Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Aktuelle Zeit: Fr 29. Mär 2024, 11:24

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 38 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4  Nächste
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: Sa 29. Sep 2018, 18:04 
Offline

Registriert: Mo 30. Okt 2017, 12:37
Beiträge: 369
Darf ich fragen was für eine Übersetzung bei den vorgeschlagenen Gesetzen rausgekommen ist?
GGf würde ich diese dann heute noch korrigieren.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Sa 29. Sep 2018, 18:04 


Nach oben
  
 
BeitragVerfasst: So 30. Sep 2018, 02:20 
Offline

Registriert: Mo 30. Okt 2017, 12:37
Beiträge: 369
Hier ist die Übersetzung die ich gewählt hätte.

(1) […] Imperial Decrees may in principle not alter or contravened the Magna Charta. Contradictions results in the annulment of the decree.


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Mi 3. Okt 2018, 11:43 
Offline

Registriert: Mo 8. Jan 2018, 19:00
Beiträge: 1078
Brauch ich nicht. Die Diskussion läuft und es gibt eine Deutsche im Beraterstab des Kaisers die zur Not auch alles richtig übersetzt. Meine Übersetzung ist aber gut genug das man mich versteht.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Sa 10. Nov 2018, 22:54 
Offline

Registriert: Mo 8. Jan 2018, 19:00
Beiträge: 1078
German

[spoiler]
Zitat:
Bild


Magna Carta des Sacrum Romanorum Imperium Nationis Germanicӕ



I. Sacrum Romanorum Imperium Nationis Germanicӕ

Artikel 1 – Beschreibung

(1) Das Sacrum Romanorum Imperium Nationis Germanicӕ, auch bekannt als S.R.I.N.G. oder Heiliges Römisches Kaiserreich, ist eine konstitutionelle Wahlmonarchie mit einem zum Herrscher gewählten Kaiser. Das Kaiserreich besteht aus verschiedenen Regionen, Kulturen und Sprachen, die die gleichen Pflichten und Rechte haben.

(2) Das Kaiserreich setzt sich aus der Imperialen Domäne und den folgenden Provinzen zusammen:
- Erzherzogtum Österreich
- Herzogtum Bayern
- Herzogtum Lorraine
- Herzogtum Mailand
- Herzogtum Modena
- Herzogtum Savoyen
- Herzogtum Steiermark
- Markgrafschaft Baden
- Fürstentum Mainz
- Franche-Comté
- Grafschaft Augsburg
- Königreich Celje
- Grafschaft Holland
- Grafschaft Württemberg
- Burggrafschaft Nürnberg
- Republik Florenz
- Republik Genua
- Republik Siena

(3) Offizielle Sprachen im Kaiserreich sind Niederländisch, Französisch, Deutsch, Italienisch und Slowenisch. Dennoch ist Englisch die zwingend erforderliche Lingua Franca für alle imperialen Institutionen des S.R.I.N.G..

(4) Jede imperiale Ankündigung, jedes imperiale Gesetzwerk und jeder imperiale Vertrag muss eine Version in der Lingua Franca haben. Im Falle eines Widerspruches zwischen den Übersetzungen muss die Version in der Lingua Franca angewandt werden.

Artikel 2 - Religion

(1) Die offizielle Religion des S.R.I.N.G. ist der Aristotelische Glaube wie er von der Heiligen Römischen und Universalen Aristotelischen Kirche gelehrt wird.

(2) Beziehungen zwischen dem Kaiserreich und der Heiligen Römischen und Universalen Aristotelischen Kirche können innerhalb eines Vertrages, Konkordat genannt, geregelt werden.

Artikel 3 - Kaiser

(1) Der Kaiser trägt den Titel Heiliger Römischer Kaiser. Sein Wappen ist ein schwarzer, doppelköpfiger Adler auf einem goldenen Hintergrund. Er ist der Erbe der Römischen Kaiser und der Krone von Karl dem Großen, Otto dem Ersten und LongJohnSilver.

(2) Der Kaiser ist die höchste Autorität innerhalb des Kaiserreiches. Seine Macht ist durch diese Magna Charta beschränkt und er muss die Imperialen Gesetze respektieren.

