Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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BeitragVerfasst: So 13. Aug 2017, 10:51 
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Liebe Kollegen,

verschiedene Anlässe in der Vergangenheit haben uns gezeigt, dass wir noch einmal an unsere Aufgabenbeschreibung ran müssen.

Hier die Quelle.

Ich zitiere einmal, verzeiht die Unübersichtlichkeit!

Mondlicht hat geschrieben:
Zitat:
Übersicht der Aufgaben der verschiedenen Ämter im Württemberger Rat
(Stand: 15.03.1465)


Die Aufgabenverteilung ergibt sich auf Basis verschiedener Grundlagen:
  • fest zugeordneten Aufgaben in den Amtsbüros der Vogtei ((InGame)) [blau],
  • aus der Gesetzgebung des Reiches oder der Grafschaft [grün],
  • der internen Arbeitsorganisation des Rates [lila],
  • ((RP-Off Administrationsaufgaben)) [rot].

Zitat:
Ratsmitglied allgemein:

  • Alle Ratsmitglieder sind Mitglied des Zweiten Standes, sie sollten sich dort einbringen und sind voll wahlberechtigt. Gehört ein Ratsmitglied bereits einem anderen Stand an und verbleibt dort auch während der Ratsperiode, gilt es auch dort sich einzubringen.
  • Alle Ratsmitglieder sollen sich aktiv an den Beratungen und Abstimmungen des Rates beteiligen.
  • ggf. Sonderaufgaben innerhalb des Rates, z.B. Archivar


Zitat:
Der Graf von Württemberg

  • Räte ernennen (max. 2 pro Tag, nach Wahlen mehr)
  • Räte entlassen (max. 2 pro Tag, nach Wahlen mehr)
  • Automatische Bergwerkswartung veranlassen
  • Für die Streitkräfte (Marschall) bewilligten Mindestbetrag je Woche einstellen (max. 1000 Taler)
  • Dekan der Universität berufen
  • Die Bewilligung der Beamten erteilen
  • Das Prestige der Provinz pflegen
  • Vertretung Württembergs im Imperialen Reichstag des SRING
  • Mitarbeit im Regentenrat/Reichsrat des Königreiches
  • Mitarbeit im Reichsarmeeaufsichtsstaab (RAAS) des Königreiches
  • Rederecht im Reichstag, aber kein Abstimmungsrecht (als Regent)
  • Repräsentant der Grafschaft von Württemberg
  • Entscheidung über Adelungen und Durchführung von Adelungen und anderen Ehrungen
  • Verwaltung der Lehnsverhältnisse: Dokumentation Schriftverkehr, Vermerk von Reisen, Umzügen und Klosteraufenthalten
  • Veranlassen von legalen Rathausstürmen
  • Oberbefehlshaber der Württembergischen Armee
  • Führung des Rates, Koordination der Ratsarbeit
  • Aktive Beteiligung an den Beratungen und Abstimmungen des Rates
  • Moderation der Beratungen und Eröffnung der Abstimmungen des Rates
  • interne Dokumentation der Aufwendungen zur Prestigepflege
  • interne Dokumentation der Umfrageergebnisse
  • Administrator des gesamten zivilen Schlossbereiches (Schloss-Forum)


Zitat:
Richter

  • Prozesse leiten/weiterführen
  • Strafverfahren vor dem Provinzgericht führen und Urteile fällen
  • Überprüfung der bestehenden Gesetze auf ihre Aktualität und mögliche Gesetzeslücken
  • Entwicklung und/oder Überprüfung von Vertragstexten im Auftrag der Grafschaft
  • Vertretung Württembergs bei der Justizkonferenz des Reiches
  • Strafregister der Grafschaft führen
  • Register der Rehabilitationsfristen führen
  • ggf. Vertretung der Grafschaft vor dem RKG
  • Führen der Beobachtungsliste im Meldungsbereich in Zusammenarbeit mit dem Nachrichtenoffizier der Armee


Zitat:
Staatsanwalt

  • Vertretung Württembergs bei der Justizkonferenz des Reiches
  • Justizhilfe leisten bzw. Fälle der Justizkonferenz vorlegen
  • Anklage vor dem Provinzgericht erheben (Anklageschrift fertigen)
  • 2. Plädoyer am Provinzgereicht halten (Anklagerede)
  • Zeugen am Provinzgericht vorladen und anhören
  • Strafanzeigen der Büttel/Bürgermeister auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen
  • Pflege der Büttelliste
  • Führen der Akten der laufenden Prozesse
  • ggf. Vertretung der Grafschaft vor dem RKG
  • Moderation und Verwaltung des Büttelbüros im Schloss (Schloss-Forum)


