Guten Tag
Auf meinem Weg hier her, habe ich diesen
Aushang von unserem werten Monsignore Policarpo, Bischof von Augsburg und Pfarrer von Ulm gelesen.
Erst einmal halte ich dieses Kirchensteuergesetz für recht unverständlich verfasst und es ergeben sich mir hier doch einige Fragen, da ich in kirchlichen Dingen nicht gänzlich bewandert bin.
1. Kann dieses Kirchensteuergesetz in dieser Form überhaupt Gültigkeit haben und auf welcher Gesetzesgrundlage basiert es dann?
2. Ist es ein eigenmächtiger Gesetzeserlass des Bischofs von Augsburg? gab es zu diesem Gesetz zuvor geführte Gespräche/Diskusionen? Wo auch
immer. Mir sind keine zu Ohren gekommen.
2. Gilt dies nur für im Glauben der HDAK Getaufte oder gänzlich für alle natürlichen und juristischen Personen?
3. Erhebt nur die Diozöse Augsburg Steuern oder alle anderen Diozösen auch?
4. Nach welcher Grundlage entscheidet der Bischof, wie hoch die wöchentliche Steuer ist. Wer überwacht das, oder hat er hier tatsächlich
Narrenfreiheit
sie in der Höhe zu gestalten, wie es im gerade obliegt?
5. Die Steuern sollen mindestens 1 Taler pro Woche pro Person bis zu maximal 10 Taler die Woche pro Person sein, die dann mit eine Steueranlage
multipliziert werden sollen. Mit welcher Steueranlage multipliziert man? Was ist diese und werden die Steuern dann schlimmstenfalls doch höher
als 10 Taler die Woche?
6. Wie sollen die Steuern entrichtet werden und was geschieht mit diesen Geldern?
7. Was ist mir der Steuerpflicht nach dem Tod, wenn die Erben nicht in der Diozöse Augsburg leben?