Schloss zu Württemberg

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 Betreff des Beitrags: Bürgervertreter
BeitragVerfasst: Do 4. Jul 2019, 22:44 
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Manche haben es ja vielleicht gelesen, es gab einiges an Diskussionen um die korrekte Wahl eines Bürgervertreters. Derzeit hat kaum eine Württembergische Stadt ein Dorfdekret, welches die Wahl regelt. Somit ist das überall in einer juristischen Grauzone. Ich habe dazu eine Diskussion in der Dorfhalle von Reutlingen gestartet mit null Resonanz.

Deswegen rege ich an, ob wir so was vielleicht juristisch wasserfest für alle Städte provinzweit in unserem Gesetzbuch regeln.
Ich stelle mir so was vor wie:

Zitat:
Die Bürgervertreter:

- Die Städte können einen von ihren Bürgern gewählten Vertreter in den 2. Stand entsenden.
- Die Amtszeit ist auf 6 Monate beschränkt. Bei Inaktivität kann der Bürgermeister in der Dorfhalle eine Abwahl einleiten.
-Jeder Wahl geht eine 5 tägige Nominierungsphase in der Dorfhalle voraus.
- Die Wahl dauert 5 Tage, alle Stimmen müssen persönlich abgegeben werden, Briefe und Boten sind nicht zulässig. Nur Personen mit nachweisbarem Grundbesitz in der Stadt sind Wahlberechtigt.
- Vor Ablauf der Amtszeit oder wenn der Posten vakant ist eröffnet der BM die Neuwahlen. Sollte er dies nicht tun, kann jeder Bürger die Wahl eröffnen.

Besonders interessiert mich hier die Meinung der Bürgermeister ob so etwas in ihrem Sinne wäre.

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Do 4. Jul 2019, 22:44 


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 Betreff des Beitrags: Re: Bürgervertreter
BeitragVerfasst: Fr 5. Jul 2019, 08:08 
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Find ich gut. Zu meinen Anfängen als BM war das eines der Säulen um Sachen auch zu erfahren die man selbst im Dritten Stand vielleicht übersieht. Und htten in der Dorfhalle auch extra bereiche usw. Leider durch die schrumofende Einwohnerzahl und intressen der selbigen , ist das ddenke ich nicht überall mehr möglich. Aber mich würde auch intressieren was die BM dazu sagen und ob sie Hilfe brauchen im Dorf oder dies überhaupt wünschen/annehmen??

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§§§ ~~ Baumeister zu Württemberg a.D. ~~ §§§
§§§ ~~ Marschall zu Württemberg a.D. ~~ §§§
§§§ ~~ Bürgermeister zu Esslingen a.D. ~~ §§§


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 Betreff des Beitrags: Re: Bürgervertreter
BeitragVerfasst: Fr 5. Jul 2019, 19:23 
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Grundsätzlich gesehen ist der Bürgervertreter eine nette zusätzliche Institution wenn sie denn einen aktiven Bürger findet, da es doch meist besser ist einen aus dem Volke für die Begehrlichkeiten des Volkes zu haben.

Das heißt nun nciht im Umkehrschluss das der Bürgermeister sich nicht mehr für die Belange der einfachen Bürger interessiert aber in Zeiten wo der Bürgermeister teilweise zwei oder noch mehr Ämter ausübt kann es schon sinnvoll sein wenn er einen Bürgervertreter hat der sich dadurch auszeichnet das er an den öffnetlichen Plätzen präsent ist. Vergleichbar ist das mit dem Wortführer in der Provinz, denn auch das Oberhaupt eben jener ist meist zu stark eingespannt um an allen Ecken selbst präsent zu sein und so hat er jemanden der in seinem Namen für die Bürger ansprechbar ist.

Aufgrund dessen was Sugar angesprochen hat sollte man aber darüber nachdenken das die Wahl so wie sie von der Dame Granezia ausgeführt wurde nur stattfinden muss wenne s mehr als einen Bewerber für das Amt gibt, sollten sich nach Ablauf der Bewerbungsphase nur ein Bewerber gefunden haben könnte der Bürgermeister diesen ernennen.

Eine grundlegende Frage ist nur ob dies wirklich in der Dorfhalle stattfinden müsste da diese doch teilweise ziemlich verwaist sind oder ob man die Phasen nicht lieber etwas ausdehnt und das mit den Mitteln des Bürgermeisters im Spielgeschehen durchführen sollte.

Man benötigte dafür zwar dann wohl insgesamt 2 oder 3 Kommunikationspunkte aber so hätte man eventuelle eine größere Chance die Bürger die im Spiel sind zu aktivieren als wenn man sie in die Dorfhalle leitet.