Zitat:
Kämmerer

  • Zucht von Jungtieren
  • Einstellung von Beamten
  • Änderung der Bergwerkseinstellungen (Arbeiterzahlen, Gehalt) auf Anweisung
  • Änderung der Höhe des IML
  • Einstellung von Waren- und Lohnsteuer
  • Überweisung der wöchentlichen militärischen Ausgaben an den Marschall
  • Erstellung von Mandaten, Bargeldanteil (zusammen mit HBV für Warenanteil), insbesondere für:
    • Überweisung der Soldzahlungen an Soldaten
    • Überweisung der Soldzahlungen an Gendas
    • Sonstige Überweisungen
    • Zahlungen für die Häfen
    • Allgemeine Handelsgeschäfte und Schiebemandate (Kostenberrechnung)
  • Abwicklung von (Aus-)Zahlungen von der/an die Grafschaft über die Spendenfunktion inkl. rechtssicherer Dokumentation
  • Abwicklung der Abgaben und Zuschüsse der Professoren an der Universität Württemberg. Kontrolle der Zahlung aller Abgaben, Auszahlung der Zuschüsse über die Spendenfunktion inkl. rechtssicherer Dokumentation
  • Entgegennahme und Dokumentation von Spenden
  • Wöchentliche Dokumentation und Veröffentlichung der Beamteneinstellungen
  • Wöchentliche Dokumentation und Veröffentlichung der Tierzuchtstatistiken
  • Erstellung und Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnung der Grafschaft alle 7 Tage
  • Tägliche Überwachung und Bestätigung der Bergwerkswartung durch den Baumeister (4-Augenprinzip)
  • Entgegennahme und interne Dokumentation der Soldzahlungen an Soldaten
  • Interne Dokumentation der Zahlungen für die Häfen
  • Sonstige Dokumentation im Zusammenhang mit Auszahlungen und Einzahlungen
  • Berechnung und Veröffentlichung der Grafschaftsabgaben von den Dörfern
  • Bestellung vom Futtermitteln für die Jungtierzucht der Grafschaft bei den Bürgermeistern
  • Verwalten der Steuersünder
    • Mahnungen schreiben
    • Register führen
    • Anzeigen schreiben
    • Steuern erlassen
  • Gegenprüfung des Etats der Württembergischen Armee
  • Mitarbeit im Schatzmeisterbereich der Reichsarmee
  • Mitarbeit in diversen Reichsinstitutionen (z.B Wirtschaftskanzlei Worms)


Zitat:
Handelsbevollmächtigter (HBV)

  • Mitarbeit in diversen Reichsinstitutionen (z.B Wirtschaftskanzlei Worms)
  • Erstellung/Erweiterung von Mandaten, Warenanteil (zusammen mit Kämmerer für Bargeldanteil), insbesondere für:
    • Weiterleitungen Waren im innergrafschaftlichen Handel zwischen den Dörfern
    • Auszahlung des Förderprogramms der Bergwerksarbeit
    • Überweisung der Soldzahlungen an Soldaten
    • Nahrungsverkauf für Soldaten
    • Materiallieferung für die Häfen
    • Allgemeine Handelsgeschäfte und Reisemandate (unter Angabe des Raubrisiko und der nötigen Sicherheitsvorkehrungen im Mandatstext!)
  • Durchführung der Rückkäufe der Grafschaft von den Dörfern
  • Aufkauf von Futtermitteln für die Jungtierzucht der Grafschaft
  • Abwicklung der Zahlungen der Abgaben und Gendakosten der Dörfer an die Grafschaft
  • Wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern
  • Tägliche Dokumentation und Veröffentlichung des Täglicher Warenbestand
  • Wöchentliche Dokumentation und Veröffentlichung der Grafschaftsrückkäufe
  • Wöchentliche Dokumentation und Veröffentlichung der Futtermittelankäufe
  • Vereinbarung und Abwicklung der Handelsgeschäfte der Grafschaft
  • interne Dokumentation aller Handelsgeschäfte
  • Stetiges Vorhalten von 100 Brot, 100 Mais, 50 Fleisch, 100 Milch bzw. 50 Fisch, 100 Gemüse und/oder Obst im Lager der GS für Armee-Sonderverpflegung.
    Zusätzliche Dokumentation der Preisdifferenz zwischen GS-Ankaufspreis und Sonder-Verkaufspreis für Soldaten bei Verpflegungsusgabe im Versorgungsbüro der Armee (für Armee-Etat)
  • Moderation und Verwaltung des Bürgermeisterbereiches des Schlosses (Schloss-Forum)


