Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Verfassungskommission
BeitragVerfasst: Sa 20. Jan 2018, 21:01 
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Guten Abend,

letzte Nacht hat ihr Majestät die Königin die Bildung einer Verfassungskommission in Auftrag gegeben. Dorthin entsendet von provinzieller Seite jede Provinz einen Vertreter. Wer genau am Ende dorthin geschickt wird oder nach welchem Verfahren dies entschieden wird, entscheidet zwar am Ende der Graf, ich denke jedoch, es kann nicht schaden, darüber zu beraten, wer ein sinnvoller Vertreter wäre. Gibt es Einschätzungen dazu ? Die Verfügung der Königin ist Hier nachzulesen.

Tut mir leid, wenn ich was vorwegnehme, aber mir ist es auch nur in meiner Funktion als Standesleiter aufgefallen und ich sehe die Gefahr, dass man es evtl. nicht mitbekommt und wir am Ende überrascht werden. Die Vertreter müssen nämlich schon bis zum 31.01. feststehen.

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Verfasst: Sa 20. Jan 2018, 21:01 


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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungskommission
BeitragVerfasst: Sa 20. Jan 2018, 21:10 
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"Oh, ich glaube daran hätte ich Freude, also wenn man sich selbst vorschlagen darf, dann schlage ich mich vor." Die junge Frau grinste in die RUnde

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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungskommission
BeitragVerfasst: Sa 20. Jan 2018, 23:36 
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Danke Vionax für die Eröffnung des Themas, ich hätte es sonst jetzt angesprochen.

Ihre Majestät hat beschlossen, dass die Regenten über das Verfahren der Benennung entscheiden. Da der Vertreter bereits am 30.01. feststehen soll, schlage ich hiermit folgendes Verfahren vor:

Ein jeder interessierter Bürger der Grafschaft Württemberg möge sich melden und mit dieser Meldung auch kurz umreißen, was für Vorstellungen er oder sie für die neue Reichsbulle einbringen möchte. Dafür soll Zeit bis zum 25.01. diesen Jahres sein. Meldungen können hier oder schriftlich an mich gerichtet werden. Anschließend werde ich über den Vertreter Württembergs entscheiden.

Ich bitte den Wortführer, eine entsprechende Verlautbarung zu verfassen und in der Weinstube zu veröffentlichen.

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Quarke von Greifenklau, Fürst von Pommern-Wolgast


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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungskommission
BeitragVerfasst: So 21. Jan 2018, 01:35 
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Aushang ist raus , aufgrund der Rederechte im Sitzungssaal hab ich den Bürgern ebenfalls mitgeteilt ihre Meldung ebenfalls an mich zur Weiterleitung senden zu können .

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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungskommission
BeitragVerfasst: Mi 24. Jan 2018, 21:24 
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Gibt es schon Bewerber? Sonst werter Herr Regent, würde ich euch bitten, unser Gespräch über dieses Thema als jene anzusehen,

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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungskommission
BeitragVerfasst: Mi 24. Jan 2018, 22:29 
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...Wo du fast nichts über deine Vorstellungen gesagt hast. Also irgendwie.. nicht.

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Quarke von Greifenklau, Fürst von Pommern-Wolgast


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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungskommission
BeitragVerfasst: Mi 24. Jan 2018, 22:50 
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Klar habe ich das, such dir das morgen gerne noch einmal raus

(((BZw, habe ich dir jetzt schon eine Schnelltaube geschickt ;) )))

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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungskommission
BeitragVerfasst: Do 25. Jan 2018, 15:07 
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Registriert: Mo 30. Okt 2017, 12:37
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Valon hatte lange darüber nachgedacht, wie man das Königreich reformieren konnte und wollte nun seine Überlegungen vortragen. So erhob er sich und ergriff das Wort.

Um es kurz zu sagen brauchen wir einen deutlich kleineren Reichstag und Gesetze, die zu schnelleren Abstimmungen führen.
Was einfach klingt, muss jedoch sorgfältig überlegt sein.

