Zitat:
1. Aktuelles
2. Ansprechpartner und freie Ämter
3. Handel, Markt und Spenden
4. Preise des Rathauses
5. Äxte & Erz
6. Hilfsprogramme in Rottweil
7. Gesetze und Dekrete:
...§1 Geltungsbereich und die Zuständigkeiten
...§2 Gesetzeshierarchie
...§3 Handel
...§4 Mindeslöhne
...§5 Steuern
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♦ ♦ ♦ 1. Aktuelles: ♦ ♦ ♦
Berufsempfehlung: Bäcker, Schmied, Zimmermann
Feldempfehlung: Mais, Weizen
Stellen in der Bürgerwehr sollten wenn möglich gegen Abend angenommen werden
Ankündigung:
Geht bitte im Eisenbergwerk und im Wald arbeiten!
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♦ ♦ ♦ 2. Ansprechpartner: ♦ ♦ ♦
⋄ EBV: Calendula
⋄ Büttel: Vakant (Oberbüttel), Viorica (Büttel), Calendula (Hilfsbüttel)
⋄ Architektur: Jorik_baerentatze, Darkan_jenisch
⋄ Hafenmeister: Calendula
⋄ Kirche: Konsar (Pfarrer), Franzel (Diakon)
⋄ Gendarmerie: Aimerik
⋄ Stadtkommandant: wird gesucht
⋄ Kulturverantwortlicher: Maliander
Medici:
⋄ Erzi
⋄ Evilwitch
⋄ Narthan
⋄ Darkan_jenisch
Weitere Mediziner bitte melden. Bei Bedarf öffnen die aufgelisteteten Ärzte ihre Praxen.
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♦ ♦ ♦ 3. Handel, Markt und Spenden: ♦ ♦ ♦
Der Rottweiler Markt ist größtenteils lizensfrei!
Es ist möglich bis zu 50 Taler am Tag an das Rathaus zu spenden. Für größere Spenden wendet euch bitte an den Bürgermeister.
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♦ ♦ ♦ 4. Preise des Rathauses: ♦ ♦ ♦
Einkaufspreise des Rathauses sehen wie folgt aus:
⋄ Holz bis zu 3,90 Taler
⋄ Mais bis zu 2,70 Taler
⋄ Gemüse bis zu 8,50 Taler
⋄ Milch bis zu 8,50 Taler
Für die automatischen Einkäufe des Rathauses gelten folgende Preise:
⋄ Wolle zu 11,00 Taler
⋄ Schweine Gerippe zu 14,00 Taler
⋄ Fleisch zu 16,50 Taler
⋄ Doppelzentner Kuhgerippe zu 28,00 Taler
⋄ Leder zu 15,00 Taler
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♦ ♦ ♦ 5. Äxte & Erz: ♦ ♦ ♦
Nur das Rathaus darf ungeschliffene Äxte zu 140 Taler auf dem Markt anbieten, nur ortsansässige Schmiede diese kaufen und dann für 160 Taler auf dem Markt verkaufen. Äxte für 160 Taler dürfen nur von dem Rathaus gekauft werden.
Das Rathaus bietet Eisenerz zum Preis von 18.50 Talern an. Der Aufkauf dieses Erzes ist allein Rottweiler Handwerkern gestattet. Alternativ können Rottweiler Handwerker beim Bürgermeister Erz bestellen.
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♦ ♦ ♦ 6. Hilfsprogramme: ♦ ♦ ♦
Jungbürgerhilfe:
Als Starthilfe für Jungbürger bietet das Rathaus neuen Bürgern täglich bis zum Erhalt des ersten Feldes (höchstens aber sieben Tage lang) ein Brot zum Mindestpreis von 2 Talern. Bitte meldet euch per Brief oder im Wirtshaus beim Bürgermeister.
Jungbauernhilfe:
Jedem Jungbauern, der das erste Mal ein Feld besitzt, steht eine einmalige Hilfe in Höhe der ersten Bearbeitungskosten (max. 20 Taler) auf seinem neu gewählten Feld zu. Diese Hilfe wird nur auf Antrag gewährt und vom Bürgermeister in Form einer Spende gewährt.
Näheres zu den beiden Hilfen ist im Haus des Lebens in der Halle Rottweils, zu finden.
Raubopferhilfe der Grafschaft:
Jedem Raubopfer wird eine Hilfe von max. 20 Talern gewährt.