Zitat:
Baumeister

  • Tägliche Wartung der Bergwerke, entsprechend dem gültigen Taktungssystem
  • Notfallmassnahmen ergreifen , wie z.b. Notmassnahmen einleiten, Bergwerke öffnen oder schliessen
  • Überwachung der Ausbaustufen der Bergwerke und ggf. Aufwertung einleiten
  • Einstellungen und Entlassungen der Hafenmeister
  • Mitarbeit in diversen Reichsinstitutionen (z.B Wirtschaftskanzlei Worms)
  • Vorschläge zur Erhöhung oder Senkung der Arbeiterzahlen unterbreiten
  • Bereitstellung des täglichen Wartungsplanes und Bergwerksstatistiken
  • Erstellen einer Wochenübersicht der Arbeiterzahlen und Bergwerkserträge
  • Führen einer Liste der Teilnehmer am Förderprogramm gem. der vorgelegten Arbeitsnachweise im Büro des Förderprogrammes in der Weinstube
  • Verwaltung der Württemberger Häfen
  • Fachliche und organisatorische Führung der Hafenmeister, Amtseinsetzungen, Wechsel und Enthebungen Selbiger
  • Weiterleitung der Bestellungen aus dem Förderprogramm an den HBV
  • Schlüsselvergabe an die Hafenmeister für die entsprechenden Bereiche im Schloss, Moderation des Hafenmeisterbereiches im Schloss


Zitat:
Wortführer

  • Für jeden Bürger ansprechbar sein
  • Informationen des Rates nach Außen tragen
  • Bürgermeister per Rundbrief kontaktierten
  • Neuen Bürgermeistern einen Willkommensbrief senden, mit Wichtigen Informationen
  • Kalendereinträge anlegen und veröffentlichen
  • Veränderungen bei der Ratsbesetzung im Zweiten Stand wegen der Zugangsberechtigung anzeigen
  • Aktualisierung der Amtstafel*
  • Ständige Präsenz und Mitarbeit in der Reichskanzlei
  • Vertretung Württembergs in der Wortführerkonferenz
  • Bei Notstandsituationen in die Dörfer reisen, um dort als Vertreter des Rates zu fungieren
  • Aushänge zu Gesetzen und Informationen aktuell halten
  • Aushänge aus dem König- und Kaiserreich aktuell halten
  • Vertragsverhandlungen für die Grafschaft führen
  • Rechenschaftsberichte einsammeln, zusammenstellen und aushängen
  • Bürger im Schloss begrüßen
  • Konferenzräume des Schlosses verwalten (Schloss-Forum)


Zitat:
Marschall

  • Verwaltung und Überweisung des Geldes für die Streitkräfte (Gendarmerie) der Provinz an den Obersten Feldrichter
  • Einkauf von Waffen
  • Inventarverwaltung der Waffen
  • Mandatserstellung für Waffen an die Soldaten (Kauf und Leihmandate)
  • Verwaltung und Erstellung des Etats der Württemberger Armee
  • Verwaltung und Erstellung des Etats der Zahlungen an die Reichsarmee


Zitat:
Hauptmann

  • Umsetzung der politischen Ziele von Regent und Rat in und mit der Armee
  • Vorgabe von Leitlinien in der Armee
  • Überwachung des Armeeetats auf zweckdienliche Verwendung
  • Zusammenarbeit mit der Reichsarmee
  • Überwachung der Verteidigung der Hauptstadt
  • Verantwortung für Kriegseinsätze außerhalb der Grafschaft
  • Koordination der verschiedenen Truppen (Armee, Bürgerwehr, Freiwillige, etc.)
  • Ausbildung der Bürgerwehr
  • Entscheidung über die Zulassung von Bannern
  • Organisation der Abtretung von Soldaten an die Reichsarmee im Einsatzfall, in Rücksprache mit Regent und Armeeführer
  • Führen einer öffentliche Liste mit den in Württemberg aktiven Mitgliedern zugelassener Orden
  • Steht in Kontakt zu in WB zugelassenen militärischen Organisationen
  • Erörterung der Sicherheitssituation mit dem Grafen
  • Schnittstelle zwischen Armee und Rat, Sicherstellung der Kommunikation
  • Zuständig für die Einarbeitung des neuen Hauptmanns und hat Zugang zu allen Bereichen des Hauptmanns
  • (natürlich erhält er auch Einarbeitung und Hilfe von den Stabsmitgliedern)
  • Aktiver Soldat und Stabsmitglied während seiner Rat´s Periode.(Soldateneid ist Pflicht für die Ratsperiode)