(3) Die imperiale Autorität wird dem Kandidat, der die Wahl zum neuen Kaiser gewonnen hat, direkt übertragen. Der Kaiser kann nicht von seinem Amt suspendiert werden bis er zurücktritt oder stirbt. Der Kaiser ist heilig.

(4) Mit der Krönung erhält der Kaiser alle imperialen Güter, Institutionen und Besitztümer und das Recht diese gemäß der imperialen Gesetzgebung zu nutzen.

(5) Die höchsten Pflichten des Kaisers sind die Verteidigung und der Schutz seiner Vasallen und Untertanen gegen jegliche Bedrohung und die Erhaltung des Kaiserreiches. Für diesen Zweck, ist es dem Kaiser insbesondere erlaubt:
- Armeen aufzustellen,
- Unmittelbare Vasallen und Regenten zum Auxilium zu rufen. Regenten, die aufgrund ihrer Rolle nicht in der Lage sind selbst zu antworten, müssen ihre eigenen Vasallen anleiten, dem Ruf der Pflicht des Kaiser zu antworten,
- aus triftigen Gründen, wie der Sicherheit oder dem Verdacht des Hochverrates, einen jeden Provinzregenten aus seinem Amt zu entlassen und dessen Vasallen von deren Eid zu entbinden,
- einen jeden zum Feind des Kaiserreiches oder als Vogelfreien zu erklären,
- einen jeden für einen Zeitraum von maximal drei Monaten zu verbannen.

II. Der Imperiale Rat und die ausführende Gewalt

Artikel 4 – Imperialer Rat

(1) Der Imperiale Rat ist der höchste ausführende Rat des S.R.I.N.G.

(2) Der Kaiser besitzt alle Macht seinen Imperialen Rat zusammenzusetzen. Er ist der Leiter seiner Regierung.

(3) Der Imperiale Rat arbeitet aus Respekt einer jeden Nation des S.R.I.N.G in der Lingua Franca.

(4) Er besteht aus:
- Dem Heiligen Römischen Kaiser
- Dem Imperialen Regenten
- Dem Imperialen Kanzler
- Dem Imperialen Wortführer
- Dem Imperialen Sekretär
- Dem Imperialen Wappenkönig
- Dem Imperialen Kämmerer
- Dem Imperialen Justizminister
- Dem Imperialen Marschall
- Dem Imperialen Admiral
- Dem Imperialen Berater für kirchliche Angelegenheiten
- Dem Präsidenten des Imperialen Reichstages

(5) Weiterhin ist der Kaiser in der Lage einem jeden Regenten oder Souverän Zugang zum Imperialen Rat zu geben. Der Kaiser kann ebenso Repräsentanten für die Regionen ernennen und ihnen Zugang geben. Repräsentanten, Regenten und Souveräne, die Zugang zum Imperialen Rat erhalten haben, werden nicht ein Teil dessen betrachtet, aber unterliegen denselben Regeln für die Räumlichkeiten des Imperialen Rates.

(6) Der Kaiser kann weitere Ämter innerhalb des Imperialen Rates schaffen, wenn er es wünscht.

(7) Königen, Herrschern vereinigter Provinzen oder Provinzregenten ist es nicht erlaubt Imperiale Ratsmitglieder zu sein.

Artikel 5 - Imperialer Regent

(1) Der Imperiale Regent ist der Premierminister des Kaisers und es ist seine Aufgabe den Kaiser bei der Verwaltung des Kaiserreiches zu assistieren.

(2) Im Falle des Todes, der Krankheit oder der Abwesenheit des Kaisers, übernimmt der Imperiale Regent die Rechte des Kaisers. Dennoch ist es ihm nicht erlaubt:
- ohne die Zustimmung einer einfachen Mehrheit der Provinzregenten Krieg gegen einen ausländischen Staat zu erklären,
- die Magna Charta zu erlassen oder zu ändern,
- Lehen zu vergeben,
- heraldische Maßnahmen anzuordnen.

(3) Gesetze, die vom Regenten während der Abwesenheit des Kaisers erlassen wurden, müssen vom regierenden Kaiser bestätigt werden. Gesetze, die vom Regenten während der Vakanz des imperialen Thrones erlassen wurden, müssen vom nächsten Kaiser bestätigt werden.

