Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Re: Erweiterung §13 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mo 2. Jul 2018, 23:05 
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Naja, wenn ich mich an das hin und her mit Tamplare erinnere der dann mit 4 Leuten im Rat kommunizieren musste, bis er es verstand...man kann ja nicht unbedingt auf den Baumeister beschränken, dann geht es zügiger. Ich weiß in den letzten 6 Monaten von mindestens 4 ausländern die dauerhaft parken wollten und außerdem wäre das nicht nötig wenn die Logbücher ordentlich geführt werden würden, aber das ist halt nicht der Fall. Bei WB Bürgern erreicht man relativ schnell jemanden um es kurzfristig zu verlegen, wenn ein Italiener es jetzt aber zum Beispiel parkt und der Baumeister davon vorher nichts weiß und umstzungen plant, wird es schwer, da den Überblick zu behalten.

Da steht nicht das der Baumeister genehmigen muss, sondern dass er informiert werden soll, also weiß ich nicht, was der Kapitän damit zu tun hat. Lest die Sätze noch einmal. Der Hafenmeister genehmigt, bei ausländischen schiffen informiert er vorher....heißt er schickt ne Info hier im Schloss in den Hafenbereich und so weiter. Wie lange ein Schiff anlegen will, sollte sowieso vorher gesagt werden und mindestens 2 Hafenmeister geben diese Informationen auch jetzt wenn dann schon hier oder über den kurzen Dienstweg weiter

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Verfasst: Mo 2. Jul 2018, 23:05 


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 Betreff des Beitrags: Re: Erweiterung §13 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mo 2. Jul 2018, 23:17 
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ich meien den Hafenausbau nicht das anlegen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Erweiterung §13 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mo 2. Jul 2018, 23:21 
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Womit? Also womit meintest du jetzt den Hafenausbau? Hiermit doch oder?

Zitat:
Zu 2Neu )Aufgrunddessen müsste dann in die Aufgaben Beschreibung beim Baumeister rein, das er den Regenten und den Rat darüber zu informieren hat. Und das es eine ordentliche anfrage sein muss , sollte klar sein würd ich streichen das klingt komisch


Das es in die Beschreibung mit rein muss wissen wir.
Und doch dieser Zusatz ist eben doch nötig, weil wie wir im Fall Chazen sehen konnten... denken einige eben doch zu sagen: "Ich will das der Hafen ausgebaut wird." eine richtige Anfrage ist und das ist es nicht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Erweiterung §13 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mo 2. Jul 2018, 23:27 
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und vor allem, dass nur weil ein BM den Hafen unbedingt mit Privatgeld ausbauen will, er deswegen nicht das BEstimmungsrecht erhält, so wie Chazen es ja fordert

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 Betreff des Beitrags: Re: Erweiterung §13 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Di 10. Jul 2018, 12:51 
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Wenn hier keine Vorschläge oder Anmerkungen kommen werde ich dazu morgen eine Abstimmung eröffnen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Erweiterung §13 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Do 12. Jul 2018, 11:15 
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Abstimmung eröffnet

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 Betreff des Beitrags: Re: Erweiterung §13 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mo 16. Jul 2018, 21:41 
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Könnten wir jetzt wo eine Änderung durch ist, dann über den Punkt 3 abstimmen?

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 Betreff des Beitrags: Re: Erweiterung §13 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Do 19. Jul 2018, 20:02 
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Rabi_de_Granezia hat geschrieben:
:arrow: nein - ((kann einfach Tage dauern und schadet nur unserem Ruf als Provinz wo Händler willkommen sind))



Rabi, vielleicht solltest du den Vorschlag noch einmal durchlesen, denn du scheinst dich da verlesen zu haben und auch wenn ich dein Nein natürlich voll und ganz akzeptiere, möchte ich dich da noch einmal drauf hinweisen oder vielleicht bekomme ich auch eine Erklärung weil ich es bin, die den Denkfehler hat und nicht du.

Zitat:
Bei Schiffen von Außerhalb ist zuvor der Baumeister, mit allen vorhandenen Informationen,
über Grund des Besuchs und geplanter Verweildauer, zu benachrichtigen.


Warum schadet das benachrichtigen des Baumeisters unserer Provinz und warum dauert eine Nachricht a la

Zitat:
Hallo Baumeister,

Schiff XYZ hat heute eine Anlegerlaubnis erbeten. Es kommt aus XYZ und will XX Tage bleiben. Ansprechpartner ist ZYX. Fühle dich hiermit benachrichtigt

Viele Grüße

Hafenmeister


Tagelang?

Also ich habe dafür jetzt nicht einmal eine Minute gebraucht.

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 Betreff des Beitrags: Re: Erweiterung §13 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Fr 20. Jul 2018, 09:45 
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Weil ich erst auf eine Bestätigung warten würde, dass man auch wirklich benachrichtigt hat. Denn wir hatten schon Baumeister, denen ich lässig zutraue, das zu verschludern und dann ist der Hafenmeister der Dumme. Und genau solchen Baumeistern würde ich auch lässig zutrauen, dass die Bestätigung Tage dauert. Gerade das Amt des Baumeisters wird oft nicht unbedingt nach Kompetenz besetzt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Erweiterung §13 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Fr 20. Jul 2018, 10:16 
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Naja, sowas lässt sich aber belegen. Selbst wenn ich als hafenmeister, das als Brief schicke und hier noch eine Abschrift im Schloss hinterlege (Was ja dann nachweisbar idt) wäre es zeitlich ein minimaler Aufwand. Eine Alternative wäre halt ordentlich geführte logbücher, aber dass das ein Problem in vielen Dörfern ist, weißt du ja selbst

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