Zitat:
Oberster Feldrichter (OFR)

  • Erstellung und Auflösung von Gendarmeriegruppen, Einsetzung Truppführer (Gendamerieführer)
  • Ausschreibung der Feldjägerposten in den Gendagruppen der Dörfer
  • Tägliche Bezahlung der Feldjäger/Gendamerieführer und derer Gendarmarieeinheiten
  • Dokumentation, wenn Genda nicht verteidigt hat im Meldungsbereich des öffentlichen Nachrichtendienstes
  • Sicherstellung der Soldrückgabe, wenn Genda nicht verteidigt hat
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Kämmerer bezüglich Soldnachzahlungen und Soldrückgaben
  • Dokumentation der Soldausgaben im Bereich des Sicherheitsstabes sowie im öffentlichen Nachrichtendienst
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Nachrichtendienst
  • Führung des Buches der Verteidigung im öffentlichen Nachrichtendienst
  • Moderation und Verwaltung des Gendarmeriebereiches/zivilen Sicherheitsbereiches im Schloss (Schloss-Forum)

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: So 13. Aug 2017, 10:51 


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BeitragVerfasst: So 13. Aug 2017, 10:56 
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So, nun zu den diversen Anlässen:

Brille hatte es bereits für Richter und Staats herauskristallisiert, durch die Änderung des Reichsjustizgesetzes sind unsere Aufgabenbeschreibungen nicht mehr aktuell. Ich habe beim Staatsanwalt noch 2 ergänzt, die in die selbe Kerbe schlagen:

brillevonhalten hat geschrieben:
HUHU eben eine Kleine Änderung : wir Haben Keine Juko mehr Habe daher beim Richter -> Richterkonferenz eingefügt ((Fett))

Wen Sini Nix mehr Ändern muss, Kann wer es wer Hier einfügen ?? danköö

Zitat:
Richter

  • Prozesse leiten/weiterführen
  • Strafverfahren vor dem Provinzgericht führen und Urteile fällen
  • Überprüfung der bestehenden Gesetze auf ihre Aktualität und mögliche Gesetzeslücken
  • Entwicklung und/oder Überprüfung von Vertragstexten im Auftrag der Grafschaft
  • Vertretung Württembergs bei der Richterkonferenz des Reiches
  • Strafregister der Grafschaft führen
  • Register der Rehabilitationsfristen führen
  • ggf. Vertretung der Grafschaft vor dem RKG


Hier Juko Durch -> Staatsanwaltkonferenz eingefügt Sini Guggst eben ob es bei dir noch was Zu ändern gibt ??
Zitat:
Staatsanwalt

  • Vertretung Württembergs bei der Staatsanwaltkonferenz des Reiches
  • Justizhilfe leisten bzw. Fälle der Staatsanwaltkonferenz vorlegen
  • Fahndungsliste der Staatsanwaltskonferenz aushängen und Antworten überwachen und weiterleiten
  • Anklage vor dem Provinzgericht erheben (Anklageschrift fertigen)
  • 2. Plädoyer am Provinzgereicht halten (Anklagerede)
  • Zeugen am Provinzgericht vorladen und anhören
  • Strafanzeigen der Büttel/Bürgermeister auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen
  • Pflege der Büttelliste
  • ggf. Vertretung der Grafschaft vor dem RKG
  • Moderation und Verwaltung des Büttelbüros im Schloss (Schloss-Forum)


Die nötigen Änderungen sind fett und unterstrichen und ich bitte zügigst um Abstimmung.

Dieser Punkt:
Zitat:
Moderation und Verwaltung des Büttelbüros im Schloss (Schloss-Forum)

bereitet mir Kopfweh.
Bin ich weisungsbefugt ggü den Bütteln?

Wieso die Frage: Siehe nächste Aufgabenbeschreibung!