Grundsätzlich stimme ich aber der Idee zu das über eine Ergänzung im Provinzbereich zu regulieren und nciht darauf zu bauen das es freiwillig in den Dorfdekreten umgesetzt wird, denn auf Provinzebene müsste man es nur einmal machen und da sind die Vorsteher der Stadt dann dazu "gezwungen" dies umzusetzen wenn man es nur in den Dorfdekreten belässt kann dies auch schnell wieder aus selbigenverschwinden wenn es irgendwann ein nachfolger mal nicht mehr für Wichtig erachtet.

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 Betreff des Beitrags: Re: Bürgervertreter
BeitragVerfasst: Fr 5. Jul 2019, 19:32 
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Registriert: Di 5. Jul 2011, 15:57
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Ich hatte die Nominierung per Rundbrief gemacht. Im 3. Stand und am RKG gehen aber wohl die Ansichten, was eine anständige Nominierung und Wahl ist, auseinander, Deswegen schlage ich was rechtsverbindliches vor. Denn ich vermute die meisten Bms haben noch weniger Lust als ich, sich durch Rechtsklärungen und Aushänge des 3. Standes zu wühlen um eine wasserdichte Wahl hinzubekommen.

Eine Wahl muss allerdings stattfinden, das steht so in der Bulle und ich wette, das RKG wird sich da nicht dem gesunden Menschenverstand beugen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Bürgervertreter
BeitragVerfasst: Fr 5. Jul 2019, 20:14 
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Also ich muss sagen das wir in Ulm sehr wohl was dazu im Dekret stehen haben. Und als ehemalige Bürgermeisterin, finde ich das nicht Grade schön den Bürgermeistern etwas aufzuzwingen und ihnen Handlungen zu nehmen, für die sie eigentlich zuständig sind.

§8 Ämter der Stadt
Alle Ämter werden allein durch den rechtmäßig gewählten Bürgermeister der Stadt vergeben und besetzt. Er allein entscheidet über die Amtsträger. Dazu zählen:

Der Leiter des Einbürgerungsvereins
Der/die Büttel und/oder Hilfsbüttel
Der Aktivitätsgehilfe
Der Planungsgehilfe
Der Bürgervertreter

*Ausnahme Bürgervertreter müssen sich einer, dreitägigen öffentlichen Wahl, in der Dorfhalle, bestätigen/wählen lassen. Wahlberechtigt sind ausschließlich die Einwohner Ulm´s.

Sollte ein Amtsträger nicht in der Lage sein, sein Amt auf bestimmte oder unbestimmte Zeit auszuführen, ist er verpflichtet dem Bürgermeister Bescheid zu geben welcher über die Umbesetzung des Amtsträgers entscheidet


Ich habe auch schon einige Anfragen getätigt, Mal habe ich antworten bekommen Mal nicht, aber wenn keine Interesse besteht, ist es eben so, das ist nun nicht wirklich ein neues Thema.
6 Monate dazu finde ich auch etwas zu lang, alleine der Hinsicht das ein Bürgermeister auch nach einem Monat wechseln kann.
Wieso MUSS der Bürgermeister eine Wahl eröffnen, wenn keine Interesse besteht? Genauso das jeder der in der Stadt lebt eine eröffnen soll/kann? Bürgervertreter arbeiten mit dem Bürgermeister zusammen, wie jede andere Stelle, die über diesen laufen. Was ist wenn, diese Personen sich nicht verstehen? Was ist, wenn diese nicht aktiv sind? Was ist, wenn es aus diesem Grund passiert, weil irgendwelche Wahlen stattfinden?
Also ich finde es nicht gut, das man da eingreifen will.


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 Betreff des Beitrags: Re: Bürgervertreter
BeitragVerfasst: Fr 5. Jul 2019, 20:17 
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Ok nach durchsicht der Rechtsklärungen zu dem Thema hast du vollkommen Recht Rabi (ich hoffe ich darf diese Kurzform verwenden =) ). Man kann zwar vieles von diesem umständlichen Verfahren durch ein Stadtdekret in Zusammenarbeit mit den Bürgern aushebeln aber die öffentliche Wahl muss mit einer Dauer von mindestens 72 Stunden in einem öffentlichen Bereich der stattfinden.

Jedoch wird auch in einer ersten der Rechtsklärungen wieder darauf verwiesen das man selbst die Wahlmodalitäten aushebeln könnte wenn sich die gesamte Bürgerschaft auf andere Modalitäten einigt.

