Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Änderung GO des Rates
BeitragVerfasst: Di 6. Mär 2018, 22:59 
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Liebe Ratsmitglieder,

in Artikel I, Absatz 1a der Geschäftsordnung des Rates heißt es:

Zitat:
(1) a) Der Rat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel seiner aktuellen Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen.


Das bedeutet im Umkehrschluss, dass eine Minderheit (4 Ratsmitglieder) jede Entscheidung des Rates, egal in welche Richtung, blockieren können. Zwar schreibt die GO auch vor, dass Ratsmitglieder an Abstimmungen teilzunehmen haben, wenn sie es aber einfach nicht tun, ist der Rat blockiert. Da hilft auch eine Anklage/Bestrafung nichts.

Ich möchte daher anregen, diesen Passus zu streichen.

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Quarke von Greifenklau, Fürst von Pommern-Wolgast


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Verfasst: Di 6. Mär 2018, 22:59 


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung GO des Rates
BeitragVerfasst: Mi 7. Mär 2018, 09:24 
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Ich würde eher vorschlagen Sanktionen zu verhängen, denn wie man bei den aktuellen Abstimmungen sieht kommen so ja auch Änderungen durch, die nicht der Mehrheit des Rates entsprechen, sondern nur die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, auch wenn du es dort so gesagt hast.

Also ganz eindeutig gegen Streichung, sonst könnte im extremsten Fall ein Regent einfach eine Abstimmung einleiten, wenn er weiß dass viele seiner Gegner abgemeldet sind und so jeden seiner Wünsche durchboxen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung GO des Rates
BeitragVerfasst: Mi 7. Mär 2018, 09:44 
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Abmeldung verringert die Anzahl der anwesenden Ratsmitglieder, Adri. Sind alle da, beziehen sich 3/4 auf 12 Menschen. Sind 4 abgemeldet, beziehen sich 3/4 auf 8 Menschen, wodurch dann nicht mehr mindestens 9 Leute abstimmen müssen, sondern 6. Steht so in der GO^^

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Quarke von Greifenklau, Fürst von Pommern-Wolgast


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung GO des Rates
BeitragVerfasst: Mi 7. Mär 2018, 10:53 
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Wenn man sich abmeldet, ist man immer noch aktuelles Ratsmitglied, sonst wäre Absatz b (der ja dann auch wegfällt) unsinnig.

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung GO des Rates
BeitragVerfasst: Mi 7. Mär 2018, 10:57 
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ich fände diese Änderung nicht gut. Ratsentschlüsse sollen von Rat auch wirklich getragen werden. Zu besteht ein zu hohes Mißbrauchspotential durch rasch und still angesetzte Abstimmungen die nur die Mindestzeit haben und das Ausnutzen der Abewesenheit mancher.

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung GO des Rates
BeitragVerfasst: Do 8. Mär 2018, 16:08 
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Ich bin ganz klar dagegen.
Dieser Passus dient dazu dem Grafen eine Grenze zu setzen, welche Notwendig ist um das Machtgleichgewicht im Rat auszupendeln.

Das ihr eure Macht ausbauen wollt, versteh ich nur zu gut, liegt aber nicht im Interesse der Provinz.
Ebenso wenig wie es im Interesse der Provinz ist wenn andere Grafen ihre Macht deutlich ausbauen.

Freilich habt ihr technisch gesehen recht. Der Passus könnte es einer Partei erlauben eine Abstimmung zu blockieren.
Es ist jedoch die einzige Chance der Opposition schädliche Gesetze abzuwenden.
Im Gegenzug hat der Graf als Anhänger der führenden Partei aufgrund der Mehrheit die Chance Gesetzesentwürfe, die der Partei gelegen sind durchzudrücken.

Schauen wir uns die Praxis an, so sehe ich bisher kein Problem. Zum einen haben wir keinen ausgeprägten Fraktionszwang. Zumindest kann ich für die FBW sprechen, dass es bei uns so ist. Dies hat zur Folge, dass ein Blockdenken nicht so ausgeprägt ist, dass eine Blockade in Kraft tritt.