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BeitragVerfasst: So 13. Aug 2017, 11:07 
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Das Wirtschaftsteam:


Zitat:
Kämmerer

  • Zucht von Jungtieren
  • Einstellung von Beamten
  • Änderung der Bergwerkseinstellungen (Arbeiterzahlen, Gehalt) auf Anweisung
  • Änderung der Höhe des IML
  • Einstellung von Waren- und Lohnsteuer
  • Überweisung der wöchentlichen militärischen Ausgaben an den Marschall
  • Erstellung von Mandaten, Bargeldanteil (zusammen mit HBV für Warenanteil), insbesondere für:
    • Überweisung der Soldzahlungen an Soldaten
    • Überweisung der Soldzahlungen an Gendas
    • Sonstige Überweisungen
    • Zahlungen für die Häfen
    • Allgemeine Handelsgeschäfte und Schiebemandate (Kostenberrechnung)
  • Abwicklung von (Aus-)Zahlungen von der/an die Grafschaft über die Spendenfunktion inkl. rechtssicherer Dokumentation
  • Abwicklung der Abgaben und Zuschüsse der Professoren an der Universität Württemberg. Kontrolle der Zahlung aller Abgaben, Auszahlung der Zuschüsse über die Spendenfunktion inkl. rechtssicherer Dokumentation
  • Entgegennahme und Dokumentation von Spenden
  • Wöchentliche Dokumentation und Veröffentlichung der Beamteneinstellungen
  • Wöchentliche Dokumentation und Veröffentlichung der Tierzuchtstatistiken
  • Erstellung und Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnung der Grafschaft alle 7 Tage
  • Tägliche Überwachung und Bestätigung der Bergwerkswartung durch den Baumeister (4-Augenprinzip)
  • Entgegennahme und interne Dokumentation der Soldzahlungen an Soldaten
  • Interne Dokumentation der Zahlungen für die Häfen
  • Sonstige Dokumentation im Zusammenhang mit Auszahlungen und Einzahlungen
  • Berechnung und Veröffentlichung der Grafschaftsabgaben von den Dörfern
  • Bestellung vom Futtermitteln für die Jungtierzucht der Grafschaft bei den Bürgermeistern
  • Verwalten der Steuersünder
    • Mahnungen schreiben
    • Register führen
    • Anzeigen schreiben
    • Steuern erlassen
  • Gegenprüfung des Etats der Württembergischen Armee
  • Mitarbeit im Schatzmeisterbereich der Reichsarmee
  • Mitarbeit in diversen Reichsinstitutionen (z.B Wirtschaftskanzlei Worms)


Zitat:
Handelsbevollmächtigter (HBV)

  • Mitarbeit in diversen Reichsinstitutionen (z.B Wirtschaftskanzlei Worms)
  • Erstellung/Erweiterung von Mandaten, Warenanteil (zusammen mit Kämmerer für Bargeldanteil), insbesondere für:
    • Weiterleitungen Waren im innergrafschaftlichen Handel zwischen den Dörfern
    • Auszahlung des Förderprogramms der Bergwerksarbeit
    • Überweisung der Soldzahlungen an Soldaten
    • Nahrungsverkauf für Soldaten
    • Materiallieferung für die Häfen
    • Allgemeine Handelsgeschäfte und Reisemandate (unter Angabe des Raubrisiko und der nötigen Sicherheitsvorkehrungen im Mandatstext!)
  • Durchführung der Rückkäufe der Grafschaft von den Dörfern
  • Aufkauf von Futtermitteln für die Jungtierzucht der Grafschaft
  • Abwicklung der Zahlungen der Abgaben und Gendakosten der Dörfer an die Grafschaft
  • Wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern
  • Tägliche Dokumentation und Veröffentlichung des Täglicher Warenbestand
  • Wöchentliche Dokumentation und Veröffentlichung der Grafschaftsrückkäufe
  • Wöchentliche Dokumentation und Veröffentlichung der Futtermittelankäufe
  • Vereinbarung und Abwicklung der Handelsgeschäfte der Grafschaft
  • interne Dokumentation aller Handelsgeschäfte
  • Stetiges Vorhalten von 100 Brot, 100 Mais, 50 Fleisch, 100 Milch bzw. 50 Fisch, 100 Gemüse und/oder Obst im Lager der GS für Armee-Sonderverpflegung.
    Zusätzliche Dokumentation der Preisdifferenz zwischen GS-Ankaufspreis und Sonder-Verkaufspreis für Soldaten bei Verpflegungsusgabe im Versorgungsbüro der Armee (für Armee-Etat)
  • Moderation und Verwaltung des Bürgermeisterbereiches des Schlosses (Schloss-Forum)



Nun, denn, wir haben in dem angestrebten Prozess gegen eine Bürgermeisterin gesehen, dass die Anweisung des HBV, die nötigen Inventuren an der entsprechenden Stelle zu hinterlegen, nicht ausreichte. Es war keine gültige Weisung. In der Tat geht das ja nicht sehr eindeutig aus den Aufgaben hervor, ich finde dazu nur:
Zitat:
Moderation und Verwaltung des Bürgermeisterbereiches des Schlosses (Schloss-Forum)

Schließt das die Weisung mit ein? Wohl nicht...