Jedoch wäre es mir persönlich auch zu riskant wenn man sich darauf verlässt das sich die Richter des ehrenwerten RKG daran erinnern udn es genauso interpretieren wie wir bzw. ich. Als Richtlinie für die Verankerung würde ich daher die letzte Rechtsklärung durch den Standesleiter des 3. Standes heranziehen die dann die folgende Aussage wäre:

Zitat:
Damit ist es künftig nicht mehr legitim, dass der Standesleiter zur Prüfung einer Ordnungsgemäßen Wahl vom Bürgermeister eine öffentliche Nominierungsphase einfordert. Eine ordnungsgemäße Wahl muss nur mindestens 72 Stunden öffentlich stattgefunden haben, sofern die Stadt sich nicht ein von der Bürgerschaft abgesegnetes Statut zur Regelung der Bürgervertreterwahl gegeben hat.

Gez.
Jorik Haakonsen


Mal ein Vorschlag von mir:

Zitat:
Die Bürgervertreter:

- Die Städte können einen durch ihre Bürger gewählten Vertreter in den 3. Stand entsenden. (müsste es nicht der 3. Stand sein)
- Der Bürgervertreter wird für eine Amtszeit von 6 Monaten gewählt. Bei Nichtwahrnehmung seiner Pflichten oder anderweitigen Verfehlungen gegen die geltenden Gesetze der Stadt, der Provinz oder des Reiches hat der amtierende Bürgermeister das Recht ein öffentliches Amtesenthebungsverfahren gegen den Bürgervertreter einzuleiten.
- Der Wahl sollte eine öffentliche Nominierungsphase von mindestens 3 Tagen vorausgehen. Nominierbar sind alle Bürger mit einem nachweisbaren Grundbesitz in der Stadt der Wahl.
- Nach dem Abschluss der Nominierungsphase kann die öffentliche Wahl durch den Bürgermeister gestartet werden. Wahlberechtigt sind nur Bürger mit nachweisbarem Grundbesitz in der Stadt in welcher der Bürgervertreter gewählt wird. Gültigkeit haben nur persönlich abgegebene Stimmen, eine Übermittlung durch Briefe und Boten sind nicht zulässig.
- Zwei Wochen vor dem Ende der aktuellen Amtszeit des Bürgervertreter sollte der Bürgermeister die erneute Nominierungsphase eröffnen, sollte er dies nicht machen so hat jeder Bürger mit nachweisbaren Grundbesitz in der Stadt das Recht die Nominierungsphase zu eröffnen.
- Bei einer nachweisbaren dauerhaften Abwesenheit des aktuellen Bürgervertreters von mindestens vier Wochen hat der Bürgermeister das Recht eine neue Wahl eines Bürgervertreters zu initieren.


Nachtrag zu Cinnia:

Ich sehe nicht das hier etwas den Städten aufgezwungen werden soll, es soll lediglich eine einheitliche Rahmenbedingungen für alle Städte erstellt werden. Wie die Dame Rabi schon sagte soll hier sichergestellt werden das sich die Städte und ihre Bürgermeister nicht in die missliche Lage bringen das sie die Wahl nicht nach den gesetzlichen Vorgaben des Königsreiches abhalten und dann das ganze Prozedere wieder neu vollziehen müssen.

Ich denke auch das nciht alle der derzeit amtierenden Bürgermeister von der genauen Ablaufmodalitäten dieser BV-Wahl wissen und dann eventuell Fehler gemacht hätten und da man.

Man sollte natürlich auch den Passus in die Rahmenbedingung einbauen das alle Städte das Recht haben in zusammenarbeit mit ihren Bürgern sich ein gesondertes BV-Wahl-Dekret zu geben.

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 Betreff des Beitrags: Re: Bürgervertreter
BeitragVerfasst: Sa 6. Jul 2019, 13:54 
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Nur etwas zu den Anmerkungen der Dame Cinnia : Der Bürgervertrteer muss eigentlich gar nicht mit dem Bürgermeister zusammenarbeiten. Er muss die Interessen der Stadt im 3. Stand vertreten und dass muss nicht in Absprache mit dem Bürgermeister geschehen.

Deswegen auch die Möglichkeit, dass andere Bürger die Wahl eröffnen. So soll verhindert werden, dass ein BM die Wahl einfach nicht durchführt um einen unliebsamen BV loszuwerden. - Das ist tatsächlich schon geschehen.

Zu Venegance: ich würde noch sagen, wo die Wahlen stattzufinden haben. Es scheint nämlich auch umstritten, ob der Aufruf zur Nominierung auch nur per Brief erfolgen darf.

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 Betreff des Beitrags: Re: Bürgervertreter
BeitragVerfasst: Sa 6. Jul 2019, 15:30 
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Beiträge: 2557
Werte Cinnia ich Danke für Eure Wortmeldung
Dennoch muss ich Euch darauf hinweisen

Das Ihr kein Rederecht , im Sitzungsaal besitzt.

Oder aber es waren in Ulm vorzeitigen Wahlen , die gänzlich an der Grafschaft vorbeigingen.