III. Provinzen, Imperiale Vereinigungen von Provinzen und Königreiche

Artikel 6 – Eid auf das Kaiserreich

(1) Herrscher von Königreichen und imperialen Vereinigungen von Provinzen müssen innerhalb von 3 Tagen nach dem Beginn ihres Mandates einen Treueeid auf den Heiligen Römischen Kaiser, oder auf das Kaiserreich im Fall der Abwesenheit des Kaisers, schwören, um die gegenseitige Unterstützung und den Zusammenhalt des Kaiserreiches zu bestätigen. Der Kaiser, oder der Regent des Kaiserreiches in seinem Namen, muss auf den Eid innerhalb von 7 Tagen ab Beginn des Mandates reagieren. Falls der Kaiser oder der Regent des Kaiserreiches nicht reagieren, gilt der Eid als akzeptiert.

(2) Herrscher von Provinzen, die nicht Teil eines Königreiches oder einer Vereinigung sind, müssen gemäß der Verfassung ihrer Provinz bestimmt oder im Falle einer Übernahme durch den Heiligen Römischen Kaiser autorisiert werden. Sie müssen innerhalb von 3 Tagen nach dem Beginn ihres Mandates einen Treueeid auf den Heiligen Römischen Kaiser, oder auf das Kaiserreich im Fall der Abwesenheit des Kaisers, schwören, um die gegenseitige Unterstützung und den Zusammenhalt des Kaiserreiches zu bestätigen. Der Kaiser, oder der Regent des Kaiserreiches in seinem Namen, muss auf den Eid innerhalb von 7 Tagen ab Beginn des Mandates reagieren. Falls der Kaiser oder der Regent des Kaiserreiches nicht reagieren, gilt der Eid als akzeptiert.

(3) Wenn der Eid nicht rechtzeitig durch den Herrscher erfüllt wurde, wird er entlassen und jemand muss ernannt werden um die Regentschaft zu sichern. Der Kaiser kann eine Gefolgschaftstreue auch aus kritischen Gründen, wie der Sicherheit oder dem Verdacht auf Hochverrat wie in Artikel 9 ausgeführt wird, ablehnen. In diesem Fall, sollte der Herrscher zurücktreten.

Artikel 7 – Königreiche und Imperiale Vereinigungen von Provinzen

(1) Das S.R.I.N.G. kann Vereinigungen von Imperialen Provinzen erlauben. Die Provinzen können den Namen ihrer Vereinigung wählen. Ihre Vereinigung und ihr Name soll vom Kaiser nach einer Beratung mit dem Rat genehmigt werden.

(2) Diese Königreiche und Imperialen Vereinigungen von Provinzen sollen spezifische Verfassungen haben, die ihre institutionellen Systeme festlegen. Königreiche und Imperiale Vereinigungen von Provinzen haben auch das Recht sich selbst zu ändern, wenn dieses Recht vom Kaiser gewährt wurde, und es nicht das Imperiale Gesetzwerk, welches höhergestellt ist, beeinträchtigt.

(3) Provinzen können einem Königreich oder einer Imperialen Vereinigung von Provinzen gemäß der Verfassung der Vereinigung beitreten oder austreten. Jedoch ist für beide Entscheidungen der Rat des Volkes notwendig.

(4) Königreichen und Imperiale Vereinigungen von Provinzen wird ein hohes Maß an Autonomie gewährt. Beschränkungen können durch diese Verfassung und Imperiale Gesetze gemacht werden, sollten aber auf einem Minimum gehalten werden. Im Falle einer Krise, kann das S.R.I.N.G. jegliche Maßnahmen ergreifen, um die Situation zu klären.

(5) Alle Königreiche und Imperiale Vereinigungen von Provinzen sind direkte Vasallen der Imperialen Krone und können nicht gleichgestellt mit dem Heiligen Römischen Kaiser sein.

(6) Jeder König oder Herrscher von vereinigten Provinzen ist der Repräsentant seiner Region vor dem Kaiser und handelt als ein Repräsentant des Kaisers in seinem Königreich oder seiner Vereinigung von Provinzen. Die Herrscher können niemals mit dem Kaiser gleichgestellt sein, ohne ein Verräter des Kaiserreiches zu werden.

