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Steuertafel - Stand 3.3.1461

So 3. Mär 2013, 23:01

Steuertafel der Grafschaft Württemberg
Stand: 3.3.1461

Die Grafschaft Württemberg erhebt folgende Steuern:

  • Wirtshaussteuer: 20 Taler pro Woche
  • Anliegegebühren: 2 Taler pro Tag

Sollten diese Steuern nicht zeitnah gezahlt werden, erheben wir einen Verzugszins von 2%.
Das Nichtbegleichen der Steuerschuld stellt ein Verstoß gegen Württembergische Gesetze dar und wird strafrechtlich verfolgt.

So 3. Mär 2013, 23:01

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