Ihr habt die Möglichkeit der Wortführerin Briefe zu schreiben ,die dann im Thema aus gehangen werden , Ihr könnt auch Rederecht beim Regenten beantragen, und es ist schon vorgekommen das diesem in Ausnahmefällen stattgegeben wurde.

Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich es allerdings nicht als Notwendig an, Personen Rederecht zu erteilen.

Allgemein haben im Sitzungsaal die Bürgermeister und die Räte von Württemberg Rederecht.

Kann ja mal passieren das man das bei der Hitze vergisst^^

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 Betreff des Beitrags: Re: Bürgervertreter
BeitragVerfasst: Mi 10. Jul 2019, 02:09 
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Registriert: Fr 9. Dez 2016, 05:24
Beiträge: 1892
"Werte Ratsmitglieder,

ich habe leider erst gestern mitbekommen, das in den Hallen hier eine Diskussion zu den Bürgervertretern geführt wird.
Als Bürgermeister von Rottweil und als Leiter des Dritten Standes ist mit die Problematik wohl bewusst, insbesondere da Rottweil kein entsprechendes Dekret hat. Grundsätzlich gibt es nur zwei Gesetzestexte, welche das Amt des Bürgervertreters von höherer Stelle aus Regeln.

Hierfür aus dem Statut des Dritten Standes:


Zitat:
II. Mitgliedschaft
(3) Mitglieder des Dritten Standes sind die durch die Bevölkerung der deutschen Städte legitimierten Bürgervertreter der Städte des Deutschen Königreiches. Jede Stadt hat das Recht, einen Bürgervertreter in den Dritten Stand zu entsenden. Genaue Regelungen über die Dauer der Amtszeit legen die Städte selber fest.
(4) Nur Einwohner des Deutschen Königreiches können als Mitglieder in den Stand aufgenommen werden.


"Dies legt fest, das jede Stadt sich selbst Regelungen geben kann. Inwiefern dies allerdings rechtskräftig ist wäre noch zu klären, immerhin regelt die aktuelle Reichsbulle nur folgendes:"

Zitat:
(3) Die Bürger werden im dritten Stand vertreten durch:

die Bürgermeister der dem Deutschen Königreich zugehörigen Städte,
einen Vertreter je Bürgerschaft der dem Deutschen Königreich zugehörigen Städte und
die Vertreter der Gilden des Deutschen Königreichs.


"In der Bulle steht nichts davon, das eine Provinz ihren Städten nicht genaue Regelungen vorsetzen könnten. Hier wäre die Frage ob das Statut des Dritten Standes die Gesetze der Provinzen sticht, immerhin gehören Bürgervertreter auch zu den Amtsträgern innerhalb der Provinz. Wenn das Interesse daran besteht, werde ich gerne mit dem Rat an einem Antrag auf Rechtsklärung arbeiten."

Danach nickte er Cinnia zu.

"Ich danke dir für deine Beteiligung und die vielen Fakten, welche du bereits geliefert hast. Als ehemals langzeitige Stellvertretende Standesleiterin ist Cinnia bestens in dieser Diskussion aufgehoben, kann man dafür ein Rederecht beantragen? Wenn dies der Fall ist, so würde ich den Regenten darum bitten, Cinnia doch teilhaben zu lassen. Ihre Expertenmeinung ist mir hier durchaus willkommen."

Versöhnlich zwinkerte Jorik Joe zu.

"Was die Regelungen angeht, so sollten diese zwingend einige Grundfesten enthalten:

Zitat:
1) Eine Begrenzung der Amtszeit, vorzugsweise nicht länger als vier Monate - angepasst an die Reichstagsquartale
2) Genaue Regelungen zur Nominierung und Wahl, die Dauer der Nominierungsphase sollte ebenfalls länger als 72 Stunden sein.
3) Das Recht jedes Bürgers, eine Wahl oder Absetzung einzuleiten. Im Fall der Absetzung auch eine Nennung des Quorums, welches für die Absetzung erreicht werden muss. (Wie viele Stimmen etc)
4) Eine Regelung, was geschieht wenn der Amsträger inaktiv ist oder in eine andere Provinz zieht (automatischer Amtsverlust)
5) Diese Regelungen dürfen alleine von der Bürgerschaft per öffentlicher Abstimmung geändert werden


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 Betreff des Beitrags: Re: Bürgervertreter
BeitragVerfasst: Mi 10. Jul 2019, 07:32 
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Registriert: Di 5. Jul 2011, 15:57
Beiträge: 5407
Das jeder Bürger eine Absetzung einleitet fände ich schlecht. Das bietet mir zu viel Raum um Leute zu ärgern.

Den Punkt mit dem Statut hatte ich nicht berücksichtigt. Würde dem nicht genüge getan, wenn in der Provinzverfassung steht, dass dieses Gesetz nur gilt wenn die STädte sich keine eigene Regelung gegeben haben?

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