(7) Herrscher von Provinzen, die Teil eines Königreiches oder einer Vereinigung sind, müssen gemäß der Verfassung des Königreiches oder der Vereinigung bestimmt werden und einen Eid schwören.

Artikel 8 - Provinzen

(1) Die Imperialen Provinzen sind die eigentliche Basis des S.R.I.N.G.

(2) Den Provinzen wird ein hohes Maß an Autorität gewährt. Beschränkungen können durch diese Verfassung und Imperiale Gesetze gemacht werden, sollten aber auf einem Minimum gehalten werden. Im Falle einer Krise, kann das S.R.I.N.G. jegliche Maßnahmen ergreifen, um die Situation zu klären.


IV. Justiz

Artikel 9 - Justiz

(1) Die rechtsprechende Gewalt des S.R.I.N.G. besteht aus zwei Stufen. In Regionen, in denen kein Berufungsgericht existiert, handelt der Imperiale Gerichtshof. Der Imperiale Gerichtshof ist zuständig für:
- Hochverrat gegen das Kaiserreich oder den Kaiser
- Bruch der Magna Charta oder jegliche Imperiale Gesetzgebung
- Berufung gegen ein Urteil eines Provinzgerichtes, wenn keine Berufungsinstanz besteht (wenn eine Berufungsinstanz existiert, ist das Urteil der zweiten Instanz endgültig).
- Der Kaiser kann eine Begnadigung nach einem Urteil auf imperialer Ebene gewähren. Jedoch kann der Kaiser kein Urteil fallen.

(2) Der Imperiale Gerichtshof ist für die Interpretation des imperialen Gesetzwerkes und die Bestätigung der Verfassungsmäßigkeit der Magna Charta und eines jeden imperialen Gesetzes oder einer jeden imperialen Entscheidung verantwortlich.

(3) Weitere Details werden im Imperialen Justizgesetz geregelt.

Artikel 10 – Hochverrat

(1) Die folgenden Handlungen werden als Hochverrat gegen den Kaiser und das Heilige Römische Kaiserreich betrachtet:
- die fehlende Gehorsamkeit gegenüber einer direkten Anweisung des Kaisers,
- die Verweigerung von wirtschaftlicher oder militärischer Unterstützung (Auxilium) für das Kaiserreich,
- die Nichtanerkennung des Kaisers, seiner Regierung oder des imperialen Gesetzwerkes,
- der Versuch die Strukturen des Staates außerhalb des Imperialen Reichstages zu ändern,
- die Enthüllung von Staatsgeheimnissen,
- die bewusste Handlung gegen imperiale auswärtige Interessen und die Sicherheitspolitik,
- das Blockieren, das Aufhalten oder die Nichtausführung von imperialen Entscheidungen,
- die Nichtanerkennung des Vorranges des Eides vor dem Kaiser vor einem jeglichen Eid vor einem jeden anderen Lehnsherrn durch einen Herrscher oder einen unmittelbaren Adligen,
- die Unterstützung von Verrätern in jeglicher Form.

(2) Hochverrat gegen das Kaiserreich wird durch den Imperialen Gerichtshof festgestellt.

(3) Ein Verräter verliert sein Recht auf Amt, Würde, Titel, Schutz und Gehorsam. Wenn der Verräter ein unmittelbarer imperialer Vasall ist, genügt eine Ankündigung des Kaisers. Wenn der Verräter kein unmittelbarer Vasall ist, muss der Feudalherr nach dem Willen des Kaisers handeln.

Artikel 11 - Pax Imperia

(1) Der Zusammenhalt des S.R.I.N.G. ist durch den Pax Imperia geschützt. Der Kaiser hat die Autorität eine jede Region des Kaiserreich zu befrieden, um die Einheit zu wahren und um unnützes Leiden seiner imperialen Untertanen zu vermeiden, das durch Konflikte zwischen imperialen Provinzen hervorgerufen werden könnte.

(2) Durch das Befrieden einer Region kann der Kaiser einer Region befehlen Feindseligkeiten jeglicher Art einzustellen. Im Falle eines Konfliktes zwischen Provinzen, kann der Kaiser befehlen diesen am Imperialen Gerichtshof zu lösen.