Ich könnte mir daher bei beiden Wirtschaftsämtern die Ergänzung wie folgt vorstellen:

Zitat:
[*]Überwachung der Einreichung der Bürgermeister-Inventuren gem. § 4 Abs. 8 Gesetzbuch der Grafschaft


Frage: Genügt das Wort Überwachung um auch Nachfordern zu können, wenn was säumig ist?
Um sicher zu gehen, würde ich sogar sagen:

Zitat:
[*]Überwachung der Einreichung der Bürgermeister-Inventuren gem. § 4 Abs. 8 Gesetzbuch der Grafschaft und Nachforderung säumiger Inventuren


Ein bisschen lang, aber zumindest kann dann niemand mehr durch eine Gesetzeslücke schlüpfen.

Ob noch weiteres zu ergänzen ist, wissen HBV und Kämmerer sicher besser als ich.

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BeitragVerfasst: So 13. Aug 2017, 11:07 
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Oh, eines hab ich grad noch gefunden:

[*]Abwicklung der Abgaben und Zuschüsse der Professoren an der Universität Württemberg. Kontrolle der Zahlung aller Abgaben, Auszahlung der Zuschüsse über die Spendenfunktion inkl. rechtssicherer Dokumentation

Da wir das Abgabensystem abgeschafft haben, könnte das beim Kämmerer raus, oder?

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BeitragVerfasst: So 13. Aug 2017, 11:17 
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Und jetzt zu meinem dicksten Problem: Wie erheben wir die Arbeitsgrundlage des Rates auf Gesetzesniveau, sprich: Wie machen wir die dort festgehaltenen Aufgaben zu gültigen Anweisungen von Amtsträgern i.S.d. § 2 StGB?

Hier sie zitiert:

Zitat:
§ 2 Verrat

(1) Als Verrat geahndet werden Handlungen, welche der Grafschaft oder einem ihrer Städte einen Schaden zufügen oder die Autorität eines Amtsträgers untergraben.

(2) Darunter fallen insbesondere:
a) Die Weitergabe von geheimen Informationen
b) Das Missbrauchen oder Vernachlässigen eines Amtes
c) Bestechung oder Bestechlichkeit von Amtsträgern
d) Das Abgeben einer Falschaussage oder die Fälschung von Beweismitteln vor Gericht
e) Der nicht bestimmungsgemäße Umgang mit richterlichen Weisungen im Rahmen eines Urteils
f) Das bewusste Schützen eines mutmaßlichen Straftäters vor der Strafverfolgung
g) Die Missachtung gültiger Anweisungen von Amtsträgern


Ich könnte mir lediglich eine Verankerung im Gesetzbuch der Grafschaft vorstellen, unter II. Staatsorganisation, erneut ein Zitat:

Zitat:
II. Staatsorganisation


§ 4 Amtsträger

1. Amtsträger ist jede Person, die ein öffentliches Amt der Provinz oder einer Stadt innehat. Der Amtsträger hat sich unverzüglich über seine Aufgaben und Pflichten zu informieren.

2. Die Grafschaft Württemberg wird vom Grafen regiert. Er bildet mit den Ratsmitgliedern an seiner Seite den Rat. Gemeinsam geben sie sich eine Geschäftsordnung.

3. Zur Amtseinführung leisten Ratsmitglieder und Bürgermeister, sowie weitere Amtsträger auf Anweisung des Grafen oder Bürgermeisters einen Amtseid.

4.. Der Rücktritt aus dem Ratsamt, dem Bürgermeisteramt oder einem Amt, dass der direkten Autorität des Grafen untersteht, ist nur mit Genehmigung des Grafen zulässig.

5. Amtsinhabern ist es ausdrücklich verboten ihr Amt zum persönlichen Vorteil oder zum Vorteil einer Gruppierung zu missbrauchen.

6. Ratsmitgliedern ist es während ihrer Amtszeit verboten, die Grafschaft zu verlassen. Bürgermeister und Hafenmeister dürfen ihre Ortschaften nicht verlassen. Ausnahmen kann der Graf gewähren, sofern das Fortlaufen der Amtsgeschäfte gewährleistet ist.

7. Allein der Graf von Württemberg hat das Recht einen Bürgermeister abzusetzen und die Erstürmung eines Rathauses zu befehlen.

