Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Re: Hafensteuer
BeitragVerfasst: Mo 4. Jun 2018, 06:20 
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Registriert: Di 5. Jul 2011, 15:57
Beiträge: 5407
Es gibt keine objektiven Aufzeichnungen, wie lange ein Schiff im Hafen liegt. Und damit ist der Korruption hier Tür und Tor geöffnet. Das einzige was es gibt, sind die in der Regel nicht gerade gut geführten Bücher der Hafenmeister.

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Verfasst: Mo 4. Jun 2018, 06:20 


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 Betreff des Beitrags: Re: Hafensteuer
BeitragVerfasst: Mo 4. Jun 2018, 06:56 
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Registriert: So 18. Dez 2016, 20:54
Beiträge: 1984
Ich denke auch, dass die Hafenmeister die aktiv sind, dies bemerken, aber leider Jorik, gibt es auch Hafenlogbücher die nicht so gut geführt werden, was für den amtierenden Kämmerer dann bedeutet, dass er nicht immer alles direkt mitbekommt. Aber ich denke, dass ist etwas, das man hinbekommen kann, wenn man die Hafenmeister noch einmal freundlich darauf hinweist. Rabis Einwand verstehe ich, aber ich denke, man sollte den eingesetzten Hafenmeistern hier hingehend auch Vertrauen schenken, das sie nicht Korrupt sind, denn nicht immer "macht Gelegenheit Diebe". Was die Sorgfalt angeht, könnte man festlegen, dass die Logbücher einmal die Woche komplett hinterlegt werden müssen und jede Veränderung unverzüglich angegeben werden muss. Hafenmeister ist ein offizielles Amt und bei jedem Amt hat man nun einmal Verpflichtungen und wenn man diesen nicht nachkommt ist es Amtsverletzung.

Ich sehe allerdings eine andere, nennen wir es Lücke. Was ist, wenn ein Kapitän dann einfach für einen halben Tag ablegt zwischendurch oder jemanden anderen einsetzt?

Hier sollte man klar regeln, dass es Schiffsabhängig ist und nicht vom Kapitän, außer bei einem vertraglich bewiesenen Verkauf. Und bei der Sache mit dem ablegen, könnte man festlegen, dass die Zeit nur wieder auf Null gesetzt wird, wenn das Schiff den Hafen für eine Mindestzeit von 48 Stunden (nur um einmal irgendeine Zeit zu nennen) den Hafen verlässt. Dies würde den Kapitän nämlich drei Tage von seinen Feldern oder den Mienen fernhalten, so dass sie dies nicht rentieren würde auf lange Sicht.

Die Steigungsrate würde ich übrigens etwas kleiner ansetzen.

Zitat:
1. Monat normal (2 Taler - 60 Taler im Monat)
2. Monat 25% (2,50 Taler - 75 Taler im Monat)
3. Monat 50% ( 3 Taler - 90 Taler im Monat)
4. Monat 75 % (3,5 Taler - 105 Taler im Monat)
5. Monat 100% (4 Taler - 120 Taler im Monat)
6.-11. Monat 150% (5 Taler - 150 Taler im Monat)
12. - 23. Monat 200% (6 Taler - 180 Taler im Monat)
usw.


Ich denke mal das die wirklich langen Ankerzeiten, wie bei Hagrid zum Beispiel, Ausnahmen sind, oder halt bei Leuten, die durch Ämter Ortsgebunden sind und sich eh befreien lassen können. Daher der Vorschlag später höhere Zeitspannen zu nehmen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Hafensteuer
BeitragVerfasst: Mo 4. Jun 2018, 11:34 
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Registriert: Mo 8. Jan 2018, 19:00
Beiträge: 1078
Ich würde wenn wir das durchziehen so wieso sagen das wir anfangen zu zählen ab dem Moment wo wir diese Regelung offiziell haben. Sprich alle beginnen am selben Tag bei Tag Eins, egal wie lange sie bereits im Hafen liegen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Hafensteuer
BeitragVerfasst: Di 5. Jun 2018, 13:31 
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Registriert: Mi 10. Jan 2018, 15:18
Beiträge: 551
Ich sehe bezüglich der Logbücher auch den Baumeister in der Pflicht, sich darum zu kümmern das die Logbücher aktuell gehalten werden. So weit ich das sehen kann, wurde das unter Sugar zum Beispiel perfekt eingehalten, einfach weil er die Leute dazu anhielt. Und das sollte so oder so der Fall sein, weil der amtierende Kämmerer es so auch einfacher hat, zu sehen wo welches Schiff gerade liegt und eine Befreiung erlaubt ist oder nicht. Und die Logbücher zu führen einmal die Woche, sollte drinnen sein.