(3) Weitere Details können in einem Imperialen Gesetz geregelt werden.

V. Legislative

Artikel 12 – Imperialer Reichstag

(1) Der Imperiale Reichstag repräsentiert die Legislative des Kaiserreiches und ist ebenfalls ein Berater des Kaisers. Weiterhin hat er wichtige Kontrollfunktionen. Er wird von einem Präsidenten geführt, der vom Kaiser ausgewählt wurde.

(2) Der Imperiale Reichstag besteht aus zwei Kammern. Jede Kammer hat die Aufgabe dem Kaiser initiativen und reaktiven Rat zu geben (Consilium), sich mit anderen Kollegen auszutauschen und die Einheit innerhalb des Kaiserreichs zu stärken und gemeinsame Traditionen zu begründen.

(3) Mitglieder der Regentenkammer sind Könige und Herrscher von vereinigten Provinzen, sowie die Provinzregenten ihrer Domäne, die von ihnen anerkannt wurden, und die Provinzregenten, die vom Kaiser durch die Annahme des Eides anerkannt wurden und der Primat des Heiligen Römischen Kaiserreiches. Es können nur imperiale Bürger Mitglied in der Regentenkammer sein.

(4) Mitglieder der Adelskammer sind die direkten Vasallen des Kaisers. Sie sind jene, die vom Kaiser geadelt oder zum Ritter geschlagen wurden oder die Erben dieser Adligen. Nach der Krönung eines neuen Kaisers ist die Leistung eines gültigen Eides nötig. Mitglieder der Adelskammer, die ein Amt in hoher Funktion in einem anderen Reich als dem S.R.I.N.G. innehaben, verlieren ihren Zugang zu der Kammer für die Dauer ihrer Amtszeit.

(5) Jedes Mitglied einer Kammer hat eine Stimme. Die Anhäufung von Stimmen oder die Mitgliedschaft in mehr als einer Kammer ist nicht legal. Die Mitgliedschaft in der Regentenkammer hat Vorrang.

(6) Könige und Herrscher von vereinigten Provinzen können alle Stimmen der Provinzregenten ihres Königreiches nach vorheriger Konsultation mit ihnen abgeben, und agieren somit als der alleinige Repräsentant. Sie können diese Stimmen nur nutzen, nachdem sie dem Präsidenten des Imperialen Reichstages zu Beginn ihres Mandates ein von den Provinzregenten unterschriebenes Dokument, das dies bestätigt, vorgelegt haben.

(7) Der Kaiser und der Imperiale Rat haben das Recht in allen Kammern zu sprechen. Sie haben kein Stimmrecht im Imperialen Reichstag, auch dann nicht, wenn sie dazu als ein Mitglied einer der Kammern qualifiziert wären.

(8) Der Imperiale Reichstag ist für die Kontrolle, dass die Entscheidungen des Kaisers nicht der Magna Charta widersprechen, verantwortlich. Daher kann er diese mit einer offiziellen Abstimmung mit einer Mehrheit von 2/3 aufheben, wenn eine Entscheidung vom Imperialen Gerichtshof als konträr zur Magna Charta erklärt wird.

(9) Der Imperiale Reichstag muss der Änderung des Gesetzwerkes eines Königreiches, einer Vereinigung oder einer Provinz durch den Kaiser mit einer Mehrheit von 2/3 zustimmen.

(10) Die Regentenkammer muss allen Verträgen mit ausländischen Einheiten, mit der Ausnahme von Grenzverträgen, mit einer einfachen Mehrheit zustimmen. Ein jeder Vertrag, dem nicht von der Regentenkammer zugestimmt wurde, gilt als ungültig bis er bestätigt wurde.

(11) Der Imperiale Reichstag gibt sich selbst ein Statut für weitere Regelungen bezüglich des Imperialen Reichstages.

Artikel 13 - Gesetze

(1) Die Magna Charta ist die Verfassung des S.R.I.N.G. und dessen wichtigstes Dokument. Sie definiert die fundamentalen Strukturen und Prozesse des Kaiserreiches. Sie kann, teilweise oder komplett, nur mit der Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Regentenkammer und der Adelskammer sowie mit der Genehmigung des Kaisers überarbeitet werden.