Zum anderen ist bislang jede Abstimmung ordnungsgemäß verlaufen, sofern ich dies richtig in Erinnerung habe. Dies zeigt, dass jedes Ratsmitglied und gerade die Opposition sich ihrer Verantwortung der Grafschaft nach bestem Wissen und Gewissen zu dienen bewusst ist und nicht aus Eifersüchteleien die Politik des Rates lahmzulegen.

Ich kann auch sagen, dass nicht einem in der FBW dieser Gedanke kam. Warum er euch in den Sinn kommt, könnt wohl nur ihr beantworten.

Zudem muss man auch bedenken, dass eine Blockade auch negative Folgen für die blockierende Partei hat. Als durchgeführte Abstimmung muss diese in der Weinstube veröffentlicht werden. Sollte jemandem tatsächlich in den Sinn kommen eine Abstimmung zu blockieren, heisst dies zugleich sich öffentlich angreifbar zu machen.
Würde eine Partei dies ohne wirklich triftigen Grund tun, allein um einen Rat lahmzulegen, wie ihr es so apokalyptisch aufgemalt habt, so würde dies unter den Augen des Volkes von Würtemberg geschehen und spätestens bei der folgenden Wahl schwerwiegende Folgen für diese Partei haben. Wenn nicht zuvor ein kleiner Aufstand dafür sorgt, dass die Partei an ihre Pflichten erinnert wird.

Zu guter Letzt habt ihr das treffenste Argument für mich selbst geliefert.
In der Go steht, dass Ratsmitglieder verpflichtet sind an Abstimmungen teilzunehmen. In der Praxis sehen wir alle davon ab, ein Vergehen zur Anzeige zu bringen, weil es eben mal passieren kann, das man eine Abstimmung versäumt. In der Regel passiert dies aber eben nicht 4 von 12 Leuten bei einer Abstimmung. sodass dies auch folgenlos bleibt.

Passiert dies jedoch gezielt, was man bei einer Blockade ja durchaus feststellen kann, so dürfte eine Anklage durchaus gerechtfertigt sein und die Justiz kann gemäß des Gesetzes den Verstoß ahnden.
Genau dafür gibt es die Möglichkeit Ratsmitglieder wegen Verstößen gegen die GO anzuklagen.

Um meine Argumentation zusammenzufassen, kann ich mich nur klar gegen diesen Vorschlag aussprechen und möchte erneut die Absichten des Regenten infrage stellen.
Handelt er im Interesse der Grafschaft oder in seinem eigenen, wenn er solche Vorschläge macht?
Diese Frage kann nur jeder für sich selbst beantworten.

Sollte man dem Vorschlag jedoch zustimmen, so möchte ich auch aufzeigen, was die Folgen wären.
Denn der Regent kann dann als Listenführer der stärkeren Partei tun und lassen was er will. Jeder Gesetzesentwurf kann von seiner Partei durchgedrückt werden sofern diese sich einig ist.
Ratsarbeit kann man sich dann im Grunde sparen. Denn es reicht dann parteiintern Gesetze abzusprechen und muss sie nur noch bürokratisch abwickeln.
Die Opposition dient dann nur noch als Beamte in ihrem zugeteilten Ressort, kann aber kaum noch wirklichen Einfluss nehmen, solange die regierende Liste sich intern einig wird.

Ich will solche Zustände nicht erleben, auch wenn ich wie Quarke bei seinem Antrag den schlimmst möglichen Fall beschrieben habe.
In Anbetracht dessen, dass der Passus nicht zur praktischen Anwendung kommt, noch das es danach aussieht, halte ich es nicht für sinnvoll hier eine Änderung vorzunehmen, die das vom Gesetz hergestellte Machtgefüge im Rat verändert.
Denn die GO hat sich bislang bewährt und garantiert uns einen gesetzlichen Rahmen indem unsere Ratsarbeit problemlos funktioniert.
Eine Änderung würde das Machtgefüge in eine gefährliche Schieflage bringen, welche mehr Schaden als Nutzen bringen wird.

Und stets sollte auch bedacht werden. Sollte man jemandem mehr Macht anvertrauen, der diese für sich uns sein Amt einfordert?
Ich bin da eher misstrauisch und skeptisch.


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung GO des Rates
BeitragVerfasst: So 3. Jun 2018, 13:44 
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