Abgesehen davon das ich 2 Taler echt noch wenig finde als Hafengebühr. Das sind in der Woche gerade mal 14 Taler und täglich eine Stunde Bergwerk, also eigentlich nichts. Auch nicht für irgendwelche Amtsinhaber derzeit. Für mich ist das ebenso ein Luxus wie ein Wirtshaus und dafür zahlen die Leute auch ihre 20 Taler Steuern. Aber das ist meine Meinung.

Ich spreche mich hier auch ebenfalls für eine Staffelung der Hafensteuern aus, in der Hoffnung die Häfen dadurch ein wenig freier zu bekommen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Hafensteuer
BeitragVerfasst: Do 7. Jun 2018, 00:37 
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Registriert: Mo 24. Aug 2015, 16:21
Beiträge: 2557
Also das Problem mit den Logbüchern tritt immer wieder auf, und tat es selbst bei Sugar ab und an. Und sicherlich müsste man die Hafenmeister immer mal wieder an ihre Pflichten erinnern. Ebenso daraufhinweisen, das ein Baumeister ihnen gegenüber Weisungsbefugnisse hat. Ich glaube das ist mit unter in Vergessenheit geraten.

Allerdings sollte der Rat auch bedenken, das es vieler Orts eh schon schwer genug ist jemanden für bestimmte Ämter zu finden, selbst für die Genda , die entlohnt wird.

Ich halte von der Idee der Staffelung nichts.
Zum einen kann diese Staffelung dann ja nur über die Spenden Funktion gezahlt werden. Meines Wissens kann man nur für alle die Steuern anheben.

Wie das dann Juristisch ist , weiß ich grad auch nicht so Recht, da IG ja keine Staffelung vorgenommen werden kann. Und ob dies dann über Mahnungen ausreicht, kann ich grad nicht sagen. Und die Verzugszinsen werden ja auch nur über den IG Betrag angezeigt.

Natürlich sind Dauerparker auch ärgerlich ab und an,dennoch sollte man bedenken es sind Einnahmen für die Grafschaft. Natürlich kann man so die Häfen leerer bekommen und einige Kapitäne legen dann sicherlich in den Steuerfreien Naturhäfen an. Was dann ja im Grunde ein Verlust für die Grafschaft wäre, da keine Taler eingenommen werden. Eventuell hat man dann selbst mit Staffelung im Endeffekt nichts gewonnen. Außer den Mehraufwand für den Kämmerer und vielleicht der Staatsanwaltschaft, sollte es Steuersünder geben, die nicht die Staffelung bezahlen.

Und irgendwie hat eine Steueränderung etwas davon, die Grafschaft lässt sich nun die Hafenausbauten im nachhinein von ihren Bürgern bezahlen.

Davon abgesehen hat die Grafschaft die Möglichkeit umparken zu lassen, was natürlich vorausgesetzt der Regent erfährt durch Baumeister oder sogar Hafenmeister von Engpässen.

Zitat:
Gesetzbuch der Grafschaft Württemberg
Fassung vom 11.03.1466

IV. Häfen der Grafschaft

§ 13 Anlegeerlaubnis, Schiffreparatur und Schiffbau

4. Der Regent oder Baumeister kann eine Verlegung in einen anderen Hafen anordnen. Diesem ist zwingend Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Anordnung kann der Graf den Liegeplatz gewaltsam räumen lassen. Möglicher entstehender Schaden an Leib und Leben sowie materieller Schaden gehen zu Lasten des Kapitäns/Eigners.


Da würde ich doch ab und an mal ein Schiff kurzzeitig in einen Naturhafen umparken lassen, als evtl mehrere abwandern lassen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Hafensteuer
BeitragVerfasst: Di 24. Jul 2018, 13:34 
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