8. Binnen der letzten beiden Tage jeder Amtsperiode haben die Bürgermeister eine Bestandsliste abzugeben. Darin ist aufzuführen,

a. der Bargeld- und Warenbestand des Rathauses
b. der Warenbestand des Rathaus-Wirtshauses
c. eine Liste der ausgegebenen Mandate samt Inhalt
d. eine Übersicht der Steuerschuldner.
Ein neuer Bürgermeister hat nach Amtsübernahme unverzüglich die Bestandsliste seines Vorgängers zu prüfen und zu bestätigen. Bei Unstimmigkeiten ist eine neue Bestandsliste vorzulegen.

§ 5 Gesetze & Dekrete

1. Dem Rat von Württemberg obliegt die Gesetzgebung.

2. Der Graf, die Bürgermeister und Vasallen können Dekrete für den Zuständigkeitsbereich erlassen, in dem sie Kraft Amtes oder Titels Verfügungsgewalt haben. Der Graf kann jedes Dekret aufheben.

3. Dekrete des Grafen verlieren ihre Gültigkeit nach spätestens 3 Monaten.

4. Gesetze und Dekrete erlangen ihre Gültigkeit sobald sie in der Provinz öffentlich verkündet wurden.

[...]



Gilt hier Geschäftsordnung = Arbeitsgrundlagen ?!
Oder müssen wir hier ggf. nachbessern?

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BeitragVerfasst: So 13. Aug 2017, 11:26 
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Registriert: Mi 8. Jan 2014, 10:33
Beiträge: 5173
Beim OFR

Zitat:
Führung des Buches der Verteidigung im öffentlichen Nachrichtendienst


Muss ersatzlos gestrichen werden. Das ist eine Erfindung von Adesha. Alle Daten zur Genda werden mehr als ausreichend vom OFR dokumentiert !

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BeitragVerfasst: So 13. Aug 2017, 11:40 
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Beiträge: 1577
Zitat:
Hauptmann

Umsetzung der politischen Ziele von Regent und Rat in und mit der Armee
Vorgabe von Leitlinien in der Armee
Überwachung des Armeeetats auf zweckdienliche Verwendung
Zusammenarbeit mit der Reichsarmee
Überwachung der Verteidigung der Hauptstadt
Verantwortung für Kriegseinsätze außerhalb der Grafschaft
Koordination der verschiedenen Truppen (Armee, Bürgerwehr, Freiwillige, etc.)
Ausbildung der Bürgerwehr
Entscheidung über die Zulassung von Bannern
Organisation der Abtretung von Soldaten an die Reichsarmee im Einsatzfall, in Rücksprache mit Regent und Armeeführer

Führen einer öffentliche Liste mit den in Württemberg aktiven Mitgliedern zugelassener Orden
Steht in Kontakt zu in WB zugelassenen militärischen Organisationen
Erörterung der Sicherheitssituation mit dem Grafen
Schnittstelle zwischen Armee und Rat, Sicherstellung der Kommunikation
Zuständig für die Einarbeitung des neuen Hauptmanns und hat Zugang zu allen Bereichen des Hauptmanns
(natürlich erhält er auch Einarbeitung und Hilfe von den Stabsmitgliedern)
Aktiver Soldat und Stabsmitglied während seiner Rat´s Periode.(Soldateneid ist Pflicht für die Ratsperiode)


- Vorgabe von Leitlinien in der Armee
wie soll das bitte aussehen?

- Überwachung des Armeeetats auf zweckdienliche Verwendung
Die Armee, jedenfalls steht dies im Armeegesetz ist dafür eigenverantwortlich zuständig = kann raus

- Führen einer öffentliche Liste mit den in Württemberg aktiven Mitgliedern zugelassener Orden
Na dann werde ich das mal reaktivieren.. weil da ist seit 3 Jahren nichts mehr geschehen .. werde die Leitungen da mal anschreiben

- Ausbildung der Bürgerwehr
wie soll man sich das bitte Vorstellen?

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BeitragVerfasst: So 13. Aug 2017, 11:58 
Zitat:
Kämmerer

Erstellung von Mandaten, Bargeldanteil (zusammen mit HBV für Warenanteil), insbesondere für:
Überweisung der Soldzahlungen an Soldaten
Überweisung der Soldzahlungen an Gendas
Sonstige Überweisungen
Zahlungen für die Häfen
Allgemeine Handelsgeschäfte und Schiebemandate (Kostenberrechnung)

Danach dürfen die Schiebemandate der BMs nur unter Kostenberechung erfolgen.