Um einen Anfang zu finden, würde ich gerne mit der Zusammensetzung des 2. Standes anfangen.
In diesem sind meiner Ansicht nach viel zu viele Personen anwesend. Allein 72 Mitglieder werden von den Ratsmitgliedern der 6 Provinzen gestellt. Dazu kommen über hundert Adlige und Ritter. In einer so großen Gruppe mit so vielen unterschiedlichen Interessen ist es eine unglaublich schwierige Aufgabe einen Konsens zu finden. Diskussionen ziehen sich in die Länge und Entscheidungen werden erschwert.
Aus diesem Grund würde ich vorschlagen die Mitglieder des 2. Stands deutlich zu verkleinern.
Die Adligen sollen aus ihren Reihen 35 Vertreter in den 2. Stand schicken.
Jeder Rat bestimmt 3 Mitglieder, sodass insgesamt 18 Ratsmitglieder in den zweiten Stand entsandt werden.
Und aus den Reihen der Ritter kommen ebenfalls 18 Vertreter.
Diese Vertreter haben volles Stimm- und Rederecht im zweiten Stand.
Jedes Mitglied hat ein einfaches Stimmrecht.
Bei Inaktivität wird sofort ein neues Mitglied gewährt. Bei Entschuldigung wird ein Ersatzmann von dem zu dieser Zeit fehlenden Vertreter bestimmt. Dieser muss aber dem 2. Stand angehörig sein.

Rederecht kann jedem Adligen, Ritter oder Ratsmitglied verliehen werden, muss aber beantragt werden und kann bei Inaktivität entzogen werden.
Alle Adligen, Ritter und Ratsmitglieder haben das Recht die 4 Reichstagmitglieder zu wählen.
Zudem haben alle Adligen, Ritter und Ratsmitglieder das recht Anträge zu stellen. Rederecht wird ausschließlich für den eigenen Antrag gewährt.

Über die Zahlen und die Verhältnismäßigkeit der Vertreter lässt sich streiten und diese können auch durchaussinnvoll verändert werden.
Aufgrund der Einflussmöglichkeit der Regenten durch den Regentenrat ist zu überlegen ob Regenten nur Rederecht erhalten sollten und nicht als Vertreter entsandt werden.
Einfluss auf die Gesetze können sie über den Regentenrat nehmen.

Zudem sollte die Zeit die ein Antragsteller hat um seinen Antrag zu verändern auf einen oder eineinhalb Monate gekürzt werden.
Nach einem Monat sollte jeder zu Wort gekommen sein und wenn es mehrere Vorschläge gibt, sollte man die Entscheidung per Wahl treffen.
Eine Verlängerung der Diskussion kann per Bedarf im gemeinsamen Saal von abgestimmt werden. Die Abstimmung dauert 5 tage und wird mit einer absoluten Mehrheit beschlossen. Wird eine Verlängerung abgelehnt wird sofort eine Abstimmung vorbereitet. 2 Tage sind für die Vorbereitung zu wählen und 5 Tage für die wahl.


Im dritten Stand kann man auf Bürgervertreter verzichten.
Die Städte dürfen fortan jeweils nur einen Vertreter entsenden. Ob sie den Bürgermeister oder einen Bürgervertreter schicken darf jede Stand frei entscheiden.
Gildenmitglieder sollten nur halb so viele Vertreter entsenden wie es Städte gibt um die Verhätlnismäßigkeit zu wahren.

Um Abstimmungen schneller zu ermöglichen sollten klare und schnellere Fristen gesetzt werden.
Der Reichstag sollte aufgelöst werden und die Stände aufgewertet.
So könnten Gesetzesentwürfe dann aussehen.

