Also das Problem mit den Logbüchern tritt immer wieder auf, und tat es selbst bei Sugar ab und an. Und sicherlich müsste man die Hafenmeister immer mal wieder an ihre Pflichten erinnern. Ebenso daraufhinweisen, das ein Baumeister ihnen gegenüber Weisungsbefugnisse hat. Ich glaube das ist mit unter in Vergessenheit geraten.
Allerdings sollte der Rat auch bedenken, das es vieler Orts eh schon schwer genug ist jemanden für bestimmte Ämter zu finden, selbst für die Genda , die entlohnt wird.
Ich halte von der Idee der Staffelung nichts.
Zum einen kann diese Staffelung dann ja nur über die Spenden Funktion gezahlt werden. Meines Wissens kann man nur für alle die Steuern anheben.
Wie das dann Juristisch ist , weiß ich grad auch nicht so Recht, da IG ja keine Staffelung vorgenommen werden kann. Und ob dies dann über Mahnungen ausreicht, kann ich grad nicht sagen. Und die Verzugszinsen werden ja auch nur über den IG Betrag angezeigt.
Natürlich sind Dauerparker auch ärgerlich ab und an,dennoch sollte man bedenken es sind Einnahmen für die Grafschaft. Natürlich kann man so die Häfen leerer bekommen und einige Kapitäne legen dann sicherlich in den Steuerfreien Naturhäfen an. Was dann ja im Grunde ein Verlust für die Grafschaft wäre, da keine Taler eingenommen werden. Eventuell hat man dann selbst mit Staffelung im Endeffekt nichts gewonnen. Außer den Mehraufwand für den Kämmerer und vielleicht der Staatsanwaltschaft, sollte es Steuersünder geben, die nicht die Staffelung bezahlen.
Und irgendwie hat eine Steueränderung etwas davon, die Grafschaft lässt sich nun die Hafenausbauten im nachhinein von ihren Bürgern bezahlen.
Davon abgesehen hat die Grafschaft die Möglichkeit umparken zu lassen, was natürlich vorausgesetzt der Regent erfährt durch Baumeister oder sogar Hafenmeister von Engpässen.
Zitat:
Gesetzbuch der Grafschaft Württemberg
Fassung vom 11.03.1466
IV. Häfen der Grafschaft
§ 13 Anlegeerlaubnis, Schiffreparatur und Schiffbau
4. Der Regent oder Baumeister kann eine Verlegung in einen anderen Hafen anordnen. Diesem ist zwingend Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Anordnung kann der Graf den Liegeplatz gewaltsam räumen lassen. Möglicher entstehender Schaden an Leib und Leben sowie materieller Schaden gehen zu Lasten des Kapitäns/Eigners.
Da würde ich doch ab und an mal ein Schiff kurzzeitig in einen Naturhafen umparken lassen, als evtl mehrere abwandern lassen.