(2) Die Magna Charta steht über jedem anderen Gesetz, sei es imperial oder lokal. Die Hierarchie der Gesetzwerke innerhalb des Kaiserreiches ist in der folgenden unveränderlichen Reihenfolge dargestellt: Magna Charta, imperiale Gesetze, Verträge und Konkordate auf imperialer Ebene, imperiale Dekrete, gefolgt von lokalen Gesetzen, Dekreten und anderen Regelungen.

(3) Imperiale Gesetze müssen durch eine offizielle Abstimmung im Imperialen Reichstag genehmigt werden. Imperiale Gesetze müssen im Einklang mit dieser Verfassung stehen. Nachdem sie vom Kaiser erlassen wurden, gelten Imperiale Gesetze für jeden Bürger, für jeden Vasallen (unabhängig von dessen Nationalität) und für jede Person, die sich im S.R.I.N.G. aufhält.

(4) Vorschläge für Imperiale Gesetze können vom Kaiser, seinem Rat oder einem Mitglied der Kammern ausgearbeitet und vorgestellt werden. Der Kaiser und die Kammern können auch ein Komitee mit der Vorbereitung eines Entwurfes für ein Imperiales Gesetz betrauen.

(5) Wenn eine Abstimmung über ein Imperiales Gesetz durchgeführt wird, müssen innerhalb der Kammern Regeln bezüglich der Beschlussfähigkeit und Ergebnisse respektiert werden. Aufgrund der wichtigen Verantwortung der Provinzregenten ihrer Bevölkerung gegenüber, wird in der Regentenkammer eine beschlussfähige Anzahl von 2/3 der Wähler benötigt, während eine beschlussfähige Anzahl von 15% in der Adelskammer benötigt wird. Jede Kammer ist 50% des Endergebnisses wert. Um gültig zu sein, muss ein Ergebnis von 50%+1 Stimme erreicht werden.

(6) Der Kaiser hat das Recht gegen alle genehmigten Imperialen Gesetze ein Veto einzulegen, welches er durch eine Verweigerung der Unterschrift und Nichterlass des Imperialen Gesetzes ausdrückt.

(7) Im Falle widersprüchlicher Gesetzgebung ist es zwingend erforderlich die neuere Regelung anzuwenden.

Artikel 14 – Heraldik

(1) Der Kaiser kann Lehen nur an Bürger des S.R.I.N.G. vergeben, aber in einer begrenzten Anzahl wie im Folgenden ausgeführt:
- 12 neue Lehen, mit einem Maximum von 4 Lehen oder Titeln zwischen Landgraf/Fürstgraf und Herzog;
- 6 Aufwertungen, jedoch kann er nicht um mehr als 3 Ränge auf einmal aufwerten;
- eine unbegrenzte Anzahl an Ritterwürden.

(2) Der Kaiser ist der einzige, der das Lehen eines Adligen austauschen kann. Er kann dies nur tun, wenn der Adlige der Änderung zustimmt oder wenn der Imperiale Gerichtshof des Adelsstandes diese Entscheidung traf. Wenn beide Lehen gleichen Ranges oder das neuere von einem niedrigeren Rang ist, zählt der Austausch nicht zu (1).

(3) Der Fall der Gründung eines neuen Königreiches oder einer Vereinigung von Provinzen ist die einzige Ausnahme zu (1). Mit ihrer Gründung kann der Kaiser Lehen zu ihrer Domäne transferieren, was nicht zu der Begrenzung zählt. Es ist nicht erlaubt mehr als 10 Lehen bei einer solchen Gründung zu vergeben. Um diesen Transfer zu ratifizieren wird die Zustimmung einer einfachen Mehrheit des Imperialen Reichstages benötigt.

(4) Der Kaiser kann seinen letzten Willen nicht nutzen, um heraldische Entscheidungen zu treffen.

(5) Weitere Details werden im Imperialen Adelsgesetz geregelt.