Diese Hilfe gibt es nur, wenn eine Anzeige gestellt wurde und ein Beweis ((Screen)) vorliegt.
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♦ ♦ ♦ 7. Gesetze und Dekrete: ♦ ♦ ♦
§1 Geltungsbereich und die Zuständigkeiten
Alle hier aufgeführten Gesetze und Dekrete gelten innerhalb unseres Dorfes Rottweil für alle Mitbürger, Reisende, Organisationen, Parteien und jegliche Art von Vereinigungen.
Strafverfolgungen geschehen durch die hiesigen Büttel oder dem Bürgermeister.
Verstöße gegen unsere Dorfgesetze werden vom Bürgermeister strafrechtlich verfolgt.
Verstöße gegen das Württembergische Gesetz werden vom Staatsanwalt strafrechtlich verfolgt.
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§2 Gesetzeshierarchie
Die Kaiserdekrete und Reichsgesetze stehen über den Gesetzen von Württemberg sowie den Dorfdekreten.
Die Gesetze der Grafschaft von Württemberg stehen über den Dorfdekreten.
Mit der Verkündung der Gesetze, treten diese in Kraft, soweit nicht anders verfügt.
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§3 Handel
Es ist nicht nötig eine Handelslizenz zu erbitten oder eine Meldung in unseren Hallen zu machen.
Der amtierende Bürgermeister behält sich jedoch vor, in gewissen Fällen den Verkauf, auch unbegründet, zu verbieten. Der Verstoß gegen ein solches Verbot steht unter Strafe.
Die Höchstpreise sind unbedingt einzuhalten! Bei Nichteinhaltung der Höchstpreise folgt eine Anzeige durch die hiesigen Büttel oder den Bürgermeister.
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Spekulation (Aufkauf von Waren zum Weiterverkauf zu erhöhten Preisen) ist verboten, zwischen Kauf und Verkauf einer gleichen Ware müssen mindestens 7 Tage liegen. Spekulation wird grundsätzlich zur Anzeige gebracht!
Auch die Spekulation auf dem Bodenmarkt (Ankauf von billigen Feldern und teuerer Verkauf) wird zur Anzeige gebracht!
Einzig dem Rathaus ist Spekulation erlaubt.
Handwerker können grundsätzlich eine Ware innerhalb von zwei Tagen zurückfordern, wenn ein anderer, ansässiger Handwerker des gleichen Gewerbes diese auf dem Markt erworben hat. Zuwiderhandlungen werden entsprechend der Spekulationsrichtlinien gehandhabt.
Der Verkauf von Äxten & Schaufeln mit einer Haltbarkeit unter 90 % ist nur dann gestattet, wenn sie zum Mindestpreis angeboten werden, der Käufer hat hierbei jedoch ein 2 Tage geltendes Rückgaberecht ausgenommen, der Verkäufer verlässt in dieser Zeit Rottweil. Beträgt die Haltbarkeit weniger als 50% wird der Verkauf als versuchter Betrug geahndet. Ausgenommen hiervon sind Absprachen zwischen dem Käufer und Verkäufer.
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§4 Mindeslöhne
In Rottweil gelten folgende Mindestlöhne:
16 Taler bei geforderten 0-10 Attributpunkten
17 Taler bei geforderten 11-17 Attributpunkten
18 Taler bei geforderten 18+ Attributpunkten
Nichtbeachtung wird mit einer Anzeige wegen Sklaverei geahndet.
Löhne dürfen die angegebenen Mindestlöhne nicht unterschreiten. Das heißt eventuelle Lohnsteuern müssen bei der Ausschreibung von Stellen beachtet werden.
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§5 Steuern
Aktuell gibt es in Rottweil einen Steuersatz von 1,50 Talern pro Feld und 2 Talern auf den Beruf. (Maximal 5 Taler)
Die Steuerbescheide werden im 14-tägigen Rhythmus durch den amtierenden Bürgermeister verschickt und müssen innerhalb der genannten Tage (siehe Steuerbescheid) gezahlt werden.
Wer keine Steuern bezahlt muss einerseits mit Verzugszinsen und andererseits mit einer Anklage rechnen, wenn kein Hinderungsgrund bekannt ist (und keine Reaktion auf einen Brief binnen 5 Tagen erfolgt)
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22.02.1467
Jorik Haakonsen
Bürgermeister v. Rottweil