Das Strafgesetzbuch sagt dazu
Zitat:
§ 4 Betrug

(1) Als Betrug geahndet werden Handlungen, welche der Steigerung des eigenen oder einem fremden Vermögens auf Kosten einer anderen Person, Vereinigung, der Grafschaft oder einer ihrer Städte dienen.

(2) Darunter fallen insbesondere:

a) Das Verstoßen gegen Verträge
b) Das Verstoßen gegen Bestimmungen zum Handel

Danach ist die Grafschaft dazu verpflichtet, die Kosten von Mandaten von den Bürgermeistern einzufordern.


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BeitragVerfasst: So 13. Aug 2017, 12:06 
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Registriert: Di 5. Jul 2011, 15:57
Beiträge: 5407
Kämmerer:

Zitat:
Abwicklung der Abgaben und Zuschüsse der Professoren an der Universität Württemberg. Kontrolle der Zahlung aller Abgaben, Auszahlung der Zuschüsse über die Spendenfunktion inkl. rechtssicherer Dokumentation


Wurde abgeschafft, also raus damit.

Zitat:
Tägliche Überwachung und Bestätigung der Bergwerkswartung durch den Baumeister (4-Augenprinzip)


Würde ich ergänzen um "ausser bei Automatischer Wartung. Mann kann sich sonst auch totdokumentieren.

Zitat:
Berechnung und Veröffentlichung der Grafschaftsabgaben von den Dörfern


Gibt es schon lange nicht mehr.

Zitat:
Gegenprüfung des Etats der Württembergischen Armee

Der Armeeetat wird von der Armee iegenverantwortlich verwaltet. Was darf der Kämmerer prüfen? Ob die Addition stimmt?

Was dagegen fehlt ist
Tägliche Dokumentation der Buchhaltung.
Oder meinetwegen der Finanzübersicht. Das alles wurde abgeschafft mit dem Resultat dass wir rückblickend kaum etwas nachvollziehen können.

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BeitragVerfasst: So 13. Aug 2017, 12:12 
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Registriert: Di 9. Sep 2014, 09:22
Beiträge: 4985
ein Brief dazu:

Yared hat geschrieben:
Hallo Sini,

da du die Diskussion diesbezüglich angefangen hast, würdest du bitte folgenden Hinweiß in Bezug auf Carlsons Beitrag aushängen? Danke

Zitat:
Da ich nicht weiß, wie ich den Brief anfangen soll (Hallo Rat klingt so seltsam), tue ich es einfach mit diesem Satz.
Jedenfalls geht es mir hier um die Wortmeldung von Carlson, dass der eine Zusatz des OFR ersatzlos gestrichen werden muss.
Als ehemaliger Gendamarieführer habe ich bezüglich dieser Aussage ein paar gemischte Gefühle die ich gerne zu Ausdruck bringen möchte und zum Ausdruck bringen will, wieso dieser Zusatzt nicht gestrichen werden soll.
Es war noch zu Zeiten bevor dieser Zusatz in den Aufgaben des Rates war als ich Gendaführer war, da hat der damalige OFR Carlson mir für einen Tag den Lohn nicht anrechnen wollen und hat dann, nach beschwerde von mir, gesagt, dass er das Geld selbst überweißt und der Kämmerer mir nachträglich das Geld überweißen soll.
Wenn es so gut Dokumentiert gewesen wäre, wäre die Spende aus dem privaten Geldbeutel nicht nötig gewesen. Das zum einen. Kommen wir aber nun zu dem eigentlichen Punkt.

Ein paar Wochen später wurde ich Kämmerer und hatte dadurch Einsicht in die Abrechnung der Gendamarie. Carlson hat in seinen Unterlagen sogar tatsächlich eingetragen, dass ich Verteidigt hätte, hat mir den vollen Lohn eingetragen, hat aber noch zusätzlich zum Kämmerer gesagt etwas von wegen "Ich bin mir sicher, dass Yared nicht verteidigt hat, also bitte für Tag x keinen Lohn auszahlen" und somit hat sich seine Aussage mit seiner eigenen Dokumentation widersprochen. Das heißt also,
dass die Dokumentation nicht so gut funktioniert wie er es jetzt zu sagen scheint, denn sonst hätte er mich in der Abrechnung nicht eingetragen als "Verteidigt" und gleichzeitig dann den Zusatz, dass er glaubt, ich habe nicht verteidigt.
Durch das tägliche Führen des Buchs hat man darüber aber eine Übersicht und auch als betroffener Genda kann man dann ggf.
sagen. "Du hast hier geschrieben ich habe Verteidigt, also steht mir xyz an Lohn zu"


Danke im Voraus

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