Zitat:
Handelsbevollmächtigter (HBV)
Überwachung der Einreichung der Bürgermeister-Inventuren gem. § 4 Abs. 8 Gesetzbuch der Grafschaft und Nachforderung säumiger Inventuren
Mitarbeit in diversen Reichsinstitutionen (z.B Wirtschaftskanzlei Worms)
Erstellung/Erweiterung von Mandaten, Warenanteil (zusammen mit Kämmerer für Bargeldanteil), insbesondere für:
Weiterleitungen Waren im innergrafschaftlichen Handel zwischen den Dörfern
Auszahlung des Förderprogramms der Bergwerksarbeitgibt es nicht mehr
Überweisung der Soldzahlungen an Soldaten (Warenanteil)
Nahrungsverkauf für Soldaten
Materiallieferung für die Häfen
Allgemeine Handelsgeschäfte und Reisemandate (unter Angabe des Raubrisiko und der nötigen Sicherheitsvorkehrungen im Mandatstext!)
Durchführung der Rückkäufe der Grafschaft von den Dörfern gibt es nicht mehr
Abwicklung der Zahlungen der Abgaben und Gendakosten der Dörfer an die Grafschaftgibt es nicht mehr
Wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern
Tägliche Dokumentation und Veröffentlichung des Täglicher Warenbestand
Wöchentliche Dokumentation und Veröffentlichung der Grafschaftsrückkäufegibt es nicht mehr
Vereinbarung und Abwicklung der Handelsgeschäfte der Grafschaft
interne Dokumentation aller Handelsgeschäfte
Stetiges Vorhalten von 100 Brot, 100 Mais, 50 Fleisch, 100 Milch bzw. 50 Fisch, 100 Gemüse und/oder Obst im Lager der GS für Armee-Sonderverpflegung.
Zusätzliche Dokumentation der Preisdifferenz zwischen GS-Ankaufspreis und Sonder-Verkaufspreis für Soldaten bei Verpflegungsusgabe im Versorgungsbüro der Armee (für Armee-Etat)
Moderation und Verwaltung des Bürgermeisterbereiches des Schlosses (Schloss-Forum)