Das Wirtschaftsteam:
Zitat:
Kämmerer
- Zucht von Jungtieren
- Einstellung von Beamten
- Änderung der Bergwerkseinstellungen (Arbeiterzahlen, Gehalt) auf Anweisung
- Änderung der Höhe des IML
- Einstellung von Waren- und Lohnsteuer
- Überweisung der wöchentlichen militärischen Ausgaben an den Marschall
- Erstellung von Mandaten, Bargeldanteil (zusammen mit HBV für Warenanteil), insbesondere für:
- Überweisung der Soldzahlungen an Soldaten
- Überweisung der Soldzahlungen an Gendas
- Sonstige Überweisungen
- Zahlungen für die Häfen
- Allgemeine Handelsgeschäfte und Schiebemandate (Kostenberrechnung)
- Abwicklung von (Aus-)Zahlungen von der/an die Grafschaft über die Spendenfunktion inkl. rechtssicherer Dokumentation
- Abwicklung der Abgaben und Zuschüsse der Professoren an der Universität Württemberg. Kontrolle der Zahlung aller Abgaben, Auszahlung der Zuschüsse über die Spendenfunktion inkl. rechtssicherer Dokumentation
- Entgegennahme und Dokumentation von Spenden
- Wöchentliche Dokumentation und Veröffentlichung der Beamteneinstellungen
- Wöchentliche Dokumentation und Veröffentlichung der Tierzuchtstatistiken
- Erstellung und Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnung der Grafschaft alle 7 Tage
- Tägliche Überwachung und Bestätigung der Bergwerkswartung durch den Baumeister (4-Augenprinzip)
- Entgegennahme und interne Dokumentation der Soldzahlungen an Soldaten
- Interne Dokumentation der Zahlungen für die Häfen
- Sonstige Dokumentation im Zusammenhang mit Auszahlungen und Einzahlungen
- Berechnung und Veröffentlichung der Grafschaftsabgaben von den Dörfern
- Bestellung vom Futtermitteln für die Jungtierzucht der Grafschaft bei den Bürgermeistern
- Verwalten der Steuersünder
- Mahnungen schreiben
- Register führen
- Anzeigen schreiben
- Steuern erlassen
- Gegenprüfung des Etats der Württembergischen Armee
- Mitarbeit im Schatzmeisterbereich der Reichsarmee
- Mitarbeit in diversen Reichsinstitutionen (z.B Wirtschaftskanzlei Worms)
Zitat:
Handelsbevollmächtigter (HBV)
- Mitarbeit in diversen Reichsinstitutionen (z.B Wirtschaftskanzlei Worms)
- Erstellung/Erweiterung von Mandaten, Warenanteil (zusammen mit Kämmerer für Bargeldanteil), insbesondere für:
- Weiterleitungen Waren im innergrafschaftlichen Handel zwischen den Dörfern
- Auszahlung des Förderprogramms der Bergwerksarbeit
- Überweisung der Soldzahlungen an Soldaten
- Nahrungsverkauf für Soldaten
- Materiallieferung für die Häfen
- Allgemeine Handelsgeschäfte und Reisemandate (unter Angabe des Raubrisiko und der nötigen Sicherheitsvorkehrungen im Mandatstext!)
- Durchführung der Rückkäufe der Grafschaft von den Dörfern
- Aufkauf von Futtermitteln für die Jungtierzucht der Grafschaft
- Abwicklung der Zahlungen der Abgaben und Gendakosten der Dörfer an die Grafschaft
- Wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern
- Tägliche Dokumentation und Veröffentlichung des Täglicher Warenbestand
- Wöchentliche Dokumentation und Veröffentlichung der Grafschaftsrückkäufe
- Wöchentliche Dokumentation und Veröffentlichung der Futtermittelankäufe
- Vereinbarung und Abwicklung der Handelsgeschäfte der Grafschaft
- interne Dokumentation aller Handelsgeschäfte
- Stetiges Vorhalten von 100 Brot, 100 Mais, 50 Fleisch, 100 Milch bzw. 50 Fisch, 100 Gemüse und/oder Obst im Lager der GS für Armee-Sonderverpflegung.
Zusätzliche Dokumentation der Preisdifferenz zwischen GS-Ankaufspreis und Sonder-Verkaufspreis für Soldaten bei Verpflegungsusgabe im Versorgungsbüro der Armee (für Armee-Etat) - Moderation und Verwaltung des Bürgermeisterbereiches des Schlosses (Schloss-Forum)
Nun, denn, wir haben in dem angestrebten Prozess gegen eine Bürgermeisterin gesehen, dass die Anweisung des HBV, die nötigen Inventuren an der entsprechenden Stelle zu hinterlegen, nicht ausreichte. Es war keine
gültige Weisung. In der Tat geht das ja nicht sehr eindeutig aus den Aufgaben hervor, ich finde dazu nur:
Zitat:
Moderation und Verwaltung des Bürgermeisterbereiches des Schlosses (Schloss-Forum)
Schließt das die Weisung mit ein? Wohl nicht...
Ich könnte mir daher bei
beiden Wirtschaftsämtern die Ergänzung wie folgt vorstellen:
Zitat:
[*]Überwachung der Einreichung der Bürgermeister-Inventuren gem. § 4 Abs. 8 Gesetzbuch der Grafschaft
Frage: Genügt das Wort Überwachung um auch Nachfordern zu können, wenn was säumig ist?
Um sicher zu gehen, würde ich sogar sagen:
Zitat:
[*]Überwachung der Einreichung der Bürgermeister-Inventuren gem. § 4 Abs. 8 Gesetzbuch der Grafschaft und Nachforderung säumiger Inventuren
Ein bisschen lang, aber zumindest kann dann niemand mehr durch eine Gesetzeslücke schlüpfen.
Ob noch weiteres zu ergänzen ist, wissen HBV und Kämmerer sicher besser als ich.