[/spoiler]


Das wurde uns nun vorgelegt als überarbeitete Version. Wir Regenten dürfen noch anmerkungen machen bevor über die neue MC abgestimmt wird.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: So 11. Nov 2018, 18:04 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Fr 9. Dez 2016, 05:24
Beiträge: 1884
"Da würde mir persönlich fehlen, inwiefern der Kaiser die Autorität hat in die interne Ordnung seiner Vasallenstaaten einzugreifen. Das beste Beispiel wäre hier das Dekret des verschiedenen Kaisers zur Auflösung des Reichstages des DKR.

Ausgehend von dieser Magna Charta hätte der Kaiser nämlich solche Rechte nicht, nur weiß ich nicht ob dies den entsprechenden gekrönten Häuptern klar ist."


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Mo 12. Nov 2018, 11:31 
Offline

Registriert: Di 5. Jul 2011, 15:57
Beiträge: 5407
Ja, das ist zumindest dem jetzigen Kaiser klar. Dieser fährt eine recht strickte Linie hin zum Machtverlust des Kaisers.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Do 15. Nov 2018, 18:17 
Offline

Registriert: Mo 8. Jan 2018, 19:00
Beiträge: 1078
Zitat:
Von Thibaud_ d'Irissarri Gesendet am am 15 November 1466, um 07h25
Betreff Magna Carta
Läuft am 02 Dezember 2018 ab
Euer Hoheit Philipp Berus ,

Heute hat die Abstimmung über die neue Magna Charta begonnen. Die Magna Charta zu ändern ist ein schwieriger und langer Prozess. Wir haben dies in der Regentenkammer und der Adelskammer während der letzten zwei Monate diskutiert.

Wir haben jeden Regenten nach deren Meinung gefragt, aber auch nach ihren Vorschlägen die Magna Charta besser zu machen. Zu Beginn des Prozesses haben wir Eure Rückmeldung bezüglich des Imperialen Gerichtshofes und wie man reagiert, wenn man mit illegalen Entscheidungen konfrontiert wird, erhalten. Wir hatten eine komplizierte Zeit die richtige Balance zu finden, um sicherzustellen, dass auf der einen Seite die Entscheidungen des Kaisers korrekterweise überwacht und aufgehoben werden können, wenn er es belehnt sich danach zu richten, aber dass auf der anderen Seite sicher ist, dass der Kaiser der Souverän des Kaiserreiches bleibt. Ich glaube, dass wir in der Lage waren, diese Balance mit dem letzten Vorschlag gefunden zu haben, indem sichergestellt wurde, dass der Gerichtshof und auch der Imperiale Reichstag im Falle eines Bruchs handeln können.

Wir hoffen, dass diese Reformen, neben anderen, die dem Reichstag und den Provinzen neue Machtbefugnisse gaben, genug sind, um Euch dazu bewegen zu können, für die Annahme dieses Vorschlages für die Magna Charta, für ein besseres Kaiserreich und für mehr Respekt für die Provinzen, zu stimmen.

Freundliche Grüße
Seine kaiserliche Majestät Thibaud d'Irissarri
divina favente Clementia Electus Romanorum Imperator Semper Augustus


Ist der Rat für eine Annahme oder eine Ablehung? Bitte bis zum 19.11 hier einmal seine Stmme angeben. Ich richte mich dann nach der einfachen Mehrheit.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Fr 16. Nov 2018, 10:33 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Di 25. Jun 2013, 09:39
Beiträge: 1577
ich bin damit so einverstanden

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Fr 16. Nov 2018, 12:10 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mi 8. Jan 2014, 10:33
Beiträge: 5162
ich auch

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Fr 16. Nov 2018, 12:57 
Offline

Registriert: Di 5. Jul 2011, 15:57
Beiträge: 5407
Ich logischerweise auch.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 38 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

0 Mitglieder


Ähnliche Beiträge

[Diskussion] IMP - Änderung Magna Carta
Forum: Öffentliches Ratsarchiv
Autor: Jorik_baerentatze
Antworten: 11

Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group


Bei iphpbb3.com bekommen Sie ein kostenloses Forum mit vielen tollen Extras
Forum kostenlos einrichten - Hot Topics - Tags
Beliebteste Themen: Erde, ORF, Haus, USA, NES

Impressum | Datenschutz