Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Verbannung Gryzjusz
BeitragVerfasst: Mi 22. Jan 2014, 11:54 
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Artair kommt mit einigen Pergamenten aus dem Gericht und er hatte im Strafregister noch mal nachgesehen. Daher war ihm der Kerl so bekannt. Ich fordere eine Verbannung aus Württemberg für Gryzjusz. Der Kerl raubt ständig in und um Württemberg. Alleine jetzt verhandel ich schon wieder einen Raub mit ihm, wo ein erheblicher Schaden zustande gekommen ist. Ich habe hier ein paar Akten von vergangenen Raubüberfällen:
Raub zwischen Reutlingen und Zollern
Raub zwischen Zollern und Reultingen
Raub in Zollern
Raub zwischen Reutlingen und Zollern
Raub Esslingen
Raub zwischen Rottweil und Zollern
Und das war nur das letzte halbe Jahr. Er hat noch weitaus mehr Raube verübt und auch schon versucht das Schaffhausener Rathaus zu stürmen. Da er immer in der Nähe von Schaffhausen raubt muss er da irgendwo sein Lager haben. Ich bin mir sicher dass er nicht aufhören wird zu rauben.

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Verfasst: Mi 22. Jan 2014, 11:54 


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbannung Gryzjusz
BeitragVerfasst: Mi 22. Jan 2014, 12:20 
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Der Herr ist erst Verbannt worden.

Hier eine Abschrift der Verbannung

Zitat:
Verbannung von Gryzjusz

Aufgrund mehrfacher Verurteilung wegen Raubes in der Grafschaft Württemberg, wird Gryzjusz mit Wirkung zum 23.06.1461 aus Württemberg verbannt! Ihm wird freigestellt, die Grafschaft zu verlassen oder alternativ einen Hausarrest auf seinem Grundbesitz in Reutlingen zu verbringen. Vom 23.06.1461 an darf sich Gryzjusz für 3 Monate nicht nicht innerhalb unserer Provinz bewegen, oder sie von außerhalb betreten. Die Verbannung endet mit Ablauf des 22.09.1461.

In Übereinstimmung mit §6 des Sicherheitsgesetzes Württembergs erkläre ich Gryzjusz für diesen Zeitraum zum Feind der Grafschaft Württemberg. Sollte er innerhalb dieser Zeit außerhalb Reutlingens in Württemberg gesehen werden, so gilt er als vogelfrei und darf von Jedermann gejagt werden. Die Armee Württembergs erhält die Weisung, die Verbannung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln durchzusetzen, dies schließt ausdrücklich die Tötung des Verbannten ein.
Jede Person, die Gryzjusz bei Missachtung dieser Verbannung Unterstützung gewährt, wird sein Schicksal teilen.

Gegeben zu Stuttgart, am 17.06.1460

gez.
Jussi von Araja
Graf von Württemberg

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 Betreff des Beitrags: Re: Verbannung Gryzjusz
BeitragVerfasst: Mi 22. Jan 2014, 12:49 
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Beeke sieht zu White_Paladin "Und dann darf er nicht nochmal verbannt werden weil er es erst wurde?"

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 Betreff des Beitrags: Re: Verbannung Gryzjusz
BeitragVerfasst: Mi 22. Jan 2014, 12:58 
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"WhitePaladin, dann lies mal was da steht. Die Verbannung wurde bereits wieder aufgehoben."

Zitat:
Die Verbannung endet mit Ablauf des 22.09.1461.


"Sicher darf man also wieder verbannen."

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 Betreff des Beitrags: Re: Verbannung Gryzjusz
BeitragVerfasst: Mi 22. Jan 2014, 13:01 
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Beeke hätte alles andere auch merkwürdig gefunden.Warum aber White_Paladin diesen Wisch hervorgeholt hat bleibt wohl ein Geheimniss "Unter den gegebenen Umständen wäre es wohl nur richtig ihn erneut zu verbannen.Er scheint ja nicht besonders lern fähig zu sein."

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 Betreff des Beitrags: Re: Verbannung Gryzjusz
BeitragVerfasst: Mi 22. Jan 2014, 13:05 
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Eigentlich war er der Meinung, dass gerade ein Hauptmann wissen sollte, dass eine Verbannung immer nach drei Monaten aufgehoben wird und das ganz automatisch, doch es kam eben anders. Auch egal. "Muss man den nicht erst verbannen und dann für Vogelfrei erklären, um den mit einem Banner jagen zu dürfen? Wolltet ihr nicht irgendwelche Übungen für die Armee? Ja, klingt scheiße, aber der überfällt skrupellos die Menschen. Es reicht, denn er lernt nicht, auch aus der ersten Verbannung schon nicht. Also sollte man ihm das Handwerk legen!"

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 Betreff des Beitrags: Re: Verbannung Gryzjusz
BeitragVerfasst: Mi 22. Jan 2014, 13:17 
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Ja natürlich kann man ihn wieder Verbannen aber alle die Fälle die Artair da angeschleppt hat sind vor der Verbannung gewesen. Ergo wurde er dafür schon verbannt. Dafür kann man ihn nicht verbannen.

Ja man muss erst Verbannen und wenn er dann das Gebiet der Verbannung nicht verlässt kann man ihn für Vogelfrei erklären und dann jagen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Verbannung Gryzjusz
BeitragVerfasst: Mi 22. Jan 2014, 13:22 
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Artair versteht das nicht so ganz. Der Kerl fängt schon wieder an. Ich sagte doch bereits das er erneut geraubt hat und dieses Mal wirklich mit sehr hohem Verlust. Selbst wenn es schon eine Verbannung gab, er scheint einfach weiter zu machen. Und da es sogar schon eine Verbannung gab sollte man noch härter vorgehen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Verbannung Gryzjusz
BeitragVerfasst: Mi 22. Jan 2014, 13:32 
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Die Reichsgesetze erlauben eine Jagd auf einen Verbannten erst, wenn man ihm ein paar Tage gegeben hat um zu flüchten. Der Zugang zum Grundbesitz muss gewährleistet bleiben. Solange nichts offizielles von der Regentin kommt sind uns sowieso die Hände gebunden.

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Wortführer von Württemberg


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbannung Gryzjusz
BeitragVerfasst: Mi 22. Jan 2014, 13:39 
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"Weiß man, wo sein Grundbestiz ist?"

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