Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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BeitragVerfasst: Fr 21. Sep 2018, 17:24 
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Registriert: Mo 8. Jan 2018, 19:00
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Ich könnte bei ihm Eiden bei der Krönung aber eigentlich übernimmt das der König. Es sei denn der Kaiser fordert zu etwas anderem auf. Das Thema kann man gern in den Bürgersaal tragen aber wie Mondlicht schon sagte .. wir haben nur bis zum 29. Zeit und ich selbst würde die Diskussion bis zum 28. laufen lassen, alles sammeln und übersetzen bevor ich es dem Kaiser gebe.
Elea kannst du es im Bürgersaal aushängen?

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Verfasst: Fr 21. Sep 2018, 17:24 


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BeitragVerfasst: Fr 21. Sep 2018, 17:34 
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Registriert: Mo 30. Okt 2017, 12:37
Beiträge: 369
Vionax hat geschrieben:
Valondarion hat geschrieben:

Ich mag mich irren, aber diese Formulierung könnte beispielsweise auch so interpretiert werden, dass nur die Gerichte eine Auslegung der Magna Charta prüfen können.
Dies sollte aber jedem Bürger möglich sein.



Es ist natürlich jedem Bürger frei, die Magna Charta auszulegen, wie er es für richtig hält. Mein Änderungsvorschlag bezieht sich aber auf die rechtskräftige Feststellung einer bestimmten Auslegung der Magna Charta durch das imperiale Gericht.
Die Feststellung der rechtsverbindlichen Auslegung der Magna Charta hätte dann in etwa den Charakter einer Rechtsklärung des RKG nur eben höchstrichterlich und in Bezug auf die Magna Charta als Reichsverfassung.


Das finde ich inhaltlich absolut wünschenswert.
Es ist natürlich jedem Bürger frei, die Magna Charta auszulegen, wie er es für richtig hält, hast du bestimmt anders gemeint, weil die MC nur vom Gerichtshof ausgelegt werden darf.
Ich wollte nur sichergehen, dass jeder eine Rechtsprüfung beantragen kann.


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BeitragVerfasst: Fr 21. Sep 2018, 18:36 
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Registriert: Mo 8. Jan 2018, 19:00
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Ich möchte mich selbst korrigieren. Offenbar habe ich nämlich eine andere Vorstellung davon wie der Bürgersaal funktioniert.
Der Rat sollte nicht umziehen und ich dachte nicht das wir jetzt jedes Thema dorthin bringen. Die Bürger die hier etwas lesen das sie interessiert können dort im Bürgersaal dazu Stellung nehmen, Fragen stellen etc.

Denn wenn wir jetzt jedes Thema dorthin tragen hätten wir ja gleich umziehen können. Das also mal eben am Rand.

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BeitragVerfasst: Fr 21. Sep 2018, 18:37 
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Zitat:
In meinen Augen ist ein Gerichtshof der Verstöße nicht ahnden kann, kein echter Gerichtshof, sondern nur ein schlechter Witz.
Außerdem sollte gemäß dieses Artikels klar geregelt sein, dass ein kaiserliches Dekret keine Änderungen an der Magna Charta vornehmen kann. In diesem Sinne darf es auch nicht gegen ein Gesetz der Magna Charta verstoßen.
Um dies klarerzustellen würde ich folgendes hinzufpgen.

(1) Die Magna Charta ist die Verfassung des S.R.I.N.G und dessen wichtigste Dokument. Es definiert die wichtigen Strukturen und Prozesse des Kaiserreiches. Es kann nur überarbeitet werden, teilweise oder komplett mit dem Konsens einer zwei Drittel Mehrheit der Mitglieder der Regentenkammer und Adelskammer, sowie mit der Zustimmung des Kaisers persönlich.
Kaiserliche Dekrete dürfen keine Änderung an der Magna Charta bewirken. Verstöße sind mit annulierung des Dekrets zu ahnden.


Ist eigentlich bekannt, kann man aber trotzdem auch noch mal gesondert vorschlagen...lieber einmal zu viel, als zu wenig

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BeitragVerfasst: Fr 21. Sep 2018, 19:13 
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Das Problem ist, dass es dem imperialen Gerichtshof nicht bekannt ist.
Denn dieser ist der Auffassung das Dekrete die gegen das Gesetz verstoßen nur als illegal bennant werden können, jedoch damit einhergehend dennoch gültig bleiben bis der Reichstag über ein Veto entscheidet.

Das ist ein Vorgang der so nicht im Sinne der Verfassung sein kann. Denn nur das imperiale Gericht darf die Gesetze interpretieren. Dementsprechend sollte der Reichstag nicht entscheiden ob man der Empfehlung folgt und das als illegal festgestellte Dekret per Veto kippt, oder ob man das als illegal festgestellte Dekret behält und damit das Imperiale Gericht ignoriert.
Im schlimmsten Fall wäre sogar möglich, dass ein Dekret in Kraft bleibt, das der Magna Charta widerspricht.


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BeitragVerfasst: Fr 21. Sep 2018, 20:43 
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Beiträge: 5407
Ich denke die Tradition, dass eben nur der Deutsche König eidert lässt sich hiermit begründen:
Zitat:
(6) Jeder König oder Führer einer Vereinigung von Provinzen ist Repräsentant seiner Region gegenüber dem Kaiser und fungiert als Vertreter des Kaisers in seiner Vereinigung von Provinzen.


Es ist allerdings nicht verboten, dass einzelne Regenten dem Kaiser direkt ihren Eid geben. Das ist auc früher schon geschehen. Oft, um zu zeigen, dass man mit dem König nicht einverstanden ist.

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BeitragVerfasst: Fr 28. Sep 2018, 13:38 
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Wer übersetzt mir das? Ansonsten kann ich das nur mit einer Deepl Übersetzung alles einreichen.

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BeitragVerfasst: Sa 29. Sep 2018, 14:58 
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BeitragVerfasst: Sa 29. Sep 2018, 16:38 
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Vielen Dank für die frühe Bitte um Übersetzung.


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BeitragVerfasst: Sa 29. Sep 2018, 17:32 
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Bitte.

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