nickt mit dem Kopf, taucht unter und das wars dann. Keine Festnahme ohne gross angelegtes RP. Wollt ihr das? Wer soll das machen? Ihr könnt doch beim Ganovenschreck-RP sehen, dass kaum jemand mitmacht.))


((Also das sehe ich etwas hm anders? Ich meine, im Rp setzt es immer voraus, das der andere Mitspieler mitmacht.
Dazu kann man nie jemanden zwingen, schon von Seiten der Spielregeln - Richtervertrag - her nicht.
Wenn es das Ziel ist, jemand Schach Matt zu setzen, wenn man es so will, wird es nicht nur Einseitig gehen.
Man muss denjenigen eben auch fangen und nicht herzaubern im Rp.

Aber um beim Beispiel Artair zu bleiben, der is auch niemand, dem ich so ein Angebot machen würde, wenn mein Char Juristin wäre.

Er ist kein unbeschriebenes Blatt.))

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