Ein Antrag wird formal im gemeinsamen Saal geäußert.
Dort werden von allen Ständen gemeinsam Diskussionen geführt und Vorschläge gemacht.
Nach einem Monat werden die Vorschläge gesammelt und es wird innerhalb der Stände abgestimmt.
Jeder Stand gibt nach 5 Tagen die Abstimmungsergebnisse bekannt. Um einen Vorschlag zu beschließen müssen zwei Stände für diesen stimmen. Enthaltungen sind ungültig.
Bei drei oder mehr zur Wahl stehenden Vorschlägen wird der schwächste Vorschlag gestrichen und es wird neu abgestimmt.
Der schwächste Vorschlag wird anhand der Abstimmungsergebnisse ausgewählt. Bei drei Vorschlägen erhält der beste Vorschlag in jedem Stand 3 Punkte, der zweitbeste zwei und der letzte einen. Die Summe aus den Abstimmungen aller Stände bestimmen dann den Stärksten beziehungsweise schwächsten Vorschlag.

Eine Verlängerung der Diskussion kann beantragt werden. Hierbei wird innerhalb jedes Standes innerhalb von fünf Tagen abgestimmt. Es müssen zwei Stände mit einer absoluten Mehrheit für Ja Stimmen. Enthaltungen werden nicht eingerechnet.

Wenn ein Ergebnis zustande kam hat der Regentenrat 7 Tage Zeit gemäß ihrer Rechte ein veto einzulegen.
Dann wird das Gesetz der Königin zur Unterzeichnung unterbreitet, wobei sie von ihrem Vetorecht Gebrauch machen darf.

Um juristisch und formale Aspekte einzubringen, kann eine kleine Kammer gewählt werden. Bestehend aus 4 Abgeordneten aus jedem Stand.
Diese prüfen innerhalb von zwei Wochen den nach der Diskussion entstandenen Entwurf auf juristische Fehler und verweisen auch innerhalb der Diskussion auf formale Fehler.


Zuletzt geändert von Valondarion am Do 25. Jan 2018, 15:39, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungskommission
BeitragVerfasst: Do 25. Jan 2018, 15:31 
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Ich werfe mal einige meiner radikaleren Ideen in den Raum:

Der König erlässt Gesetze und der Reichstag hat eine zweiwöchige Frist ein veto einzulegen. Wenn er es nicht hinbekommt hat er eben Pech gehabt. Aber vielleicht kommt er so mal in die Hufe.

Aftervasallen fliegen aus dem 2. Stand, ebenso Ratsmitglieder.
Im 3. Stand werden pro Provinz 3xAnzahl der Städte vertreter geschickt. Damit gleicht man aus, dass in manchen Städten viele Aktive leben und in mnachen keine. Unter diesen Leuten dürfen Räte, Aftervasallen, BM, Gildemitglieder etc sein, die Bevölkerung entscheidet, wer sie vertreten soll.
Im 1. Stand sind nur noch ordinierte Pfarrer. Es ist nämlich vor den letzten Kurien immer ein sprunghafter Anstieg an Diakonen gewesen, die rasch zur Wahl schritten und dann auch mal gerne auf dem Scheiterhaufen landeten.

Der Reichstagsvorsitzende wird vom König eingesetzt und ist kein Mitglied des Reichstages. Möglicherweise hat der König mehr Interesse daran, da wen einzusetzen, der Diskussionen wirklich leitet anstatt nur Schlüssel vergibt.

Der König kann Lehen entziehen und das Vetorecht liegt nicht mehr beim 2. Stand ( der zu schnell nach Beliebtheit entscheidet) sondern beim Regentenrat. Der König kann die Aftervasallen seiner Reichsadeligen sanktionieren. Es geht nicht an, dass die sich alles erlauben können und der König muss es hinnehmen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungskommission
BeitragVerfasst: Do 25. Jan 2018, 17:27 
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Registriert: Mi 10. Jan 2018, 13:59
Beiträge: 446
Sind das Bewerbungen für die Vertretung WBs in der VK?^^

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Quarke von Greifenklau, Fürst von Pommern-Wolgast


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