Mi 28. Sep 2022, 21:12
Mi 28. Sep 2022, 21:12
Do 29. Sep 2022, 15:33
Fr 30. Sep 2022, 21:46
Jorik_baerentatze hat geschrieben:Nur der, der die Wahl gewinnt. Siehe den Vorschlag von Mucky, dass eine Entschädigung erst nach einigen Monaten im Amt erfolgen sollte.
Sa 15. Okt 2022, 19:29
So 23. Okt 2022, 15:00
1) Sollen die Württemberger Bürgermeister ihre Wahlkampfgebühren (50 Taler) erstattet bekommen?
a) Ja
b) Nein
c) Enthaltung.
2) Sollten auch andere Amtsträger wie Ratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung bekommen?
a) Ja
b) Nein
c) Enthaltung
Das Meinungsbild beginnt am 23.10 und endet am 27.10.1470
So 23. Okt 2022, 16:00
1) Sollen die Württemberger Bürgermeister ihre Wahlkampfgebühren (50 Taler) erstattet bekommen?
2) Sollten auch andere Amtsträger wie Ratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung bekommen?
So 23. Okt 2022, 17:16
Mo 24. Okt 2022, 10:50
1) Sollen die Württemberger Bürgermeister ihre Wahlkampfgebühren (50 Taler) erstattet bekommen?
:arrow: ja
2) Sollten auch andere Amtsträger wie Ratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung bekommen?
:arrow: nein
Mo 24. Okt 2022, 18:08
1) Sollen die Württemberger Bürgermeister ihre Wahlkampfgebühren (50 Taler) erstattet bekommen?
Nein
2) Sollten auch andere Amtsträger wie Ratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung bekommen?
b) Nein
Mo 24. Okt 2022, 18:10
1) Sollen die Württemberger Bürgermeister ihre Wahlkampfgebühren (50 Taler) erstattet bekommen?
Nein
2) Sollten auch andere Amtsträger wie Ratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung bekommen?
b) Nein
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